Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

24.04.2003

Berlin - Von der BAuA wurden im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit am 17.04.2003 die Beratungsergebnisse der jüngsten ASGB-Sitzung vom 26./27.03.2003 veröffentlicht. Die RAB´s werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben und treten damit an die Stelle der bisherigen Veröffentlichungen.Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), Stand 27.03.2003

· RAB 01
„Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB“ (Stand 02.11.2000) [BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]

· RAB 10
„Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)“
(Stand 27.03.2003)

· RAB 25
„Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)“
(Stand 27.03.2003)

· RAB 30
„Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV)“
(Stand 27.03.2003)

· RAB 31
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV)“
(Stand 27.03.2003)

· RAB 32
„Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)“ (Stand 27.03.2003)

 

 

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