Verbindliche Vorgaben in der räumlichen Ordnung
Hassfurt - 18.03.2009
Wie das Landratsamt Hassberge mitteilt, hat der Regionale PlanungsVerband Main-Rhön den Regionalplan in aktualisierter Form herausgegeben.
Dieser kann über die RPV-Geschäftsstelle beim Landratsamt Haßberge angefordert werden unter der Rufnummer 09521/27-202 oder per E-Mail: helmut.hey@hassberge.de
Der Bezugspreis beträgt 20,00 €.
Im Regionalplan ist für die Region Main-Rhön, welche das Gebiet der Stadt Schweinfurt sowie der Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt umfasst, die „anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung“ festgelegt. Er enthält unter anderem Vorgaben insbesondere in Sachen:
- Siedlungswesen,
- Verkehr,
- Wirtschaft,
- Sozialwesen,
- Kultur,
- Freiraumsicherung,
- zentraler Orte der Grundversorgung und Siedlungsschwerpunkte.
Als Rechtsverordnung sind die im Regionalplan mit bindender Wirkung festgelegten Ziele der Raumordnung zu beachten. Insoweit ist er für die Kommunen der Region eine wichtige Orientierungshilfe.
Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes empfiehlt, dass sich Ingenieur- und Planungsbüros den Regionalplan beschaffen, wenn sie mit Projekten befasst sind, die innerhalb der Planungsregion 3 realisiert werden sollen. Sie können damit bei der Abwicklung von Aufträgen sicherstellen, dass mögliche Zielkonflikte rechtzeitig erkannt und abgeklärt werden.
Internetnutzer können sich unter www.main-rhoen.de über den Regionalplan informieren.
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de