Vereinfachung des Vergaberechts
Zur zügigen Umsetzung der beschlossenen Investitionsmaßnahmen sollen die Vergabeverfahren im Rahmen der VOB erleichtert werden.
München/Berlin
- 06.02.2009
Die Erleichterung der Vergabeverfahren soll dabei wie folgt erfolgen:
- Zulassung von Beschränkten Ausschreibungen bis 1 Mio Euro ohne USt.
- Zulassung von Freihändigen Vergaben bis 100.000,- Euro ohne USt.
Daneben kann auch eine Verkürzung der Fristen wegen Dringlichkeit der Vergabe erfolgen, deren Rechtfertigung in dem außergewöhnlichen Charakter der derzeitigen Wirtschaftslage gesehen wird.
Im Rahmen der Evaluierung der Erleichterung der Vergabe ist eine Berichtspflicht vorgesehen.
Die VOF bleibt uneingeschränkt anwendbar. Jedoch kann hier die Frist für den Antrag auf Teilnahme auf 15 Tage bzw. bei elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung auf 10 Tage verkürzt werden.
>> Erlass vom 27. Januar 2009 (PDF, 139 kB)Gesetzesentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BT-Drs. 16/11740)In Artikel 7 - Zukunftsinvestitionsgesetz (S. 20 ff.) - sind die auf die einzelnen Bundesländer entfallenden Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Städtebau, ländliche Infrastruktur und kommunale Straßen aufgeführt.
>> Gesetzesentwurf BT-Drs. 16/11740 (PDF, 401 kB) Lesen Sie dazu auch:
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