Mehr Flexibilität durch klarere Zuständigkeiten

17.04.2003

Berlin (17.04.03) - Mit einer Föderalismusreform zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" will die Bundesregierung die Zuständigkeiten von Bund und Ländern deutlicher aufteilen und trennen. Mit den Neuerungen sollen politische Entscheidungen zügiger und sachgerechter umgesetzt werden können. Auch für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die geplante Reform Erleichterungen. So sollen die Zuständigkeiten der Länder und des Bundes entflochten und damit transparenter werden. "Wir wollen, dass die Rahmengesetzgebung wegfällt, und dass das, was dort geregelt ist, aufgeteilt wird in die konkurrierende Gesetzgebung beziehungsweise in die ausschließliche Gesetzgebung", so das Votum von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 16. April 2003. Bis Ende diesen Jahres sollen die Veränderungen beschlossen sein. Rahmengesetzgebung:
Im Zuge der Rahmengesetzgebung kann der Bund bislang Vorschriften für bestimmte Bereiche erlassen. Die Verfassung nennt dabei unter anderem Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst, die Grundsätze des Hochschulwesens und Presseangelegenheiten. Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht der Gesetzgebung dann, wenn die Verfassung es nicht auf den Bund übertragen hat. Ausschließliche Gesetzgebung: Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz unter anderem über alle auswärtigen Angelegenheiten wie Staatsangehörigkeit, über Währungs- und Geldfragen sowie über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung.

Konkurrierende Gesetzgebung:
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Rechtsetzung, solange der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich unter anderem auf das bürgerliche Recht, das Strafrecht und den Strafvollzug.

Mehr Rechtsetzungsfreiheit für die Länder:
Die Länder müssten mehr Freiheit haben, auch abweichend vom Bund Recht zu setzen, sagte die Justizministerin. Das Verfahren ist nicht neu und wird bereits per Experimentierklausel angewandt. Auf diese Weise wird den Ländern ermöglicht, vom geltenden Bundesrecht abzuweichen. Ein Beispiel für diese Praxis ist die Regelung zur vorgerichtlichen Schlichtung. Die Justizministerin plädiert auch für Änderungen im Bundesrat. Bislang ist es so, dass ein Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wenn neben dem materiellen Recht auch das Verwaltungsverfahren geregelt wird. Das gilt auch für Gesetze, bei denen nur ein einzelner Paragraf verwaltungsrechtliche Vorschriften betrifft. Um hier Abhilfe zu schaffen, müsse bei der Zustimmungspflicht schärfer getrennt werden.

Europatauglichkeit:
Zypries will sich zudem dafür einsetzen, dass der Föderalismus europatauglicher wird. Die Richtlinien der Europäischen Union solle der Bund umsetzen. Die Umsetzung von Richtlinien aus Brüssel könnten so zügiger erledigt werden. Eine klarere Zuständigkeitsverteilung sei notwendig, um auf europäischer Ebene besser auftreten zu können. Als gelungenes Beispiel für Europatauglichkeit nannte sie die Einrichtung des Amtes einer Kulturstaatsministerin beim Bund. "Inzwischen wird allgemein akzeptiert, dass das dem Auftreten Deutschlands in der Europäischen Union im Kulturbereich sehr genützt hat." Auch im Bereich Bildung strebt Zypries Veränderungen an. Aus dem Hochschulbau will sich der Bund zurückziehen. Dafür könnten verschiedene Forschungsinstitute, an denen die Ländern finanziell beteiligt sind, ganz vom Bund übernommen werden.

 

 

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