Änderungen im bayerischen Erhebungsbogen für Baugenehmigung und Bauabgang ab 01.01.2012
München/Schweinfurt - 03.11.2011
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet Bautätigkeitsstatistik, informiert zu anstehenden Veränderungen in der Bautätigkeitsstatistik ab 01. Januar 2012.
Der statistische Erhebungsbogen für Baugenehmigungen ist Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Am 12. April 2011 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien- EAG EE; BGBI I 2011, S. 619) beschlossen. Das EAG EE sieht in Artikel 5a die Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) vor.
Konkret bedeutet dies, dass die Baugenehmigungsstatistik um Abfragen zu den Merkmalen "Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie", "Anlagen zur Lüftung", "Anlagen zur Kühlung" sowie "Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes" erweitert wird. Diese geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Erhebungsbogen für Baugenehmigung geändert bzw. ausgeweitet
Damit die amtliche Statistik entsprechende Daten zur Verfügung stellen kann, wurde der Erhebungsbogen für Baugenehmigung inhaltlich deutlich geändert bzw. ausgeweitet. Diese Erweiterung des Merkmalskatalogs macht es erforderlich, den bisherigen Erhebungsbogen für Baugenehmigungen ab dem 1. Januar 2012 für nichtig zu erklären. Für Baugenehmigungen, die dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ab dem Erhebungsmonat Januar 2012 gemeldet werden, sind nur noch neue Erhebungsbögen für die Bearbeitung der Statistik geeignet. Außerdem wurde der Erhebungsbogen für Bauabgang redaktionell überarbeitet.
Die Bayerischen Ingenieurekammer-Bau informiert ihre Mitglieder darüber, dass Bauherren ab dem 01.01.2012 nur die neu gestalteten Erhebungsbögen für statistische Angaben benutzen sollen. Die Erhebungsbögen sind Grundlage für die Bautätigkeitsstatistik, die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung durchgeführt wird. Belastbare Ergebnisse können dabei nur durch vollständige Meldungen zustande kommen. Die Umstellung der Formulare im Internet wird rechtzeitig erfolgen. Der Link zu den Online-Erhebungsbögen bleibt unverändert:
Die neuen Erhebungsbögen zur Bautätigkeitsstatistik sowie ein "Ergänzungsblatt" zum alten Erhebungsbogen für Baugenehmigung gibt es als PDF-Dateien unter:
Informationen über die neuen Erhebungsbögen ab 2012 finden Sie unter:
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Sachgebiet 56
Bautätigkeit
E-Mail-Adresse: Baustatistik@statistik.bayern.de
Fax: 09721/2088-380
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