Seit Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle bayernweit über 100.000 Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut

09.04.2003

München (09.04.03) Anlässlich einer Veranstaltung des Wirtschaftsbeirats der Union in Landshut teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein mit, dass seit Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle 1994 in Bayern rund 101.000 Wohngebäude innerhalb der Genehmigungsfreistellung und damit durchschnittlich rund 33 % der Wohngebäude ohne Genehmigungsverfahren errichtet wurden. Bewährt habe sich auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Hier würden im Landesdurchschnitt rund 80% aller nicht verfahrensfreien Bauvorhaben behandelt. Die Verfahrensdauer betrage im Mittel etwa fünf Wochen. Nur noch 6 % der Bauvorhaben durchliefen das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 11 Wochen. Durch Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Genehmigungsverfahren hätten Bauherren in Bayern seit 1994 knapp 130 Millionen Euro an Baugenehmigungsgebühren gespart."Dass sich der bayerische Reformansatz bewährt hat, belegt seine bundesweite Vorbildwirkung", so Beckstein. Das Modell der Genehmigungsfreistellung sei inzwischen im Grundsatz in Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt übernommen worden.

Auch sei unter bayerischer Federführung die Musterbauordnung (MBO) gründlich überarbeitet worden. Sie diene den Ländern als Leitlinie für ihre Bauordnungsgesetzgebung. "Das wird zu mehr Rechtseinheit im Bauordnungsrecht beitragen. Sie ist wichtig für alle, die länderübergreifend planen, bauen und investieren“, so der Minister. Beckstein ist entschlossen, die Musterbauordnung in ihren wesentlichen Grundlinien zügig in Landesrecht umzusetzen. Dabei sollten alle Deregulierungspotentiale ausgeschöpft werden, die die Musterbauordnung anbietet.

 

 

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