Berlin - 09.02.2006
Fachgruppe soll Handlungsempfehlungen erarbeiten
Nach dem tragischen Unglück von Bad Reichenhall hat die 112. Bauministerkonferenz am 6.2.06 folgenden Beschluss gefasst:
Konsequenzen aus dem Halleneinsturz in Bad Reichenhall
1) Die Bauminister/-innen und Senator/-innen bedauern, dass der Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall den Tod vieler Menschen verursacht hat. Sie drücken den Opfern und Hinterbliebenen ihr tief empfundenes Mitgefühl aus.
2) Die Bauministerkonferenz nimmt den Zwischenbericht des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen zur Kenntnis. Die Bauministerkonferenz betont die Verantwortlichkeit der öffentlichen und privaten Bauherren und Eigentümer, Gebäude stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
3) Die Bauministerkonferenz beauftragt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, die Fragen der Sicherstellung der Standsicherheit insbesondere großer öffentlich zugänglicher Gebäude in einer Projektgruppe der Fachkommissionen Bautechnik und Bauaufsicht und des Deutschen Instituts für Bautechnik untersuchen zu lassen, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der berührten berufsständischen Verbände und externen technischen Sachverstand hinzuziehen und ggf. Handlungsempfehlungen erarbeiten soll.
4) Die Bauministerkonferenz sieht insbesondere Klärungsbedarf dahingehend,
· ob und wie eine Klassifizierung von Gebäuden hinsichtlich der Tragwerkskonstruktionen in
Betracht kommt,
· ob und wie ein standardisierter Prüfkatalog für die Überwachung solcher Gebäude erstellt
werden soll, und
· ob ggf. die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten neu zu ordnen sind,
mit dem Ziel, eine Grundlage für eine einheitliche Praxis in Bund, Ländern und Kommunen
zu erreichen.
5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen wird beauftragt, unter Einbeziehung des Hochbauausschusses so bald wie möglich, spätestens zur 114. Bauministerkonferenz am 28./29.09.2006 zu berichten.
6) Die Bauministerkonferenz begrüßt die Absicht des Bundesbauministers, umgehend einen Gebäudesicherheitsbericht unter Einbeziehung der Länder in Auftrag zu geben.
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