Die Antragsberechtigung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung wird wie bisher durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Für die Antragsberechtigung ist ein (kostenpflichtiger) Eintrag in einer Liste weder notwendig noch verpflichtend.
Die bislang beim BAFA angesiedelte Beratersuche im Rahmen des Vor-Ort-Beratungs-Programms ist zum 1. Juli 2012 eingestellt worden. Deshalb bietet die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Mitgliedern an, auf die Antragsberechtigung hinzuweisen. Zusätzlich ist geplant, diese Liste auch in einem bundesweiten
Internetportal „Energieeffizienz-Experten der Architekten- und
Ingenieurkammern Deutschlands“ bereitzustellen und zu verlinken.
Wer beim BAFA als Vor-Ort-Berater/in antragsberechtigt ist, kann diese Information selektierbar in der Planer- und Ingenieursuche der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zusammen mit der bestehenden Eintragung als „Energieberater/ in vor Ort (Wohngebäude)“ / „Energieberater/in Nichtwohngebäude“ / „Sachverständige/r nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ZV EnEV“ hinterlegen. Diese Zusatzeintragung ist kostenfrei.
Auf Antrag kann den Zusatzeintrag "Antragsberechtigung BAFA" führen, wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in der Liste
Der Nachweis der bestehenden Antragsberechtigung im
BAFA-Vor-Ort-Programm wird mit der Kopie eines Zuwendungsbescheids des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.
► Antrag zur Aufnahme des Zusatzeintrages "Antragsberechtigung BAFA" (pdf)
► Antrag zur Aufnahme des Zusatzeintrages "Antragsberechtigung BAFA" (word)
Mitglieder, die nicht in einer der Listen "Energieberater vor Ort (Wohngebäude)", "Energieberater Nichtwohngebäude" oder "Sachverständige nach §2 Abs. 1 Satz 1 ZV EnEV" geführt und BAFA-antragsberechtigt sind, erfüllen die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Serviceliste „Energieberater vor Ort (Wohngebäude)“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und können mit dieser Eintragung den Zusatzeintrag "Antragsberechtigung BAFA" führen.
Die Gebühr für die Eintragung beträgt 70,- Euro. Laufende jährliche Gebühren fallen dafür nicht an.
Der Nachweis der bestehenden Antragsberechtigung im
BAFA-Vor-Ort-Programm wird mit der Kopie eines Zuwendungsbescheids des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.
Informationen zur Eintragung in die Liste Energieberater vor Ort (Wohngebäude) und Antragsformular:
► Energieberater vor Ort (Wohngebäude)
In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
► Information zur Mitgliedschaft
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de | Für
Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung des Zusatzeintrages "Antragsberechtigung BAFA" wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 4. Kontakt: Frau Doris Dornieden Telefon 089 419434-25 Fax 089 419434-20 ► d.dornieden@bayika.de |
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