Angepasste Vordrucke werden am 12.12.2012 veröffentlicht
München - 11.12.2012
Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen (LT-Drs. 16/13683 sowie 16/13736, 16/13931, 16/14664 und 16/14776, Gesetzesbeschluss LT-Drs. 16/14948). Das Gesetz tritt am 01.01.2013 in Kraft mit Ausnahme der Änderungen von Art. 15, Art. 17 Abs. 2, Art. 18, 23, 37, 48 und 80 Abs. 5 Nr. 2 BayBO, die am 01.07.2013 in Kraft treten werden.
Der einzufordernde Standard des barrierefreien Bauens wird künftig durch die als Technische Baubestimmungen einzuführenden technischen Regeln festgelegt. „DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ und „DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen“ werden unter der lfd. Nr. 7.3 mit den zugehörigen Anlagen 7.3/01 und 7.3/02 in der Liste der Technischen Baubestimmungen veröffentlicht werden. Auch die Änderungen und Ergänzungen durch die Anlagen gehören zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Mit der Bekanntmachung vom 30.11.2012 wird die Verbindlichkeit dieser Technischen Baubestimmungen zum 01.07.2013 geregelt; maß-geblich für die Anwendung ist, wie für die Änderungen in Art. 37 und Art. 48, bei Sonderbauten das Datum der Baugenehmigung, bei Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren, bei Bauvorhaben, die von der Genehmigung freigestellt sind, und bei verfahrensfreien Bauvorhaben der Baubeginn.
Die der BayBO 2013 angepassten Vordrucke werden im AllMBl Nr. 14 vom 12.12.2012 veröffentlicht werden und treten am 01.01.2013 in Kraft. Die mit Bekanntmachung vom 14.04.2011 verbindlich eingeführt Vordrucke dürfen daneben – mit Ausnahme der Anlagen 4 und 7 – noch bis zum 30.06.2013 weiter verwendet werden; maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmi-gungsverfahrens (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO).
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Quelle: STMI
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