Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfung
Gemäß der Bayerischen Bauordnung sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung müssen bauliche Anlagen diese Anforderungen angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
Die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Tragwerkskonstruktion durch dafür qualifizierte Personen vermindert das Risiko, dass ein Bauwerk durch unerkannte Schäden der Konstruktion, vor allem unter extremen Belastungssituationen versagen kann.
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfung orientieren sich an den von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebenen „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ beschriebenen Qualifikationen der fachkundigen und der besonders fachkundigen Personen.
Die Eintragung in die Listen erfolgt aufgrund eines Antrags, mit dem die Eintragungsvoraussetzungen und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden nachzuweisen sind.
In die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen wird auf Antrag als „fachkundige Person“ eingetragen, wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- im Bauwesen tätig ist,
- und mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen nachweisen kann. (Von den nachgewiesen Tätigkeiten müssen sich mindestens drei Jahre auf die Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen beziehen. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen der Tabelle 2 der „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ nachweisen können.)
oder wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- im Bauwesen tätig ist
- und eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen der Tabelle 2 der „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ belegen kann.
In die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen wird auf Antrag als „besonders fachkundige Person“ eingetragen, wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- im Bauwesen tätig ist,
- und mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen (Massivbau, Metallbau oder Holzbau) nachweisen kann. (Von den nachgewiesen Tätigkeiten müssen sich mindestens fünf Jahre auf die Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr auf technische Bauleitung beziehen. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen der Tabelle 2 der „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.)
Die Voraussetzungen für die Eintragung als „besonders fachkundige Person“ gelten für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auch als nachgewiesen bei
- Prüfingenieuren für Baustatik für die jeweilige Fachrichtung,
- Prüfsachverständigen für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung,
- Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem konstruktiven Ingenieurbau für das jeweilige Fachgebiet.
Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:►
Verfahrensordnung für die Eintragung in die Liste der Ingenieure für wiederkehrende
Bauwerksprüfung
Über den Antrag entscheidet ein bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gebildetes Eintragungsgremium.
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Ingenieure für wiederkehrende
Bauwerksprüfungen► Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den
Eigentümer/Verfügungsberechtigten (Fassung September 2006, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern)
Beachten Sie:
In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.► Information zur Mitgliedschaft
Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung.
Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
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Für Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der wiederkehrenden Bauwerksprüfung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss.
Kontakt: Frau Doris Dornieden Telefon 089 419434-25 Fax 089 419434-20 ► d.dornieden@bayika.de
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