Beckstein: Bayerische Staatliche Bauverwaltung ist pünktlicher Zahler

13.09.2005

München (13.09.05) - "Die staatliche Bauverwaltung im Freistaat ist auch ein pünktlicher Zahler. Alle staatlichen Baubehörden sind angewiesen, das unbestrittene Guthaben einer Schlussrechnung sofort, spätestens jedoch innerhalb der VOB-Fristen auszuzahlen", betont Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich verschiedentlich vorgetragener Beanstandungen seitens des Handwerks. Zahlungen aus Bauverträgen richten sich nach den Bestimmungen des § 16 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). So werden Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen und Schlusszahlungen spätestens innerhalb von zwei Monaten fällig.

"Generell stelle ich zur Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber fest, dass mit der Neufassung der einschlägigen Bestimmungen der VOB 2002 und den für die Aufträge der Staatsbauverwaltung weitergehenden Regelungen des Vergabehandbuchs ein wirksames Instrument zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen durch den öffentlichen Auftraggeber geschaffen ist", unterstreicht Beckstein. Wenn die Bauverwaltung ein freiberufliches Büro zur Abwicklung des Bauauftrages eingeschaltet, ist mit diesem vertraglich geregelt, dass eingehende Rechnungen sofort nach Zugang auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren und unverzüglich fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und festzustellen sind. Die festgestellten Rechnungen sind der Baubehörde so rechtzeitig vorzulegen, dass sie die Auszahlung innerhalb der vertraglichen Zahlungsfrist anweisen kann. "Sollte es ausnahmsweise trotzdem zu einer Zahlungsverzögerung kommen, bei der die Fristen der VOB überschritten werden, so kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen", weist Beckstein auf §16 VOB/B hin. "Wir haben auch den Kommunen empfohlen, die staatlichen Vergabehandbücher anzuwenden. Die kommunalen Spitzenverbände haben wir gebeten, ihre Mitglieder auf die Problematik etwaiger schleppender Zahlungen von Handwerksrechnungen hinzuweisen", so Beckstein.

Quelle: STMI

 

 

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