ZDB: Mehrwertsteuererhöhung fördert Schwarzarbeit

31.05.2005

Berlin (31.05.05) - Angesichts der aktuellen Diskussion über eine Mehrwertsteuererhöhung warnte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, vor einem weiteren Anstieg der Schwarzarbeit. „Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bedeutet, dass die Preise für Bauleistungen ebenfalls steigen werden. Dies wird viele private Wohnungseigentümer dazu veranlassen, Schwarzarbeiter zu beauftragen.“

Frauenrath warnte davor, weiterhin steuerpolitisches Flickwerk zu betreiben, und immer nur an den Stellschrauben zu drehen. „Was wir brauchen, ist ein vernünftiges Steuerkonzept. In diesem Rahmen könnte eine Verlagerung der Steuerbelastung von den direkten zu den indirekten Steuern erfolgen.“ so Frauenrath weiter. Die Diskussion um die Mehrwertsteuer darf jedoch nicht davon ablenken, dass die Ausgaben des Bundes mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen finanziert werden müssen, wie das bei jedem Unternehmen und jedem Privathaushalt üblich ist. Hierzu sind weitere deutliche Reformschritte nötig und keine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Um die Flucht in die Schwarzarbeit zu stoppen, ist es jedoch notwendig, für arbeitsintensive Dienstleistungen – und darum handelt es sich bei Bauleistungen – dem Beispiel unserer europäischen Nachbarn zu folgen und dafür einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen.

Flankierend dazu sollte es ermöglicht werden, dass Baurechnungen für Leistungen an selbst genutztem Wohneigentum im Bestand von Privatpersonen steuerlich geltend gemacht werden können. Frauenrath wies des weiteren darauf hin, dass erst einmal die jährlichen betrugsbedingten Umsatzsteuerausfälle in Milliardenhöhe bekämpft werden müssen, bevor über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nachgedacht werden kann. „Im übrigen bedeutet eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Bauunternehmen eine ganz erhebliche Mehrbelastung. Denn das Unternehmen muss die erwartete Mehrwertsteuer lange, bevor es selbst Zahlungen erhält, an das Finanzamt abführen. Angesichts der schlechten Zahlungsmoral steigt die Belastung seiner liquiden Mittel ins Unermessliche.“ so der ZDB-Präsident. Im Rahmen eines steuerpolitischen Gesamtkonzeptes müsste bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer gleichzeitig von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umgestellt werden. Dies würde bedeuten, dass das Unternehmen die Mehrwertsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müsste, wenn es tatsächlich sein Geld auch erhalten hat.

Quelle: ZDB

 

 

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