Zustimmung im Einzelfall

Neue Merkblätter der Obersten Baubehörde: grundlegend überarbeitet und ergänzt.

 

München   -  29.06.2010

Mit der im Jahre 1994 begonnenen Deregulierung des Bauordnungsrechts kommen immer häufiger neue und innovative bautechnische Lösungen zum Einsatz. Für diese oft nicht geregelten Bauprodukte oder Bauarten sieht die Bayerische Bauordnung auch eine Zustimmung im Einzelfall der Obersten Baubehörde vor.

Die oberste Baubehörde stellt schon seit Jahren verschiedene Merkblätter zum Thema „Zustimmung im Einzelfall“ zur Verfügung. Diese wurden nun grundlegend überarbeitet und ergänzt.

Die aktuellen Merkblätter stehen zum Download zur Verfügung:

Die Bearbeitung der Anträge auf Zustimmung im Einzelfall wird erleichtert, wenn die Anträge rechtzeitig mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

 

 

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