01.07.2005
Berlin (01.07.05) - Die EU-Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung wird dazu führen, dass Bauen in Deutschland in Zukunft kaum mehr möglich sein wird. „Denn“, so der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, „im Winter können wir in weiten Teilen des Bauhauptgewerbes aus Witterungsgründen nicht bauen. Im Sommer werden wir dies zukünftig wohl auch nicht mehr können, wenn Arbeiten im Freien aufgrund einer unsinnigen EU-Richtlinie wegen der Sonneneinstrahlung verboten werden.“
Nach dem Richtlinienentwurf soll der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für diejenigen Arbeitnehmer durchführen, die natürlichen Quellen optischer Strahlung, d.h. der Sonnenstrahlung, ausgesetzt sind. Dazu soll er klimatische wie meteorologische Aspekte berücksichtigen. „Es stellt sich für uns die Frage“, so der ZDBVize, „wie ein Zimmermeister oder ein Fliesenlegermeister beurteilen soll, ob seine Gesellen empfindliche Haut haben oder durch die Einnahme von Medikamente sensibel auf Sonnenstrahlung reagieren." Derartige Vorstellungen der EU sind fern jeglicher betrieblicher Realität. Weiterhin ist, so die Vorstellung der EU-Richtlinie, der Arbeitgeber verpflichtet, ein Aktionsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen auszuarbeiten, um die Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Stellt man sich diese Forderung in der Praxis vor, so ließe sie sich nur realisieren, wenn Großbaustellen mit Zirkuszelten überdacht und auf kleineren Baustellen Sonnenschirme aufgestellt würden. Zudem müssten die Arbeitnehmer im Sommer in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr Siesta halten. Ein durchschnittlicher Baubetrieb im Hoch-, Tief- oder Straßenbau muss sein Geld hauptsächlich im Frühjahr, Sommer und Herbst verdienen. Ein Gutteil der zu erledigenden Arbeiten müssen zwangsläufig im Freien erledigt werden. Daher ist auch der Vorschlag der Richtlinie, Arbeitnehmer auf Arbeitsplätze zu versetzen, die nicht der Sonne ausgesetzt sind, völlig unsinnig, weil schlichtweg nicht praktikabel. „Unser Fazit lautet daher: Die Richtlinie würde dazu führen, dass die Arbeitszeit im Freien eingeschränkt werden muss, Baustellen mit Zirkuszelten, Sonnenschirmen
Quelle: Zentralverband des deutschen Baugewerbes
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