Mit unserem Bereich Recht - Honorarfragen - Vergabe bieten wir unseren
Mitgliedern eine Rechtsberatung mit kostenloser Erstberatung für
Angelegenheiten im Ingenieurwesen an.
Die Erstberatung ist bis zum Umfang von einer Stunde kostenfrei. Ebenso können kurze schriftliche Auskünfte kostenfrei bei der Kammer eingeholt werden.
Grundlage dafür ist der Pflichtenkatalog der Kammer - „...auf die Beilegung von Streitigkeiten hinzuwirken, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben...“ (Art. 13 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 BauKaG)
Auch für ausführliche Stellungnahmen und gutachterliche Beratungen steht Ihnen das Justitiariat zur Verfügung. Der über eine Stunde hinausgehende Bearbeitungsaufwand wird zu dem für Mitglieder ermäßigten Satz von 35 € pro halbe Stunde berechnet. Anfragen werden im Regelfall innerhalb von maximal zwei Wochen beantwortet. Eine Klage- oder Gerichtsbegleitung ist nicht vorgesehen.
Weitere ServiceleistungenFür Mitglieder, die in Service- und sonstige Listen eingetragen sind gibt der Bereich Recht - Honorarfragen - Vergabe außerdem verschiedene Rechtsprechungsreporte heraus.
Aktuelle Informationen, insbesondere zur HOAI, werden in den Kurznachrichten veröffentlicht.
Zudem finden Sie rechtliche Stellungnahmen und Steuertipps in unserer zehn Mal jährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Ingenieure in Bayern“, die dem Deutschen IngenieurBlatt beiliegt.
Die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau fördert in Form eines Pilotprojektes auf die
Dauer von zunächst zwei Jahren die Erstellung von Honorargutachten zur
außergerichtlichen Streitbeilegung in Honorarfragen.Die Kammer hat dazu einen
Sachverständigen-Pool gebildet, in dem neben öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen zum Honorarrecht auch weitere
Sachverständige gelistet werden, die gegenüber der Kammer durch die
Vorlage von Honorargutachten nachgewiesen haben, dass sie die fachlichen
Anforderungen an die gutachterliche Tätigkeit im Honorarwesen nach HOAI
erfüllen.
► Weitere Informationen
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, eröffnet die Kammermitgliedschaft Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung über den neutral besetzten Schlichtungsausschuss der Kammer, z.B. bei Honorarabrechnungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten.
► Weitere Informationen
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Dr. Andreas Ebert Stv. Geschäftsführer / Justitiar / Bereichsleiter Bereich Recht - Honorarfragen - Vergabe Rechtsberatung, HOAI, Berufsrecht, Schlichtungsverfahren Tel: 089 419434-15 E-Mail: a.ebert@bayika.de |
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Monika Rothe Rechtsberatung Tel: 089 419434-24 E-Mail: m.rothe@bayika.de |
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
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Telefon 089 419434-0
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