12.09.2003
München - Laut Innenminister Dr. Günther Beckstein ist Bayern schon heute in Deutschland der Maßstab für die Modernisierung der Staatsbauverwaltung. Beispiele sind neben der Novellierung des Baurechts etwa die Straffung der Verwaltungsstrukturen in der bayerischen Hochbau- sowie der Straßenbauverwaltung. Bei der Neuordnung der bayerischen Hochbauverwaltung werden von den insgesamt rund 4.000 Stellen im Jahr 1993 bis 2007 etwa 1.000 Stellen sozialverträglich eingespart. Mit der sozialverträglichen Rationalisierung der Straßenunterhaltung auf Bundesfern- und Staatsstraßen ergeben sich künftig Ersparnisse von insgesamt 23 Millionen Euro jährlich. Seit Inkrafttreten der ersten Bauordnungsnovelle im Jahr 1994 bis Mai 2003 wurden in Bayern über 104.000 und damit rund ein Drittel aller seither errichteten Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut. Durch die Genehmigungsfreistellung und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren haben sich die Bauherren seit 1994 rund 133 Millionen Euro an Gebühren erspart.
Seit Mitte der 90er Jahre wird die bayerische Staatsbauverwaltung konsequent zu einer modernen Management-Bauverwaltung umgestaltet. Als ersten Schritt dazu wurden innerhalb von nur drei Jahren bis Anfang 1997 die ehemals 26 Land- und Universitätsbauämter sowie 14 Finanzbauämter zu 23 Staatlichen Hochbauämtern und 5 Universitätsbauämtern verschmolzen. Im Jahr 2000 folgte die Integration des Bauamtes der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Mit der Auflösung der Ortsplanungsstellen an den sieben Bezirksregierungen wurden etwa 10 Prozent des Personals in den Bauabteilungen eingespart. Die Planungsaufgaben, die bislang den Ortsplanungsstellen oblagen, wurden privaten Planungsbüros überlassen.
Im Rahmen der Reformkonzepte "Autobahnmeisterei 2000" und "Straßenmeisterei 2000" wird der betriebliche Unterhaltungsdienst auf Bundesfern- und Staatsstraßen rationalisiert. Konkretes Ziel ist, durch eine verbesserte Fahrzeug- und Geräteausstattung und einem weitest gehenden Verzicht auf Beifahrer von Winterdienstfahrzeugen Personal abzubauen und die Zuständigkeitsbereiche der Meistereien zu vergrößern. Waren noch 1994 bei den Straßenmeistereien rechnerisch knapp 13 Straßenarbeiter für die Unterhaltung von 100 Kilometern Bundes- und Staatsstraßen eingesetzt, soll dieser Wert bis 2007 auf 9,6 Stellen pro 100 Kilometer sinken. Bei den Autobahnmeistereien wurde 1996 rechnerisch ein Bediensteter für die Unterhaltung von knapp 2 Kilometern Autobahnen eingesetzt. Bis 2007 soll dieser Wert auf 2,40 erhöht werden.
Als wichtiger Baustein für die Innere Reform der Bauverwaltung ist die Kosten-Leistungs-Rechnung bereits bei allen Staatlichen Hochbauämtern und Straßenbauämtern eingeführt. Einige ausgewählte Staatliche Hochbauämter, Straßenbauämter und die beiden Autobahndirektionen erproben schon den zweiten Schritt, das Controlling.
Als weiteres wichtiges Reformprojekt nannte Beckstein die Novellierung der Bayerischen Bauordnung. Unter dem Motto "Weniger Staat, mehr private Verantwortung" wurde der Abschied von der staatlichen Vorabkontrolle jedes Bauvorhabens eingeläutet und in den zwei großen Bauordnungsnovellen von 1994 und 1998 konsequent umgesetzt. Anfang dieses Jahres brachte Beckstein eine dritte Bauordnungsnovelle auf den Weg. Diese soll das bayerische Baurecht noch weiter vereinfachen und die Baugenehmigungsverfahren auch für kleine und mittlere gewerbliche Bauten im Geltungsbereich von Bebauungsplänen abschaffen. Zu diesem Gesetzesvorhaben findet derzeit eine Verbandsanhörung statt, die bis Dezember 2003 abgeschlossen sein soll.
Quelle: STMI
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