Bauleitplanung wird reformiert

15.10.2003

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Reform der Bauleitplanung beschlossen. Wie der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe mitteilte, wird das Baugesetzbuch an EU-Richtlinien angepasst. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungen soll vereinheitlicht und vereinfacht werden und durch ein hohes Umweltschutzniveau Nachhaltigkeit garantieren.

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) führt zu einem Abbau der Bürokratie und einer Zunahme an Rechtssicherheit. So werden zum Beispiel Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden und einzelne Prüfverfahren zu einer Umweltprüfung zusammengefasst. Auch die bislang den Grundstücksverkehr belastende Genehmigungspflicht zur Teilung von Grundstücken soll entfallen und für die Neuordnung von Grundstücken soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden.

Der Regierungsentwurf wird auf seine Praxistauglichkeit geprüft: Seit Anfang diesen Jahres sind Praxistests in Städten und Gemeinden angelaufen. So entsteht in enger Zusammenarbeit mit den in erster Linie betroffenen Kommunen, die das Baugesetzbuch ausführen, ein funktionstüchtiges erneuertes Baurecht.

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