Bundesrat: Baukultur ist Ländersache - Anrufung des Vermittlungsausschusses

17.06.2005

Berlin - Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Bund für die Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" keine verfassungsrechtliche Kompetenz hat. Aus diesem Grund hat er zu dem Gesetz zur Errichtung einer solchen Stiftung den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen. Die Ziele, die mit der Errichtung der "Bundesstiftung Baukultur" verfolgt werden, seien kulturpolitischer Art. Ihre Förderung, Entwicklung und Repräsentation obliege allein der Verantwortung der Länder. Die Kulturhoheit bilde ein Kernstück der verfassungsrechtlichen Eigenständigkeit der Länder.

Ungeschriebene Kompetenzen des Bundes bedürfen im Hinblick auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder als Ausnahmeregelung einer besonderen Rechtfertigung. Die Gesetzesbegründung enthalte jedoch keinerlei Hinweis auf besondere Gründe. Der Bundesrat bekräftigt ausdrücklich die Notwendigkeit, die Baukultur in Deutschland zu fördern und das Bewusstsein für ihre Bedeutung in der Öffentlichkeit und bei den Bauherren zu stärken, zweifelt aber daran, ob dies mit den hier vorgesehenen Mitteln erreicht werden kann. Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten von jährlich 2,5 Millionen Euro scheine die Prioritätensetzung angesichts der aktuellen Haushaltslage des Bundes zweifelhaft.Mit dem Gesetz soll das Bewusstsein für die Belange der Baukultur in der breiten Öffentlichkeit gestärkt und das Leistungsniveau deutscher Architekten und Ingenieure im In- und Ausland besonders gefördert werden.


Quelle: Bundesrat

Von Seiten der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer wurde dieser Beschluss des Bundesrats teils scharf kritisiert. Der Bundesrat mache damit, so der Präsident der Bundesingenieurkammer Karl-Heinrich Schwinn, die jahrelangen Bemühungen von Ingenieuren und Architekten zur Einrichtung der Stiftung zunichte.

s. auch aktuelle Pressemitteilungen der

Bundesingenieurkammer

Bundesarchitektenkammer

 

 

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