München - 08.02.2006
Eigentümer müssen auf hohe Schneelasten und angekündigte weitere Schneefälle reagieren.
Auf Grund bereits hoher Schneelasten in manchen Regionen und angekündigter weiterer Schneefälle weist Innenminister Dr. Günther Beckstein die Bauherren bzw. Eigentümer nochmals darauf hin, dass sie gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung dazu verpflichtet sind, ihre Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten. Sie sind für die Standsicherheit ihrer Gebäude verantwortlich: "Wir empfehlen den Verantwortlichen, bei hohen Schneelasten ihre Dächer rechtzeitig zu räumen. Das gilt insbesondere jetzt angesichts der angekündigten weiteren Schneefälle. Schneeräumen ist das einfachste Mittel, um die Dachkonstruktion zu entlasten. Die Eigentümer müssen zudem für ihre Gebäude Kontrollen in Abhängigkeit von Art, Alter und Empfindlichkeit der Tragkonstruktion durchführen. Dies gilt insbesondere für größere Hallen. Wer die erforderliche Fachkenntnis dazu nicht selbst hat, muss fachkundige Personen beauftragen."
Die bloße Schneehöhe auf einem Dach entscheidet nicht über das jeweils vorhandene Schneegewicht. Der Schnee setzt und verdichtet sich im Laufe der Zeit, insbesondere bei Regen und Wärmeeinwirkung. Je nach vorhandener Wärmedämmung kann sich auf einer Dachfläche unter dem Schnee auch eine Eisschicht bilden. Der Minister empfiehlt daher in Zweifelsfällen das Schneegewicht zu messen. Die derzeitigen Wetterverhältnisse in weiten Teilen Bayerns geben hierzu besonderen Anlass. Dazu sollte der Bauherr im Zweifelsfall eine sachkundige Person einschalten. Auskunft über die örtlich zulässigen Regel-Schneelasten können die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden und ortsansässige Ingenieur- und Architekturbüros geben.
Quelle: STMI
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