Kammer begrüßt Erhalt der HOAI auf gesetzlicher Grundlage

24.10.2003

München – Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt die grundsätzliche Entscheidung von Bundesminister Wolfgang Clement (SPD), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht abzuschaffen, sondern den aktuellen Erfordernissen anzupassen. „Die Ingenieure in Bayern haben seit langem ihre Bereitschaft angekündigt, konstruktiv an einer Novellierung mitzuarbeiten“, sagte Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. e.h. Karl Kling. Ziel müsse sein, durch eine deutliche Vereinfachung und die Schaffung von mehr Transparenz eine moderne HOAI für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten.

„Es ist eine gute Entscheidung, die noch im Juni von Wirtschaftsminister Clement angekündigte Abschaffung der HOAI nicht weiter zu verfolgen“, sagte Kling. Ganz offensichtlich hätten die zahlreichen guten Argumente der Kammern und Verbände für den Erhalt endlich Gehör gefunden. „Auch die Kritik von 13 Bundesländern und Stadtstaaten hat Clement zum Richtungswechsel gezwungen. Insbesondere die Bayerische Staatsregierung, die als erste ein klares Bekenntnis zum Erhalt der HOAI abgelegt hat, war maßgeblich für diesen Meinungsumschwung des Ministers. Nun können wir endlich im konstruktiven Dialog an der Novelle arbeiten“, sagte Kling. Ingenieure und Architekten seien ebenso wie das Ministerium von Bundes-bauminister Dr. Manfred Stolpe aufgerufen, Vorschläge für die Novelle zu machen. „Wichtig ist, dass die HOAI auf gesetzlicher Basis erhalten bleibt“, sagte Kammerpräsident Kling. „Dies sichert Ingenieuren und Architekten die wirtschaftlichen Grundlagen für Ihre unabhängige Arbeit.“

Auf eine breite Front der Ablehnung stößt jedoch das Vorhaben des Wirtschaftsministers, die Rechtsgrundlagen der HOAI durch die Hin-tertür doch aushebeln zu wollen. Künftig solle Werkvertragsrecht gelten und nicht Preisrecht. Kling: „Das ist mit den Ingenieuren und Architekten nicht zu machen.“ Eine entsprechende Resolution hat die 33. Bundesingenieurkammer-Versammlung am heutigen Freitag in Lübeck verabschiedet.

„Eine novellierte Honorarordnung hat ihren berechtigten Platz nicht nur in Deutschland, sie ist auch mit EU-Recht vereinbar. Sie sichert den Erhalt der Baukultur, indem Sie einen Leistungswettbewerb der Ideen fördert und ruinösen Preiskampf verhindert. Die HOAI ist aktive Mittelstandspolitik. Das ist sie heute, und das muss sie auch in Zukunft bleiben“, sagte Kling.

 

 

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