Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" ist in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ingenieurgesetze der Länder geschützt. In Bayern gilt hierfür das Ingenieurgesetz (IngG).
Praktisch kann nur derjenige Ingenieur werden, der an einer technischen Hochschule/Universität, an einer Fachhochschule oder Berufsakademie studiert und nach Ablegen der Diplomprüfung einen akademischen Grad wie "Diplom-Ingenieur", "Diplom-Ingenieur (FH)" oder "Diplom-Ingenieur (BA)" erworben hat.
Die Tätigkeitsfelder, aber auch die Art und Weise, wie Beratende Ingenieure ihre Fähigkeiten zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einsetzen können, sind vielfältig wie in kaum einem anderen Berufsfeld. Für den selbständigen Beratenden Ingenieur kommen im wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche in Betracht:
Freiberufliche Tätigkeit im Ingenieurwesen
Sachverständiger
technisch-wirtschaftlicher Unternehmensberater
Konzeption von Softwareprodukten
Wissenschaftlicher Autor
Hochschullehrer, Dozent
Für den Beratenden Ingenieur als Jungunternehmer im Bereich Planung/Beratung dürfte das Einzelbüro die häufigste Gründungsform darstellen. Dies hat den Vorteil, dass keine Personal- und Sachkosten in nennenswerter Höhe anfallen.
Allerdings darf nicht übersehen werden, dass der Selbständige das Risiko seiner Einsatzfähigkeit in besonderem Maße trägt, da beispielsweise bei seinem krankheitsbedingten Ausfall der Betrieb seines Ingenieurbüros stillsteht und eventuell vereinbarte Termine nicht eingeholten werden können. Derartiger Stillstand kann neben dem Verlust von Einnahmen auch noch Schadensersatzansprüche von Seiten der Auftraggeber zur Folge haben.
Da das wichtigste Werkzeug des Beratenden Ingenieurs sein Kopf ist, fallen am Anfang seiner selbständigen Tätigkeit keine größeren Einrichtungskosten an. Telefon, PC mit einschlägigen Programmen und ein Schreibtisch reichen - jedenfalls in der Anfangsphase - häufig schon für den Betrieb des Büros aus.
Normalerweise beginnt der Unternehmer dort seine Tätigkeit, wo ein möglichst großer Bedarf an seinen Dienstleistungen besteht. Auch insoweit ist eine "Marktanalyse" sinnvoll. Allerdings kann es auch vorteilhaft sein, das Ingenieurbüro dort zu gründen, wo das eigene soziale Umfeld besteht, also meistens am heimischen Wohnort, gelegentlich auch am Studienort.
An letzterem ist in der Praxis mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Mitbewerbern zu rechnen. Vorteil des Wohnortes ist, dass man dort meistens einen größeren Bekanntenkreis besitzt, der als potentieller Kundenstamm in Betracht kommt. Dies gilt erfahrungsgemäß um so mehr, wenn der Beratende Ingenieur auch noch gute Kontakte zu örtlichen Vereinen und Organisationen pflegt - oder besser noch - sich dort engagiert.
Ehrenamtliche Aufgaben werden meist nicht ausschließlich uneigennützig wahrgenommen. Allerdings benötigt man für ein entsprechendes Engagement schon eine positive Einstellung, wenn man bedenkt, in welchem Maß den Unternehmer allein seine berufliche Tätigkeit in Anspruch nimmt.
BMUB neue Ausgabe des Vergabehandbuchs eingeführt
„Zu kurz gedacht"
Innovatives Ziegelmauerwerk an der Technischen Hochschule Nürnberg
Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
Über 3.000 Vergleichsobjekten und über 600.000 Kostenkennwerten
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de