Die
7. Novelle der Honorarordnung der Ingenieure und Architekten (HOAI)
wurde am 16. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt
die HOAI 2013 am Tag nach ihrer Verkündung - also am 17. Juli 2013 - in
Kraft. Gleichzeitig tritt die HOAI 2009 außer Kraft, so dass ab diesem
Tag alle Verträge ausschließlich auf Grundlage der novellierten HOAI
geschlossen werden.
Kostenfreie Textausgabe für Kammermitglieder
Alle Mitglieder der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erhalten eine kostenfreie Sonderausgabe der
neuen HOAI mit amtlicher Begründung voraussichtlich
Anfang September 2013 zugeschickt.
Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, kommentiert im Folgenden die Änderungen.
► Weitere Informationen
► HOAI 2013 (PDF) - kostenfreie Textausgabe für Kammermitglieder
► Weitere Informationen
► Einführungserlass des BMVBS zur 7. HOAI-Novelle vom 19. August 2013 (PDF)
Nachdem die HOAI 2013 am 17.07.2013 in Kraft getreten ist, hat die
AHO-Geschäftsstelle eine synoptische Gegenüberstellung HOAI 2009 - HOAI
2013 erarbeitet. Die aktuellen Änderungen in der HOAI 2013 sind in der
Darstellung farblich hervorgehoben. (Quelle: AHO)
► Synopse HOAI 2009 - HOAI 2013 (PDF)

Der
Bundesrat hat am 7. Juni 2013 dem Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI 2013) unverändert zugestimmt. Somit erfolgt mit der
aktuellen HOAI-Novelle keine Rückführung der Teile X bis XIII in den
verbindlich geregelten Teil. Der Präsident der Bayerischen
Ingenieurekammer-Bau, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter,
kritisiert in aller Schärfe, dass der mehrfach begründeten Forderung
der Bundesländer nach Rückführung dieser Leistungen in den verbindlichen
Teil der HOAI 2013 durch die Bundesregierung nicht entsprochen wurde.
Da in der Bundesratssitzung keine Änderungswünsche am Verordnungstext (Bundesratsdrucksache 334/13) vorgetragen worden sind, gibt der dem Bundesrat zugesandte Entwurf der HOAI 2013 nun bereits den endgültigen Stand wieder (Bundesratsdrucksache 334/13 (Beschluss)), wobei eine von der Bundesregierung nachgeschobene Berichtigung zur Bundesratsdrucksache 334/13 zu beachten ist.
Eine Übersicht mit aktuellen Informationen des AHO finden Sie hier:
► Weitere Informationen
Bei
ihrer 4. Sitzung am 25. April 2013 in Nürnberg hat die VI.
Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine
Resolution verabschiedet, in der die Rückführung der Planungsleistungen
Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik,
Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau,
Vermessungstechnische Leistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung von
Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in den verbindlichen Teil der
HOAI 2013 gefordert wird. Die Resolution im Wortlaut finden Sie hier:
Das Bundeskabinett hat nach aktuellen Informationen aus dem Presseamt der Bundesregierung am 24.04.2013 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf für eine HOAI 2013 verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur HOAI 2013 getan. Gemäß dem weiteren Verordnungsgebungsverfahren wird der Kabinettsbeschluss nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Die Befassung im Plenum des Bundesrates ist für den 7.6.2013 vorgesehen. Die HOAI 2013 soll im Juli/August 2013 in Kraft treten. Über die Einzelheiten des Regierungsbeschlusses und die weitere Vorgehensweise (insbesondere hinsichtlich der Rückführung von Planungsleistungen (derzeit Anlage 1 HOAI 2009) in den verbindlichen Teil) wird in Kürze gesondert informiert.
Der
Kabinettsbeschluss vom 24.04.2013 wurde nunmehr dem Bundesrat
zugeleitet und als Bundesrats-Drucksache 334/13 "Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen" veröffentlicht. Als
nächster Schritt ist die Befassung der zuständigen Ausschüsse
Wirtschaft, Wohnen und Finanzen des Bundesrates vorgesehen. Das Plenum
des Bundesrates wird am 07.06.2013 über die Vorlage abstimmen.
► Drucksache 334/13 "Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen" (PDF)
Kurz
vor Ende der laufenden Legislaturperiode steht die seit 2009 vom
Bundesrat geforderte Reform der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) auf der Zielgeraden und soll im Juni 2013 im Bundesrat
abschließend behandelt werden. Die Bundesingenieurkammer wie auch die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau sehen dringenden Nachbesserungsbedarf,
den sie in einer Resolution bzw. einer Stellungnahme zum Ausdruck
gebracht haben.
Die HOAI regelt die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Als Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird die HOAI auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) erlassen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMWi federführend.
Im
Rahmen der letzten Novellierung von 2009 wurden die Leistungsbilder für
Architekten und Ingenieure sowie die Honorarsätze nicht aktualisiert.
Stattdessen wurden die Honorare pauschal um 10 Prozent angehoben. In
dieser Legislaturperiode wird die HOAI laut Koalitionsvertrag von CDU,
CSU und FDP auf der Grundlage des Bundesrats-Beschlusses vom 12.6.2009
(BR-Drs. 395/09) "schnellstmöglich weiter modernisiert". Über den Stand
des Verfahrens hat die Bundesregierung den Bundesrat am 3.3.2011
unterrichtet (BR-Drs. 137/11).
Das BMWi und das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben in enger Zusammenarbeit
den Novellierungsbedarf geprüft. Schwerpunktmäßig bezog sich diese
Prüfung auf:
Das BMVBS hat sich von Mai 2010 bis Ende Juni 2011 mit der baufachlichen Überprüfung der Leistungsbilder der HOAI befasst. Hierzu wurden die Ergebnisse mehrerer beim BMVBS eingerichteter Facharbeitsgruppen in einem Bericht zur Evaluierung der HOAI und Aktualisierung der Leistungsbilder zusammengeführt ("BMVBS-Untersuchung"). Der Abschlussbericht (PDF: 5 MB) liegt seit Ende September als Gesamtfassung vor.
Auf
der Grundlage der BMVBS-Untersuchung hat das BMWi die Honorarstruktur
überprüft. Der Aktualisierungsbedarf wurde im Rahmen eines
Forschungsprojektes untersucht. Der Forschungsauftrag wurde durch die
Arbeitsgemeinschaft "Arge HOAI-GWT-TUD/Börgers/Kalusche/Siemon"
ausgeführt. GWT-TU Dresden GmbH ist die Gesellschaft für Wissens- und
Technologietransfer der TU Dresden. Projektleiter war Herr Professor
Dr.-Ing. Rainer Schach, Leiter des Instituts für Baubetriebswesen der
TU-Dresden. Das Forschungsprojekt lief bis Anfang Dezember 2012. Der
Abschlussbericht (PDF: 3 MB) und die beiden Anlagenbände (Anlagenband 1 - PDF: 3 MB, Anlagenband 2 - PDF: 2 MB)
liegen nunmehr vor. Die weiteren Novellierungsarbeiten laufen
unterdessen weiter. Der Novellierungsprozess soll im Sommer 2013
abgeschlossen und die novellierte HOAI innerhalb dieser
Legislaturperiode in Kraft treten. (Quelle: BMWi)
Der AHO hat zum Referentenentwurf zur HOAI 2013 Stellung genommen. Die Einschätzungen sind nachzulesen unter:
► fachliche und redaktionelle Stellungnahme
► Leistungen der Ingenieurvermessung
► Bewertung der Abminderungsfaktoren für "Bauen im Bestand"
Die Bundesingenieurkammer hat eine Resolution zum Referentenentwurf der HOAI verabschiedet, in der sie nachdrücklich eine Überarbeitung fordert:
► Resolution der Bundesingenieurkammer
Quelle: AHO / BIngK
Seit Kurzem liegt das BMWi-Honorargutachten vor. Mit der Veröffentlichung des Forschungsvorhabens konnte ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung HOAI 2013 gemacht werden. In dem Gutachten wurden die Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen) gleichberechtigt mituntersucht und entsprechend bepreist, nachdem die Leistungsbilder bereits im BMVBS-Abschlussbericht aktualisiert worden sind.
Die Frage der Rückführung dieser Leistungen in den verbindlichen Teil war nicht Gegenstand des Forschungsauftrages, sondern wird von den Verantwortlichen im BMWi als politische Grundsatzfrage entschieden. Bundesminister Dr. Rösler hat dem AHO in dem Gespräch am 22.08.2012 zugesichert, dass eine Entscheidung über die Rückführung im Gesamtkontext der HOAI-Novelle Anfang 2013 unter enger Einbindung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure erfolgen wird. Der AHO hat sich mit Schreiben vom 13.02.2013 gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer erneut an Herrn Dr. Rösler gewendet und auf eine kurzfristige Entscheidung zur Rückführung dieser Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI gedrängt, da insbesondere durch die vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten der Technischen Universitäten Berlin und Darmstadt, durch den BMVBS-Abschlussbericht und die BMWi-Honoraruntersuchung aber auch durch die einstimmigen Beschlüsse der Bauministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz alle Voraussetzungen für die Rückführung gegeben sind. Im Folgenden werden die politischen Gespräche intensiviert.
Quelle: AHO
Die HOAI regelt die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Als Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird die HOAI auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) erlassen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMWi federführend.
Im Rahmen der letzten Novellierung von 2009 wurden die Leistungsbilder für Architekten und Ingenieure sowie die Honorarsätze nicht aktualisiert. Stattdessen wurden die Honorare pauschal um 10 Prozent angehoben. In dieser Legislaturperiode wird die HOAI laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP auf der Grundlage des Bundesrats-Beschlusses vom 12.6.2009 (BR-Drs. 395/09) "schnellstmöglich weiter modernisiert". Über den Stand des Verfahrens hat die Bundesregierung den Bundesrat am 3.3.2011 unterrichtet (BR-Drs. 137/11).
Das BMWi und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben in enger Zusammenarbeit den Novellierungsbedarf geprüft. Schwerpunktmäßig bezog sich diese Prüfung auf:
Das BMVBS hat sich von Mai 2010 bis Ende Juni 2011 mit der baufachlichen Überprüfung der Leistungsbilder der HOAI befasst. Hierzu wurden die Ergebnisse mehrerer beim BMVBS eingerichteter Facharbeitsgruppen in einem Bericht zur Evaluierung der HOAI und Aktualisierung der Leistungsbilder zusammengeführt ("BMVBS-Untersuchung"). Der Abschlussbericht (PDF: 5 MB) liegt seit Ende September als Gesamtfassung vor.
Auf der Grundlage der BMVBS-Untersuchung hat das BMWi die Honorarstruktur überprüft. Der Aktualisierungsbedarf wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes untersucht. Der Forschungsauftrag wurde durch die Arbeitsgemeinschaft "Arge HOAI-GWT-TUD/Börgers/Kalusche/Siemon" ausgeführt. GWT-TU Dresden GmbH ist die Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfer der TU Dresden. Projektleiter war Herr Professor Dr.-Ing. Rainer Schach, Leiter des Instituts für Baubetriebswesen der TU-Dresden. Das Forschungsprojekt lief bis Anfang Dezember 2012. Der Abschlussbericht (PDF: 3 MB) und die beiden Anlagenbände (Anlagenband 1 - PDF: 3 MB, Anlagenband 2 - PDF: 2 MB) liegen nunmehr vor.
Die weiteren Novellierungsarbeiten laufen unterdessen weiter. Der Novellierungsprozess soll im Sommer 2013 abgeschlossen und die novellierte HOAI innerhalb dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Quelle: BMWi
Bei der Wirtschaftsministerkonferenz am 03./04. Dezember 2012 in Kiel wurde zur Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein für den Berufsstand sehr positiver Beschluss gefasst. Nachdem bereits die Bauministerkonferenz ein eindeutiges Votum zur Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode bis 2013 und zur Rückführung der als so genannte Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Preisrecht ausgegliederten Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI gefasst hat, haben nun auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer einen einstimmigen Beschluss abgegeben und erwarten, dass nicht allein die Leistungsbilder der HOAI modernisiert und bestmöglich vereinheitlicht sowie die Honorarstruktur aktualisiert werden, sondern auch die mit der 6. Novelle als Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Preisrecht ausgegliederten ingenieurtechnischen Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI als Planungsleistungen zurückgeführt werden.
Der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil sich bereits vor dem Beschluss mit einem persönlichen Brief insbesondere für die Rückführung der Leistungsbilder der Anlage 1 in den verbindlichen Teil eingesetzt hat. Dafür ist ihm die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sehr dankbar.
Der Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz ist indes deutlich kräftiger ausgefallen als der Entschluss der Bauministerkonferenz: Die Wirtschaftsminister "erwarten" die Rückführung der derzeit noch ausgegliederten Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI.
► Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 03./04.12.2012
Quelle: AHO
Am
22.08.2012 fand zwischen Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler
und den Präsidenten und Vorsitzenden von AHO, BAK und BIngK, Ernst
Ebert, Sigurd Trommer und Hans-Ullrich Kammeyer ein Gespräch zur
Novellierung der HOAI und weiteren wichtigen berufspolitischen Themen im
BMWi statt. Weitere Teilnehmer des Gesprächs waren der baupolitische
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Sebastian Körber, MdB, der
Vorstandsbeauftragte der Bundesingenieurkammer Karsten Zill, der BAK-
Bundesgeschäftsführer Dr. Tillman Prinz sowie der Geschäftsführer des
AHO Ronny Herholz. Für das BMWi war weiterhin Dr. Thomas Solbach
anwesend.
(Foto von links:Karsten Zill (BIngK), Dr. Tillman Prinz (BAK), Ernst Ebert (AHO), Bundesminister Dr. Philipp Rösler, Sebastian Körber, MdB, Ronny Herholz (AHO), Sigurd Trommer (BAK)), Hans-Ullrich Kammeyer (BIngK)
Das Gespräch fand in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre statt. Der Bundesminister nahm sich anstelle der zunächst vorgesehenen 30 Minuten nahezu eine Stunde Zeit. Zu Beginn machte Dr. Rösler deutlich, dass der Zeitplan zur Novellierung der HOAI 2009 eingehalten und die Reform noch in dieser Legislaturperiode bis 2013 abgeschlossen wird. BIngK-Präsident Kammeyer, der bereits am 07.08.2012 mit Bundesminister Dr. Rösler gesprochen hatte, dankte Dr. Rösler für das deutliche Bekenntnis zur Umsetzung der HOAI-Novelle und verwies auf die gemeinsame Resolution von AHO, BAK und BIngK vom 31.05.2012, die der Anlass für das erneute Ministergespräch war.
Der
AHO-Vorsitzende Ernst Ebert begründete besonders die Notwendigkeit der
Rückführung von originären Planungsleistungen der Teile VI, X-XIII HOAI
1996 (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz
und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische
Leistungen) in den verbindlichen Teil der HOAI. Er plädierte für ein
Vorziehen dieser politischen Grundsatzentscheidung und verwies auf die
vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten der Technischen Universitäten
Berlin und Darmstadt, die zu dem eindeutigen Ergebnis kommen, dass es
sich bei den genannten Leistungen um originäre Planungsleistungen
handelt, die integraler Bestandteil des Gesamtplanungsprozesses sind.
BAK-Präsident
Trommer verwies exemplarisch auf die hohe Bedeutung insbesondere der
Planungsleistung Thermische Bauphysik für das Gelingen der Energiewende.
Dies wurde durch ein Projektbeispiel zum EnEV- Nachweis verdeutlicht,
das der AHO-Vorsitzende Ebert anschaulich präsentierte und dem Minister
übergab.
Bundesminister Rösler bat um Verständnis, dass eine Entscheidung über diese politische Grundsatzfrage nicht vorgezogen, sondern im Gesamtkontext der HOAI-Novelle Anfang 2013 entschieden werde. Er versicherte jedoch, dass es keine Entscheidung seines Hauses über die Köpfe der Architekten und Ingenieure hinweg geben, sondern dass der Berufsstand der Architekten und Ingenieure in den Entscheidungsprozess einbezogen werde. Die Leistungen der Anlage 1 HOAI 2009 werden in dem laufenden BMWi-Honorargutachten gleichberechtigt mituntersucht, versicherte der Minister. Auf Nachfrage von Karsten Zill gab Bundesminister Dr. Rösler ferner zu verstehen, dass es keine europarechtlichen Zwänge aus Brüssel gebe, die einen Einfluss auf die Entscheidung über den Umfang des verbindlichen Preisrechts hätten.
Schließlich
wurde die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Anpassung der
Honorartafeln angesprochen, die der komplexen Entwicklung des
Planungsgeschehens und der wirtschaftlichen Situation in den
Architektur- und Ingenieurbüros Rechnung trägt. Ausweislich eines vom
AHO- Vorsitzenden präsentierten Gehaltsspiegels der Ingenieurberufe
wurde deutlich, dass die am Bau tätigen Ingenieure im unteren Bereich
liegen. Vergleichbar stellt sich die Situation in den Architekturbüros
dar, bestätigte BAK-Präsident Trommer. Dr. Rösler hob mehrfach hervor,
dass er sich als Verbündeter des Mittelstandes sehe und sein Haus
jederzeit für die Belange der Architekten und Ingenieure ansprechbar
sei.
Im
weiteren Verlauf wurden die Themen Energiewende/ Mittelstandsförderung/
Export, Expertenliste für Bundesförderprogramme und
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) angesprochen.
Bundesminister Dr. Rösler betonte die ehrgeizigen Ziele der
Bundesregierung im Hinblick auf die Energiewende, insbesondere in Bezug
auf die energetische Gebäudesanierung und das energieeffiziente,
nachhaltige Bauen und hob die Bedeutung der Architekten und Ingenieure
in diesem Prozess hervor.
Die Kammerpräsidenten schlugen vor, gemeinsam mit dem BMWi unter dem Aspekt der Mittelstandspolitik, Energiewende und Exportförderung eine gemeinsame Veranstaltung im Frühjahr 2013 zum Thema „Energiewende – Chancen für den Mittelstand“ aus Sicht der Architekten und Ingenieure durchzuführen. Diesem Vorschlag stand Dr. Rösler sehr aufgeschlossen gegenüber und regte seinerseits an, die öffentliche Wahrnehmung von Architekten und Ingenieuren insbesondere im Ausland im Kontext mit dem energetischen und nachhaltigen Bauen zu erhöhen. Er würdigte in diesem Zusammenhang die führende Stellung deutscher Architekten und Ingenieure, die weltweit anerkannt ist.
In
Bezug auf die Expertenlisten für Bundesförderprogramme wurde das
nachvollziehbare Bedürfnis unterstrichen, mit der zunehmenden
Komplexität technischer und fachlicher Anforderungen an Architekten und
Ingenieure beim energieeffizienten Planen und Bauen für den Verbraucher
transparente und qualifizierte Expertenlisten einzurichten.
Die Berufsstandsvertreter betonten, dass Architekten- und Ingenieurkammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts hierzu sowohl über die entsprechenden Fortbildungsakademien als auch über die verwaltungstechnischen Voraussetzungen und Verfahren verfügen. Kritisiert wurde die Rolle der Deutschen Energie-Agentur (dena) in diesem Prozess, die als Dienstleister des BMWi keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen könne. Bundesminister Dr. Rösler unterstrich die zentrale Rolle der Architekten- und Ingenieurkammern bei der Umsetzung der Bundesförderprogramme, bat aber um Verständnis für die formelle Einbindung der dena.
Im Anschluss wurde über das Thema Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) gesprochen. Die Präsidenten Kammeyer und Trommer wiesen darauf hin, dass die Länderkammern die Qualität des Architekten und Ingenieurberufs hochhalten und eine fehlende Ausbildung nicht allein durch den Nachweis von Berufspraxiszeit kompensiert werden könne. Dies gelte auch für Architekten/Ingenieure aus Drittstaaten. In diesem Kontext wurde um die Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung des BQFG auf Länderebene geworben, da Architekten und Ingenieure aus diesem Anwendungsbereich herausgenommen werden sollten.
Schließlich
betonte Bundesminister Dr. Rösler die Bedeutung der Architekten und
Ingenieure für die technische und wirtschaftliche Entwicklung der
Bundesrepublik. Er wies auch auf ihre Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland hin. In
diesem Kontext bedauerte er die Aufgabe des akademischen Grades
„Diplom-Ingenieur“ im Zuge des Bologna-Prozesses, der insbesondere im
Ausland als Qualitätssiegel hohe Anerkennung genießt. Er plädierte
dafür, dass es wünschenswert sei, die Führung des Titels
„Diplom-Ingenieur“ in geeigneter Weise als Qualitätssiegel zu erhalten.
Quelle: AHO
AHO, BAK und BIngK haben gemeinsam einen Resolution zur Novellierung der HOAI verabschiedet. Darin fordern sie das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – BMWi – auf, alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vorgesehenen schnellstmöglichen Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode zu ergreifen und parallel zur Honorarbegutachtung umgehend mit der Aufstellung des Verordnungstextes zur HOAI-Novelle 2013 zu beginnen.
► Resolution (PDF)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das angekündigte Gutachten zur Überprüfung des Aktualisierungsbedarfs zur Honorarstruktur aller aktualisierten Leistungsbilder der HOAI (einschl. der Anlage 1) beauftragt. Der Abschluss der Honoraruntersuchung ist bis 30.11.2012 geplant.
Das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung hat mit Datum vom 02.09.11 den 410 Seiten umfassenden Abschlussbericht zur Aktualisierung der Leistungsbilder und der damit im Zusammenhang stehenden Regelungen vorgelegt. Der Bericht steht auf der Homepage des AHO zum Download bereit:
► Download Abschlussbericht AHO (PDF)
Die wesentlichen Aspekte des Abschlussberichts des BMVBS zur Novellierung der HOAI 2009 finden Sie unter folgendem Link:
► Download Wesentliche Aspekte Abschlussbericht AHO (PDF)
Der Abschlussbericht fußt auf dem Gutachten der Expertenbefragung vom 26.05.2011.
►Download Gutachten der Expertenbefragung (PDF)
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht steht nun eine wichtige Arbeitsgrundlage für das Folgegutachten (Honorarstruktur) zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat bereits im Juni 2011 einen Auszug der aktualisierten Leistungsbilder erhalten und demgemäß Ende August 2011 die Ausschreibung zur Überprüfung der Honorarstruktur gestartet. Das Ausschreibungsverfahren läuft derzeit noch.
Mit dem Abschluss der Arbeiten im BMVBS
wurde die erste Stufe der HOAI-Reform termingerecht und erfolgreich
bewältigt. Damit wurde ein wichtiger Schritt getan, um die HOAI 2009 in
dieser Legislaturperiode bis zum Jahr 2013 zu modernisieren.
Quelle: AHO
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der
Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung setzt sich für die
Wiederaufnahme der mit der HOAI-Novelle 2009 gestrichenen
Planungsleistungen in die HOAI ein. Der AHO hat bei der Technischen
Universität Darmstadt das Gutachten "Expertenbefragung zu den
Auswirkungen der Einordnung der Leistungen Umweltverträglichkeitsstudie,
der Thermischen Bauphysik, des Schallschutzes und der Raumakustik, der
Bodenmechanik, des Erd- und Grundbaus sowie der Vermessungstechnischen
Leistungen als Beratungsleistungen in Folge der 6. HOAI-Novellierung" in
Auftrag gegeben.
Das AHO-Gutachten wurde in
der Sitzung der Koordinierungsgruppe im BMVBS am 07. Juni 2011 im
Beisein des Gutachters Herrn Professor Christoph Motzko (TU Darmstadt)
der Koordinierungsgruppe im BMVBS vorgestellt. Die Koordinierungsgruppe
hatte in einem früheren Beschluss bereits einstimmig festgestellt, dass
es sich bei den genannten Leistungen um geistig-schöpferische
planerische Leistungen handelt, die regelmäßig iterativ im Zusammenhang
mit anderen Planungen zu erbringen sind. Auch das weitere AHO-Gutachten
zu den Praxisauswirkungen wurde positiv aufgenommen, und es wurde
mehrheitlich die baufachliche Empfehlung ausgesprochen, die
Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 wieder in den verbindlichen
Teil des Verordnungstextes der HOAI aufzunehmen.
Nach diesem positiven Zwischenschritt muss nunmehr gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium Überzeugungsarbeit zur Rückführung der genannten Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI geleistet werden. Demgemäß hat der AHO das Gutachten sowohl an Herrn Bundesminister Dr. Ramsauer als auch an den neuen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Herrn Dr. Philipp Rösler übersendet und gleichzeitig angeboten, dem Minister die Ergebnisse durch die Gutachter persönlich vorzustellen. Von Seiten der Fachebene des BMWi wurde dem AHO bereits zugesichert, dass auch die Leistungen der Anlage 1 HOAI 2009 in das anstehende BMWi-Gutachten zur Honorarstruktur der HOAI in vollem Umfang einbezogen werden. Zugleich wurde durch das BMWi auch in diesem Punkt eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Berufsstand der Ingenieure und Architekten angekündigt.
Quelle: AHO/VBI
Hier gibt es die HOAI 2009 online:
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau setzt sich vehement für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf gesetzlicher Basis ein. Bei der anstehenden Reform der HOAI muss nach Ansicht der Kammer den technologischen Innovationen, den baurechtlichen Entwicklungen und den Anliegen der Baukultur in zeitgemäßer und überzeugender Form Rechnung getragen werden. Diese Ansicht haben die Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bereits am 3. April 2003 in einer Resolution vertreten.
Die HOAI ist gültiges und verpflichtendes Preisrecht für Architekten und Ingenieure sowie öffentliche und private Bauherren in Deutschland und bietet allen an Planen und Bauen beteiligten Partnern zahlreiche Vorteile:
Das HOAI-Forum der Kammer dient der gegenseitigen Information und der Diskussion über alle Fragen rund um die Themen Honorar, Honorarordnung und rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der HOAI.
Die Nutzung des Forums steht allen Personen offen; Kammermitglieder wählen sich einfach ins Intranet ein. Personen, die kein Kammermitglied sind, erhalten Benutzername und Kennwort zur Nutzung des Forums nach einmaliger, unkomplizierter Registrierung.
►Erstanmeldung für Nicht-Mitglieder
Wenn Sie Fragen zur HOAI oder deren korrekter Anwendung haben, wenden Sie sich bitte an das Justitiariat der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Mitgliedern gewährt die Kammer nach den Bestimmungen der Gebührenordnung Rechtsauskünfte zu vergünstigten Konditionen.
Kontakt
![]() Foto: Tobias Hohenacker |
Dr. Andreas Ebert Stv. Geschäftsführer / Justitiar / Bereichsleiter Recht Rechtsberatung, HOAI, Berufsrecht, Schlichtungsverfahren Tel: 089 419434-15 E-Mail: a.ebert@bayika.de |
![]() Foto: Tobias Hohenacker |
Monika Rothe
|
BMUB neue Ausgabe des Vergabehandbuchs eingeführt
„Zu kurz gedacht"
Innovatives Ziegelmauerwerk an der Technischen Hochschule Nürnberg
Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
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