Petition: Bayerische Vermessungsverwaltung als Konkurrent der bayerischen Wirtschaft und des Mittelstandes

26.04.2004

Mit großer Sorge verfolgen die Berufsverbände der Vermessungsingenieure und Geoinformatiker eine zunehmende Tendenz der Behörden des Vermessungswesens, steuerlich subventionierte Produkte anzubieten und damit der Wirtschaft Konkurrenz zu machen. Die Bayerische Vermessungsverwaltung geht dabei weit über die Kernkompetenz und Aufgaben des hoheitlichen Vermessungsauftrages hinaus, wie sie im bayerischen Vermessungs- und Katastergesetz VermKatG verankert sind. Vom Gesetzgeber ist nur die Vermessung zur steuerrechtlichen Erfassung und Dokumentation des Grund- und Bodens und damit verbundener Grundlagen in der Landesvermessung legitimiert, nicht aber das Tätigwerden auf dem Markt freiberuflicher Leistungen.

Die Praxis sieht heute aber in zunehmendem Maße anders aus. Der Zwang der Vermessungsverwaltung zur „optisch ausgeglichenen“ Kostendeckung führt zu Marketingmaßnahmen, die hauptsächlich der Selbsterhaltung der Verwaltung dienen, aber der Wirtschaft schaden. Unter dem Mäntelchen der Bürgerfreundlichkeit und des verbraucherorientierten Denkens gedeiht inzwischen ein blühender Handel mit Geoinformationen, Leistungen und Produkten. Ursprünglich nur zur Besteuerung von Grund und Boden gewonnene Informationen werden unter dem Schutz des Staatsmonopols vermarktet. Informationen und Daten, die der Steuerzahler, der Grundstückseigentümer und die Kommunen bereits mehrfach bezahlt haben, werden bedenkenlos mehrfachvermarktet.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Marktauftritts sind verheerend. Die staatlichen Produkte sind steuerlich hoch subventioniert und verursachen zusätzlich Steuermindereinnahmen in beträchtlicher Millionenhöhe. Steuerzahlende Unternehmen der Geoinformations- und Kartografiebranche bluten aus, weil der eigene Staat als Monopolist zugleich ihr größter Konkurrent ist. Schlimmer noch ist jedoch die regulative und einschränkende Wirkung der Nutzungsbestimmungen für diese geografischen Informationen. Gilt für fast alle amtlichen Daten die „Benutzungsfreiheit“ in der Weiterverwendung, so existiert für die amtlichen Karten- und Geodatenwerke ein strenger Lizenzierungskatalog mit marktregulierenden Gebührenordnungen, die nicht im Geringsten den Nutzungserfolg dieser Daten berücksichtigen. Dieser Missstand, der das Staatsverständnis und den Sinn von amtlichen Aufgabenstellungen in eklatanter Weise widerspricht, muss schnellstmöglich abgestellt werden.

Die Reform „Verwaltung21“ zur Verschlankung des Staates auf das „Wesentliche“ wie es Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner Regierungserklärung formuliert hat, bietet die Möglichkeit dazu.

Wie schon im Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von amtlichen Geodaten festgestellt, behindern die Gebührenordnungen der Länder eine mehrwertbildende Nutzung dieser Daten. Gleichzeitig stellt die Vermessungsverwaltung die Daten aber sehr günstig oder nahezu kostenlos in eigenen Produkten zur Verfügung. Die Lobby der Vermessungsverwaltungen behindert und konkurriert einen kompletten Industriezweig in Deutschland und teilweise Europa in seiner Wettbewerbsfähigkeit dramatisch. Nahezu alle führenden Unternehmen kommen in der Zwischenzeit aus dem Ausland. Die amerikanische Regierung hat bereits zu Präsident Clintons Zeiten den Geodaten die Freiheit gegeben. Mit dem Ergebnis, dass amerikanische Unternehmen, trotz ursprünglicher Dominanz deutscher Wettbewerber, heute Marktführer sind.

Einige Beispiele sollen verdeutlichen, inwieweit sich die Vermessungsverwaltungen in die freie Wirtschaft der Geoinformation einmischen und mit welchem Selbstverständnis sie vorgehen.
- Die Vermessungsverwaltungen bieten in eigenen Produkten Daten sehr kostengünstig an (TK50 im CD-Konsum-Produkt Top50), verhindern jedoch die gleiche Möglichkeit für die freie Wirtschaft.
- Luftbilddaten werden zu hohen Preisen abgegeben, jedoch in eigenen Produkten kostenlos (zu Werbezwecken) im Internet zur Schau gestellt. (Bayernviewer),
- Digitale Geländedaten (DGM), also Höheninformationen die in verschiedenen Genauigkeitsstufen vorliegen, werden nur zu horrenden Preisen abgegeben, jedoch in eigene Produkte (3D-Ansicht Top50) praktisch kostenlos eingebaut.
- Unter dem Vorwand, Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz zu leisten, werden derzeit bayernweit mit dem Landkreistag und den Landkreisen Rahmenverträge geschlossen, 3D-Gebäude- und Geländedaten erfasst und geliefert und so dem Freien Beruf die Möglichkeit genommen, tätig zu werden. (Siehe Anlagen)
- Katasterdaten, die über die Gebührenordnung bereits bezahlt wurden, werden separiert z.B. in Gebäudedaten mit ALB-Adressen und einzeln sehr teuer verkauft. Diese Daten könnten z.B. in zukünftigen Navigationssystemen mit 3D-Visualisierungen oder Überflutungsmodellen interessant eingesetzt werden, sind jedoch viel zu teuer. Welches Ingenieurbüro kann heute schon mit zigtausend Euro in Vorleistung gehen?
- ATKIS Daten werden zu Papierkartenprodukten (TK50/TK25, Wanderkarten, Radführer etc.) verarbeitet, ohne zu gleichen Konditionen den Kartenverlagen zur Verfügung zu stehen.
- Ein Konglomerat dieser Daten findet in der digitalen Feldstückskarte zur Erfassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Anwendung (EU-Projekt INVECOS). Die Konditionen für die Nutzung der Daten können leider nicht ermittelt werden, da hierzu keine Auskunft erteilt wird. (Siehe hierzu auch die Landtags-Petition des IGVB zu Vergabeverstoß freiberuflicher Leistungen). Es ist davon auszugehen, dass wesentlich andere Nutzungskosten, als offiziell bekannt gegeben, Anwendung finden.

Mit restriktiven Nutzungsbedingungen wacht die Vermessungsverwaltung über Ihre Papierkartenwerke und Geodatenbanken, ja sogar über die Verwendung dieser Werke als Kartengrundlage für Folgeprodukte von klassischen Kartografieverlagen. Wie sollen kartografische Darstellungen entstehen, wenn nicht auf der Basis der mit Steuergeldern produzierten Grundlagenvermessungen? Dieses, zusammen mit der Erstellung von Besteuerungsgrundlagen, war der Sinn der ursprünglichen Katastergesetze. Was sich daraus entwickelt hat, ist kontraproduktiv für unsere Gesellschaft. Es macht den Staat zum Unternehmer und zum monopolistischen Konkurrenten seiner unternehmenden Bürger. Würde diese Strategie konsequent weiterverfolgt, kommen in Zukunft Produkte, die Geodaten beinhalten, nur noch vom Staat. Produkte aus der freien Wirtschaft werden konsequent durch hohe Lizenzkosten bzw. Restriktionen in der Funktionalität und Verbreitung verhindert. Die Vermessungsverwaltungen haben einen Dienstleistungs- und Produkteapparat aufgebaut, der durch kein Katastergesetz zu rechtfertigen ist. Nahezu 75 % ihrer wahrgenommenen Aufgaben der Vermessungsverwaltungen sind mittlerweile nach unserer Überzeugung privatwirtschaftlich. Der nach wie vor viel zu hohe Personalstand der Behörden verlangt geradezu nach neuen und zusätzlichen Aufgaben und Einnahmequellen, um die Selbsterhaltung der Behörden nach außen weiterhin rechtfertigen zu können.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz der Behörde für solche privatwirtschaftlichen Dienstleistungen müßte in diesem Zusammenhang dringend untersucht werden, weil er sich unter diesen Umständen zu einem unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Vorteil der Behörde gegenüber den Freien Berufen ausgeweitet hat.

Würde man diese Praxis auch noch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen, ergäbe dies eine Staatswirtschaft, deren fatale Folgen der Geschichte des gescheiterten Sozialismus entnommen werden kann.

Einseitiges Problemverständnis hat in verschiedenen Bundesländern bereits zu besonderen Formen der Privatisierung der Landesvermessungsämter, ja sogar zur Kommunalisierung der Katasterverwaltung geführt. Ähnliches wurde von der „Henzler-Kommission“ zur Verwaltungsreform auch in Bayern vorgeschlagen. So sehr die Tendenz der Privatisierung von Staatsaufgaben zu begrüßen ist, so sehr warnen wir gleichzeitig vor Scheinprivatisierungen, die aus bekannten Gründen abzulehnen sind.

Der Landesverband Bayern des Verbandes Deutscher Vermessungsingenieure VDV und der Ingenieurverband Geoinformation Bayern IGVB bitten daher den Petitionsausschuss folgende Punkte aufzugreifen:

Überprüfung des Angebots der Vermessungsverwaltung in Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen und Produktangebote, die in Konkurrenz zur freien Wirtschaft stehen.
- Unterbindung von Dienstleistungen und Vertrieb von Produkten der Vermessungsverwaltung, die nicht unmittelbar mit den hoheitlichen Aufgabenstellungen und der Kernkompetenz des Vermessungs- und Katastergesetzes in Verbindung stehen, und Verlagerung dieser Aufgaben auf die steuerzahlende Privatwirtschaft.
- Beschränkung der Vermessungsverwaltung auf die reine Verwaltung des Liegenschaftskatasters und Reduzierung (Privatisierung und Verlagerung von Aufgaben auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) so weit, dass eine Restkompetenz erhalten bleibt.

Wir wissen, dass diese Missstände nicht nur in Bayern existieren. Sie sind vielfach ein Ergebnis falsch verstandener Länderinteressen und falschem Föderalismus. Die Politik muss Bürokratieinteressen und Behördenlobbyismus zukünftig kritischer gegenüberstehen. Wir sollten zum Wohle der Allgemeinheit und unserer gesamten Gesellschaft die Leistungsfähigkeit unseres Mittelstandes, insbesondere der Ingenieure fordern und fördern, nicht einschränken und behördlich regulieren.


München, den 14. April 2004

Helmut Wenninger
Landesverbandsvorsitzender Bayern Verband Deutscher Vermessungsingenieure

Karl Heinz Jobst
Präsident Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern



 

 

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