IGVB weist auf Benachteiligung bayerischer Vermessungsingenieure hin

25.05.2005

München (25.05.05) - Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgelegt. Danach sollen die Länder ermöglichen können, dass Aufteilungsplan und Abgeschlossenheit von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt werden können. Darauf hat der Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern e.V. (IGVB) hingewiesen.

Als Kriterien für die Qualifizierung der ÖbVI für diese neue Aufgabe werden die Beurkundungsfähigkeit und die besondere Rechtsstellung des ÖbVI aufgrund seiner hoheitlichen Beleihung angeführt.

Der IGVB befürchtet "bereits jetzt einen weiteren schwerwiegenden Nachteil für die bayerischen Vermessungsingenieure". Es dürfe schwer fallen, so der Verban din einer Mitteilung, diesen Aufgabenbereich wie in allen anderen Bundesländern, dem Freien Beruf ohne Weiteres zuzuordnen. Dies sei ein Argument mehr, um die Privatisierung des Vermessungswesens in Bayern weiterhin anzumahnen und endlich zu vollziehen.

Quelle: IGVB

 

 

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