Die Antworten der im Landtag vertretenen Parteien liegen vor
München - 05.08.2013
Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Planungs- und
Bausektors für die zukünftige Entwicklung des Freistaats Bayern müssen
die Rahmenbedingungen für die Arbeit der planenden Ingenieure in
Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung verbessert werden.
Als gesetzliche Vertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Bayern hat sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zur Landtagswahl 2013 mit den nachfolgenden Wahlprüfsteinen an die im Landrag vertretenen Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten gewendet und um Stellungnahme gebeten.
► Wahlprüfsteine - Übersicht der Antworten der Parteien (PDF)
Reform der Bundesstaatlichen Ordnung |
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Das föderale System der Bundesrepublik steht durch die europäische Integration und die Globalisierung vor neuen Herausforderungen. In seiner gegenwärtigen Form ist es diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Für die Berufsausübung der freiberuflich tätigen Ingenieure ist die Vereinheitlichung der 16 unterschiedlichen Länderregelungen dringend erforderlich. Für das innerstaatliche Berufsrecht muss Einigkeit darüber bestehen, dass die Bezeichnung „Ingenieur“ und „Beratender Ingenieur“ grundsätzlich nur auf einheitlicher Basis vergeben werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Bachelor- und Masterabschlüsse. Zur Deregulierung der Länderbestimmungen sollte ferner eine bundesweit einheitliche Berufsausübungsregelung geschaffen und die Regelungen der verschiedenen Listenführungen im Baurecht sowie das Bauvorlagerecht vereinheitlicht werden. |
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1. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Verhandlungen zur Föderalismusreform wiederaufzunehmen mit dem Ziel, landesbaurechtliche Hindernisse, die durch die unterschiedlichen Regelungen der Landesbauordnungen für die Berufsausübung von Ingenieuren bestehen, zu beseitigen? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Uneinheitliche Regelungen im Bauordnungsrecht sollen durch die Musterbauordnung weitestgehend vermieden werden. Die Bauministerkonferenz aktualisiert diese regelmäßig und die meisten Landesbauordnungen halten sich eng daran. Trotzdem gibt es in einigen Punkten (z.B. beim Vollgeschossbegriff) Unterschiede, die Ingenieuren und Architekten die Arbeit unnötig erschweren. Solche Probleme müssen in den länderübergreifenden Fachkommissionen, etwa der Bauministerkonferenz, in der auch der Bund vertreten ist, aufgezeigt und gelöst werden. |
| CSU | Art. 1 Abs. 1 Nr. 1a IngG sieht vor, dass der Titel „Ingenieur“ eine mindestens 3-jährige Aus- bildung an einer wissenschaftlichen Hochschule voraussetzt. Die Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ sind grundsätzlich länderübergreifend sehr ähnlich, da sich die Ländergesetze am Musteringenieurgesetz orientieren. Die Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ darf in Bayern führen, wer laut Baukammergesetz (BauKaG) Anspruch auf Eintragung hat. Voraussetzungen sind Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern, die Berechtigung, nach Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, Ausübung seiner Tätigkeit gemäß der Berechtigung zur entsprechenden Berufsbezeichnung mindestens drei Jahre und eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung. Weitere Berufsausübungsregelungen für Ingenieure bestehen darüber hinaus nicht. Eine Vereinheitlichung der verschiedenen Listenführungen im Baurecht erscheint nicht sinnvoll, weil die verschiedenen Listen (Architektenliste, Liste Beratender Ingenieure und Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure) verschiedene Ziele verfolgen und damit schwer vereinheitlicht werden können. Das Bayerische Recht orientiert sich auch hier an den Mustergesetzen (insbesondere Musterbauordnung – MBO –; Musterarchitektengesetz – MArchG –; Musteringenieur(kammer-)gesetz) und strebt damit innerhalb der im Föderalismus zur Verfügung stehenden Spannbreite eine weitgehende Homogenisierung mit anderen Ländern an. |
| FDP | Ziel der FDP ist eine neue Föderalismuskommission, die sich mit drängenden länderübergreifenden Problemen befasst. Im Vordergrund muss hier aus unserer Sicht die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen stehen. Daneben wollen wir aber auch über weitere Rechtsvereinheitlichungen verhandeln. Ein Ziel ist die weitere Entbürokratisierung und Harmonisierung des Führens der Berufsbezeichnungen Ingenieure und beratende Ingenieure; hier wollen wir eine bundesweit einheitliche Lösung. Unabhängig davon beruht das bayerische Recht auf Mustergesetzen - insbesondere der Musterbauordnung (MBO), dem Musterarchitekturgesetz (MArchG) oder dem Musteringenieur(kammer)gesetz. Auf diese Weise nähert sich die Rechtslage im Freistaat innerhalb des vorhandenen Gestaltungsrahmens bereits jetzt einer weitgehenden Einheitlichkeit mit den anderen Bundesländern an. |
| Freie Wähler | Die FREIEN WÄHLER stehen für eine möglichst unkomplizierte Berufsausübung von Ingenieuren innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik. Dabei ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass Vereinheitlichungen nicht auf Kosten von Qualitätsanforderungen durchgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund der bestehenden Hindernisse und der Komplexität der Fragestellung müssen in diesem Bereich die Verhandlungen wieder aufgenommen werden, um zu einem unbürokratischen, leistungsfähigen und qualitätssichernden System zu gelangen. |
| SPD | Eine Vereinheitlichung wäre aus unserer Sicht zweifellos angebracht. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass nach den Föderalismusreformen I und II in naher Zukunft erneut Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgenommen werden müssten. Zielführender wären bilaterale Vereinbarungen zwischen den Ländern. |
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein bundeseinheitliches Berufsausübungsrecht für freiberufliche Ingenieure zu schaffen? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Die derzeitige Bundestagsmehrheit hat im Herbst 2011 das Berufsanerkennungsfeststellungsgesetz (BQFG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des Bundes hatte ausdrücklich nicht zum Ziel, die föderale Ordnung im Berufsrecht zu verändern. Ziel dieses Gesetzes, dem auch eine Mehrheit im Bundesrat zugestimmt hat, ist es, die Potenziale der mitgebrachten Bildungsressourcen von in Deutschland lebenden AusländerInnen nicht länger zu vergeuden. Das eröffnet vielen Migrantinnen und Migranten Chancengerechtigkeit und kann ihre Arbeitsmarktintegration und damit auch ihre Perspektiven und ihren Wohlstand nachhaltig unterstützen. Das von der schwarz-gelben Koalition erarbeitete LEP wird den erforderlichen Ansprüchen an eine ökologische, sozial gerechte und wirtschaftlich zukunftsfähige Raumplanung für Bayern in keiner Weise gerecht. Es setzt falsche Impulse (z.B. beim Flächenverbrauch) und klammert wichtige Themen wie die Energiewende in einem übertriebenen Deregulierungswahn nahezu völlig aus. Wir Grüne fordern einen völlig neuen Entwurf eines Landesentwicklungsprogramms für Bayern. In diesem Zuge werden wir uns auch für ein bundeseinheitliches Berufsausübungsrecht für freiberufliche Ingenieure einsetzen. |
| CSU | Siehe Antwort zu Frage 1 |
| FDP | Nur die beratenden Ingenieure unterliegen in Bayern den Berufsausübungsregelungen. Sie sind im Baukammergesetz geregelt und beruhen auf dem Musteringenieur(kammer)gesetz. Die FDP will die Möglichkeit eines bundeseinheitlichen Berufsausübungsrechts für freiberufliche Ingenieure überprüfen. |
| Freie Wähler | Entsprechend der obigen Ausführungen müssen die landesrechtliehen Hindernisse zur Berufsausübung der Ingenieure in Deutschland überwunden werden. Die hierfür durchzuführenden Verhandlungen sollen nicht durch bestimmte Vorfestlegungen der Lösung belastet werden. Wichtig ist vor allem eines: Die möglichst unbürokratische Berufsausübung von Ingenieuren in Deutschland unter Nachweis der entsprechenden Qualifikation. |
| SPD | Wir werden uns unter Maßgabe der Antwort 1 über Bundesratsinitiativen dafür einsetzen. |
Wohnungsbau |
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Seit Jahren stellen die Ingenieure in Bayern fest, dass ein Mangel an Wohnraum immer drängender wird. Sowohl familiengerechter wie altersgerechter Wohnraum wird zur Mangelware. Die Preise für Wohnraum steigen insbesondere in den Ballungsräumen stark an. Deswegen engagiert sich die Kammer aktiv in der Aktionsgemeinschaft „Impulse für den Wohnungsbau“. |
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3. Werden Sie sich für eine Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Kofinanzierung von Bund und Land einsetzen? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Wir setzen uns für die Fortführung der Kompensationsmittel des Bundes in gleicher Höhe wie bisher ein. Damit die Mittel auch tatsächlich in die soziale Wohnraumförderung fließen sollten sie entsprechend zweckgebunden eingesetzt werden. |
| CSU | Es ist unerlässlich, dass der Bund seinen Anteil an der sozialen Wohnraumförderung bis mindestens 2019 ungeschmälert festschreibt und die Länder folglich bei der sozialen Wohnraumversorgung mit jährlich 518 Mio. Euro unterstützt. Die Wohnraumförderung zum Bau preisgünstiger Sozialwohnungen umfasst in Bayern 210 Mio. Euro jährlich. Im Doppelhaushalt 2013/2014 stehen insgesamt 420 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Im Jahr 2014 wird über den Nachtragshaushalt zusätzlich ein Bewilligungsrahmen von 50 Mio. Euro zur Verfügung ge- stellt, damit können allein im Jahr 2014 rd. 5.000 Wohnungen gefördert werden. Durch den starken Anstieg der Studentenzahlen in den Hochschulstädten hat sich die Wohn- raumnachfrage verstärkt, im Doppelhaushalt 2013/2014 stehen insgesamt 35 Mio. Euro für die Studentenwohnraumförderung zur Verfügung. Im Jahr 2014 wird der Bewilligungsrahmen um 10 Mio. Euro erhöht, damit können 2014 insgesamt rund 1.000 Wohnungen für Studenten gefördert werden. |
| FDP | Die öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist weiterhin notwendig, denn die freie Wirtschaft wird den zunehmenden Bedarf an Wohnraum nicht allein stemmen können. Deshalb stehen in Bayern im Doppelhaushalt 2013/2014 insgesamt 420 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Im Jahr 2014 wird über den Nachtragshaushalt zusätzlich ein Bewilligungsrahmen von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, damit können allein im Jahr 2014 rund 500 Wohnungen gefördert werden. Die öffentlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nur ein mitbestimmender Faktor. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wollen wir Baumaßnahmen und Nachverdichtungen im innerstädtischen Bereich erleichtern. Dazu dient u.a. das im parlamentarischen Verfahren befindliche "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts". Stärkere staatliche Eingriffe in die Preisbildung bei Neuvermietungen und Sanierungsverbote gefährden den Wohnungsbau und werden deshalb von uns entschieden abgelehnt. |
| Freie Wähler | Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung ist vor allem seit 2002 dramatisch eingebrochen. Das Niveau ist viel zu niedrig und entsprechend werden wir uns auch weiterhin für eine Aufstockung der Mittel die Wohnraumförderung einsetzen. Dabei darf es nicht nur um kleine Korrekturen gehen. Das Niveau der Zeiten vor den Sparhaushalten muss wieder erreicht werden. Dabei sehen wir die Bundesmittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin als angemessen und erforderlich an. Eine Abschmelzung ist auf jeden Fall zu verhindern. Die Mittel des Bundes müssen konstant gehalten werden, wir werden uns in Bayern dafür einsetzen, dass diese Mittel eins zu eins in die Wohnraumförderung investiert werden. Es müssen mehr Anstrengungen im Bereich des Wohnungsbaus unternommen werden. Dementsprechend setzen wir uns für eine deutliche und dauerhafte Erhöhung der Mittel ein. |
| SPD | Die Mittel des Freistaats für die Wohnungsbauförderung sind von 2000 bis 2011 von 51,8 auf 35,3 Millionen Euro gesunken. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Bund bis 2019 völlig aus der Wohnbauförderung zurückziehen wird, sind die Landesmittel deutlich aufzustocken. Zusätzliche Landesmittel sollen insbesondere für den Neubau von Wohnungen in Ballungsräumen verwendet werden. Im Gegensatz zum derzeit praktizierten Gießkannenprinzip werden wir Fördermittel zielgenau für Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf bereitstellen. Zu diesem Zweck werden wir Wohnungsbaupläne auf der Grundlage von Zuzugsprognosen für den jeweiligen Gesamtraum erstellen. Darüber hinaus wollen wir genossenschaftliches Wohnen verstärkt fördern und die Laufzeit der Bindungen von Sozialwohnungen verlängern. Schließlich werden wir dafür sorgen, dass mindestens 30 Prozent des öffentlich geschaffenen Wohnraums mit Sozial- und Belegungsbindung versehen sind. Die Zahlung von Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau in der aktuellen Höhe von 518 Mio. Euro beabsichtigen wir, bis 2019 fortzusetzen und an der Zweckbindung der Mittel festzuhalten. Zudem werden wir die Bundesmittel für die Städtebauförderung wieder auf 700 Mio. Euro anheben. Das Programm "Soziale Stadt" wird unser Leitprogramm für den sozialen Zusammenhalt in Städten und Gemeinden. Städte- und Wohnungsbauförderung müssen stärker miteinander verzahnt werden: Denn Leben und Wohnung beschränkt sich nicht auf die eigenen vier Wände, sondern das Umfeld ist von zentraler Bedeutung für die Wohnqualität. |
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, die steuerlichen Anreize für den Wohnungsbau durch die Verdopplung der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) von 2 auf 4 Prozentpunkte sowie durch die Einführung einer erhöhten AfA bei energetischem und altersgerechtem Neubau zu verbessern? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Eine Erhöhung der linearen Gebäudeabschreibung ist von uns nicht
geplant. Bei einer steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung
haben wir uns für eine progressionsunabhängige Förderung von
Eigennutzern stark gemacht, sind aber am Widerstand der Bundesregierung
gescheitert. Wir treten weiterhin für eine steuerliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung für Selbstnutzer ein. Diese sollte
progressionsunabhängig, sozial gerecht, und ökologisch zielführend
ausgestaltet sein. Zukunftsfähige Wohnungspolitik heißt aber vor allem soziales Mietrecht, gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und die energetische Modernisierung der Gebäude zusammen zu denken. Denn während einige Regionen mit Wohnungsleerstand kämpfen, wird Wohnraum in wirtschaftsstarken Regionen immer knapper und teurer. Der größte Preistreiber sind aktuell die Wiedervermietungsmieten. Sie sollen künftig nicht höher als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, wo Wohnraummangel herrscht. In laufenden Verträgen bremsen wir den Mietanstieg durch die Drosselung der regelmäßigen Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch im Zuge von Modernisierungen senken wir die Mieterhöhung auf maximal 9% der Kosten pro Jahr und beschränken sie auf die energetische Sanierung sowie altersgerechten Umbau. Den Kommunen geben wir bessere Instrumente an die Hand, indem wir das Baugesetzbuch reformieren, so dass auch die Einführung von Mietobergrenzen und erweiterter Schutz vor den Nachteilen der Eigentumsumwandlung möglich sind. Auch die Maklergebühren sind vielerorts zu einem echten Kostenfaktor geworden. Deshalb soll den Makler oder die Maklerin bezahlen, wer ihn oder sie beauftragt. Vielerorts wird der Druck auf die MieterInnen durch die Finanzkrise und die damit einhergehenden Immobilienspekulationen mit Mietsteigerungen, Eigentumsumwandlung und neuem Luxuswohnungsbau noch erhöht. Es trifft vor allem Menschen mit niedrigen und ungesicherten Einkommen und verschärft damit die soziale und räumliche Spaltung der Gesellschaft. Die Zahl der Haushalte, die mehr als 40% ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen und in Transferleistungen gezwungen werden, steigt bedrohlich an. Auch deshalb muss der soziale Wohnungsbau in Deutschland eine Renaissance erleben. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland um fast ein Drittel gesunken – mit entsprechenden Folgen für die MieterInnen. Doch nun stellt sich die Frage der Sicherung sozialer und öffentlicher Wohnungsbestände neu. Der Bund soll die Länder und Kommunen besser beim sozialen Wohnungsbau und gezielten Ankäufen in innerstädtischen Lagen unterstützen. Die Kompensationsmittel des Bundes sollen bis 2019 weiterhin an die Bundesländer zweckgebunden gezahlt werden. Anders als in den 70er Jahren dürfen aber keine Ghettos am Stadtrand hochgezogen werden, denn Sozialwohnungen gehören in lebendige Stadtteile. Das Wohngeld sollte wieder als Instrument gestärkt werden, um zu verhindern, dass Haushalte in die Transferleistungen gedrängt werden. Auch die Verhinderung von Obdachlosigkeit ist uns ein wichtiges Ziel. Dafür brauchen die Kommunen zunächst eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik. Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden müssen zunächst die Programme der KfW für die energetische Gebäudesanierung und Quartierssanierung entsprechend angehoben und ausgestaltet werden. Die aktuelle Politik der Bundesregierung konterkariert die Energiewende im Gebäudebereich, weil sie eine unzuverlässige Finanzierungskulisse aufgebaut hat. Wir wollen hingegen die CO2-Gebäudesanierungsprogramme 2 Milliarden Euro jährlich ausstatten, einen Energiesparfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro einrichten, der sich aus dem Abbau klimaschädlicher Subventionen speist und die Städtebauförderung auf 610 Millionen Euro anheben. Weiterhin treten wir für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für Selbstnutzer ein. Diese sollte progressionsunabhängig, sozial gerecht, und ökologisch zielführend ausgestaltet sein. |
| CSU | Wir brauchen mehr Impulse für Wohnungsinvestitionen. Um den frei finanzierten Wohnungsbau anzukurbeln, wollen wir die steuerliche Förderung für Mietneubauten verbessern. Wir wollen die degressive Abschreibung für den Mietwohnungsbau wieder einführen. Mit der degressiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit (degressive AfA) kann ein wirksamer Anreiz für den Bau neuer Mietwohnungen gesetzt werden. |
| FDP | Aus Sicht der Liberalen ist entscheidend, dass die richtigen Anreize gesetzt werden, damit mehr Wohnungen entstehen. Ordnungsrecht kann nur im Neubau zum Tragen kommen, nicht im Gebäudebestand. Die FDP setzt sich daher für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und dem altersgerechten Neubau ein. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbau wollen wir die degressive Abschreibung (AfA) wieder einführen. |
| Freie Wähler | Es ist aus unserer Sicht richtig, dass der private Wohnungsbau vor allem über die steuerlichen Absetzbarkeit attraktiv gestaltet werden kann und muss. Diegenaue Ausgestaltung hierfür ist im Bundesrecht zu regeln. Aus unserer bayerischen Position heraus werden wir uns jedoch dafür einsetzen, dass die Anreize für den Wohnungsbau attraktiv ausgestaltet werden. Dementsprechend müssen wir auch über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten offen sprechen. Gerade bei der energetischen Sanierung ist eine steuerliche Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen dringend geboten. |
| SPD | Eine grundsätzliche Rückkehr zu höheren Abschreibungsmöglichkeiten erachten wir als nicht zielführend. Nachdenken kann man jedoch über eine partielle Abschreibungsmöglichkeit, die sich insbesondere auf die Ballungszentren fokussieren sollte. Die Neubautätigkeit wollen wir insbesondere durch mehr sozialen Wohnungsbau und die Bereitstellung von Bauland zu günstigen Preisen vorantreiben. Denn einerseits werden zu wenig bezahlbare Wohnungen neu gebaut, andererseits sind hohe Grundstückspreise meist das größte Hemmnis für private Investoren. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass Grundstücke, auf denen bezahlbarer Wohnbau in Ballungsgebieten geschaffen werden könnte, auch dafür verwendet werden können . Zu diesem Zweck werden wir die Vergabepraxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben neu ausrichten. Die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die SPD tritt für eine direkte Förderung durch KfW-Programme ein, da sie wegen ihrer Zielgenauigkeit große Vorteile gegenüber der vorgeschlagenen Einführung steuerlicher Anreize hat. Erhöhte Abschreibungssätze für klima- und umweltgerechte Einzelinvestitionen an Wohngebäuden wirken sich nur in Abhängigkeit vom Einkommen der Begünstigten aus. Gerade die einkommens-schwächeren Wohneigentümer, die auf eine hohe Förderung besonders angewiesen sind, profitieren davon am geringsten. |
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, das KfW-Programm zur Förderung des altersgerechten Umbaus von Bestandswohnungen fortzuführen und mit ausreichenden Mitteln auszustatten oder alternativ ein bayerisches Förderprogramm aufzulegen? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Auch zum altersgerechten Umbau von Bestandswohnungen benötigen wir wieder eine Bundesförderung. Kredite zum altersgerechten Umbau sind gerade für ältere Bürger aber kein besonders attraktives Angebot, selbst wenn sie noch einen Kredit bei einer Bank bekommen würde. Daher plädieren wir Grüne schon lange dafür, diese Programme mehr auf Zuschüsse abzustellen und entsprechend dem Bedarf finanziell zu unterfüttern. Hier hat die Bundesregierung sich besonders mit Rhetorik hervorgetan, allerdings dem KfW Programm Altersgerecht Umbauen die Bundesfördermittel entzogen. Die Modernisierungsumlage wollen wir auf energetische Sanierungen und den altersgerechten Umbau konzentrieren. |
| CSU | Der Anteil älterer Menschen in Deutschland nimmt stetig zu. Dies stellt den Wohnungs- bau zusätzlich vor große Herausforderungen. Die meisten der Senioren wollen in vertrauter Umgebung alt werden und so lange wie möglich selbständig bleiben. Allerdings erfüllen viele Wohnungen nicht die besonderen Anforderungen an ein altersgerechtes Wohnen. Folge ist, dass insbesondere ältere Wohnungen zunehmend modernisiert und seniorengerecht umgebaut werden müssen. Der Freistaat Bayern leistet hierbei bereits mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm eine wichtige Hilfestellung, in dessen Rahmen auch barrierefreie, altersgerechte Umbauten gefördert werden. Allerdings trägt hier auch der Bund Verantwortung. Daher setzen wir uns dafür ein, dass zukünftig wie- der ein mit Bundesmitteln finanziertes Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt und verstetigt wird. Dies hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 gefordert (BR-Drs. 450/11). |
| FDP | Die Anpassung von Wohnungsbestand, Wohnumfeld und Infrastruktur in den Quartieren an die Bedürfnisse älterer Menschen steht angesichts der deutlichen Zunahme der Senioren ganz oben auf unserer wohnungspolitischen Agenda. Mit einer älter werdenden Bevölkerung steigt auch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen. Das erfordert entsprechende Anpassungen des Wohnungsbestandes auch in Bayern. Um selbständiges Wohnen und Mobilität im Alter zu ermöglichen, setzen wir uns dafür ein, die Zuschusskomponente des 2011 ausgelaufenen KfW-Förderprogramms "Aitersgerecht Umbauen" aus Bundesmitteln fortzuführen. Das Programm ermöglicht alten Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung auch im Pflegefall und kommt besonders älteren selbstnutzenden Eigentümern zugute. Darüber hinaus trägt das Programm zur deutlichen Entlastung der Sozial- und Pflegekassen bei. |
| Freie Wähler |
Wir sprechen uns für die weitere KfW-Förderung des altersgerechten Umbaus aus. Hierfür müssen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Denn der demographische Wandel ist eine Aufgabe, die in allen politischen Teilbereichen angegangen werden muss. Gerade im Wohnungs(um-)bau ist hier eine aktive Unterstützung durch Förderprogramme angezeigt. Allerdings sehen wir es nicht als die Aufgabe Bayerns an, bestehende Bundesprogramme durch eigene Bayerische Programme zu flankieren. Der Bund hat an dieser Stelle über die KfWFörderung seine bisher gesetzten Anreize fortzuführen, um der Zukunft des Wohnenseine entsprechende Mittelausstattung zu ermöglichen. |
| SPD | Der altersgerechte Umbau darf keine Frage des Geldes sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Förderprogramm "Aitersgerecht umbauen" der KfW, für das seit Ende 2011 keine Bundesmittel mehr fließen, wieder mit 100 Millionen Euro Bundesmitteln für Investitions- und Zinszuschüsse auszustatten. Darüber hinaus wollen wir zusätzlich - und nicht alternativ - die Kreditlinien der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt durch ein eigenes Landesförderprogramm für den altersgerechten Umbau erweitern. |
Öffentliche Infrastruktur verbessern |
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Zu geringe Investitionen der öffentlichen Hand haben in den vergangenen Jahren in der gesamten Bundesrepublik zu einer Verschlechterung der Infrastruktur geführt. Verkehrswege, öffentliche Gebäude, Kanalisation sowie öffentliche Grün- und Freianlagen verkommen zusehends. Zahlreiche öffentliche Gebäude - vor allem Schulen - sind in einem beschämenden Zustand. Die öffentliche Hand darf sich ihrer Verantwortung für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur nicht entziehen. Der Verfall öffentlicher Einrichtungen muss gestoppt werden. Zusätzlich müssen durch Investitionen auch Zukunftstechnologien gefördert und weiterentwickelt werden. |
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6. Werden Sie sich für eine Infrastrukturoffensive auf allen staatlichen Ebenen einsetzen? Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der öffentlichen Haushalte muss konsolidiert werden. Der Staat muss seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Ausgaben und Einnahmen des Staates müssen auf Dauer ausgeglichen sein, um politisch handlungsfähig zu bleiben. Nur ein finanziell handlungsfähiger Staat kann die notwendigen Zukunftsinvestitionen stemmen. Die öffentliche Hand muss wieder deutlich mehr investieren. Wir wollen den Verfall der öffentlichen Infrastruktur stoppen und in die Energiewende, in den Erhalt von Verkehrswegen und öffentlichen Gebäuden sowie in Gerechtigkeit und in Bildung und Betreuung investieren. Weil wir nichts versprechen, was wir nicht halten können, sagen wir ehrlich, dass dazu Ausgabenkürzungen an anderer Stelle, Subventionsabbau und auch maßvolle Steuererhöhungen für hohe Einkommen und Vermögen notwendig sind. Es muss Schluss sein mit der schwarz-gelben Wünsch-dir was-Infrastruktur- Ankündigungspolitik, mit Straßenneubau und unsinnigen Großprojekten. Stattdessen müssen wir die knappen Mittel in die Erhaltung bestehender Verkehrsinfrastruktur und eine klimagerechte und soziale Mobilität mit mehr Bahnverkehr und ÖPNV investieren. |
| CSU | Mobilität gehört zu einem modernen Land. Bayern soll seinen Menschen auch in Zukunft modernste Infrastruktur mit bestens ausgebauten Verkehrswegen bieten. Bayern ist der Wirtschaftsstandort mit der besten Infrastruktur weltweit. Modern ausgebaute Verkehrswege sind ein wichtiger Standortvorteil für Bayern. Zugleich sind sie Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir werden Bayerns Straßen- und Schienennetz verstärken und ausbauen. Wir werden die Mittel für die Sanierung von Staatsstraßen in Bayern weiter aufstocken. Der Schienenverkehr soll im Flächenland Bayern den Personen- und Güterverkehr effizienter und attraktiver machen. Wir wollen, dass die Länder mehr Einfluss beim Bau von Schienen- strecken bekommen. Wir wollen, dass der Bund seine Verkehrsinvestitionen dauerhaft aufstockt. Wir haben erreicht, dass im Bundesverkehrshaushalt zusätzliche Mittel von 1,75 Milliarden Euro in diesem und dem vergangenen Jahr eingestellt wurden. Davon hat auch Bayern stark profitiert. Wir wollen, dass diese Zusatzinvestitionen für die Zukunft verstetigt werden. Wir wollen darüber hinaus mehr Fairness und Gerechtigkeit bei der Straßenfinanzierung. Fast alle unsere Nachbarländer in Europa erheben eine PKW-Maut. Umgekehrt müssen ausländische Autofahrer für die Benutzung unserer Autobahnen nichts bezahlen. Diesen unfairen Zustand wollen wir ändern. Wir wollen eine PKW-Maut einführen für Reisende aus dem Ausland auf deutschen Autobahnen. Die Mittel aus der PKW-Maut sollen in vollem Umfang ausschließlich für den Straßenbau zweckgebunden verwendet werden. Wir wollen wichtige Verkehrsprojekte auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) realisieren. Bayern ist Vorreiter auf diesem Gebiet und hat mit dem Ausbau der A 8 zwischen München und Ulm Maßstäbe gesetzt. Wir wollen die Machbarkeit als ÖPP- Vorhaben beim Neubau der A 94, beim Ausbau der A 3 zwischen Würzburg und Nürnberg und beim Ausbau der Schienenstrecke München – Freilassing prüfen. |
| FDP | Unser Ziel ist es, die Struktur des Haushalts zu optimieren und langfristige Belastungen vor allem durch konsequenten Schuldenabbau senken. Damit werden sich neue Spielräume eröffnen, um dem Realisierungs- und Sanierungsstau der öffentlichen Infrastruktur entgegen zu wirken. Innovative Finanzierungsinstrumente wie Public-Private-Partnership sollen für den Ausbau und Erhalt von Infrastruktur praxistauglich gemacht werden. |
| Freie Wähler | Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass gerade die Infrastruktur nicht einem kurzfristig gedachten Spardiktat unterworfen wird. Denn unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen sind nichts anderes als eine verdeckte Verschuldung. Wir dürfen keinen Sanierungs- und Ausbaustau vor uns herschieben, denn das wäre eine Belastung künftiger Haushalte. Abgesehen davon ist die Konsolidierung der Haushalte und das sparsame Wirtschaften mit öffentlichen Mitteln nicht nur ein politisches Gebot, sondern auch rechtliche Anforderung auf Bundes- und Landesebene. |
| SPD | Der Wirtschaftsstandort Bayern, vernünftiges Wachstum, gut bezahlte Arbeitsplätze und gute Einkommen hängen an den richtigen lnvestitionsentscheidungen. Investitionen schaffen dauerhafte Werte und finanzieren sich durch höhere Steuereinnahmen zu einem guten Teil selbst. Dabei geht es nicht nur um Investitionen in Forschung und Bildung. Ebenso wichtig sind die Investitionen in die Infrastruktur auf allen Ebenen. Die Investitionsquote sollte in einem finanzstarken Land wie Bayern 15 Prozent (der ehemalige CSU-Finanzminister Faltlhauser hielt 15 Prozent für die "natürliche lnvestitionsquote" in Bayern) betragen und nicht wie aktuell 12,2 Prozent mit weiter sinkender Tendenz im Finanzplan bis 2016. Insbesondere werden wir auf den Erhalt der staatlichen Infrastruktur achten, denn die Vernachlässigung der staatlichen Infrastruktur führt zu dem wachsendem Sanierungs- und Ausbaubedarf bei Staatsstraßen, Hochschulen und Schulen, den wir in ganz Bayern mittlerweile leider vorfinden. Für uns ist Infrastrukturpolitik staatliche Daseinsvorsorge. Öffentliche Infrastruktur, vor allem die Verkehrsinfrastruktur wird aber seit Jahren auf Verschleiß gefahren und ist sowohl im Bund als auch im Land Bayern dramatisch unterfinanziert. Deshalb brauchen wir dringend mehr Geld für kommunale und staatliche Infrastruktur. Konkret hat die SPD im Bayerischen Landtag in den Beratungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 zusätzliche Investitionen gefordert, z.B. für die energetische Sanierung staatlicher und kommunaler Gebäude, die Städtebauförderung und den Staatsstraßenbau, den ÖPNV, die regionale Wirtschaftsförderung und die Breitbandversorgung, für Kinderbetreuung und Altenpflegeeinrichtungen, für kulturelle Projekte und den vereinseigenen Sportstättenbau. |
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, Zuschussmöglichkeiten für die kommunale Infrastruktur zu schaffen - nicht nur bei der Errichtung, sondern auch beim Erhalt von Anlagen der Wasserversorgung, der Wasserentsorgung, der Straßen und der weiteren kommunalen Infrastruktur? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Wir gehen von einem Investitionsstau der Kommunen von ca. 100 Mrd. Euro aus. Die Kommunen müssen also dringend in die Lage versetzt werden, ihre Infrastruktur zu erhalten bzw. auszubauen. Da es vor allem die Ausgaben für die sozialen Aufgaben sind, die die Kommunen immer stärker belasten, gilt es hier Abhilfe zu schaffen. Wir wollen, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft beteiligt (von heute 25,1% auf zunächst 35,5% und schließlich auf 37,7%) und ebenso in die Finanzierung eines neu zu entwickelnden Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen mit einsteigt. So werden Mittel frei (ungefähr 1 bis 1,4 Mrd. Euro), die die Kommunen in ihre Infrastruktur investieren können. Wir wollen, dass die kommunalen Haushalte von Sozialhaushalten wieder zu Investitionshaushalten werden. Inwieweit privates Kapital in die kommunale Infrastruktur fließen soll und kann, muss im Einzelfall genau geprüft werden. ÖPP-Projekte dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Kommunen aufgelegt werden und müssen transparent, also öffentlich zugänglich sein. Eine Liberalisierung der Wasserversorgung lehnen wir grundsätzlich ab. Mit dem Ansatz der energetischen Quartierssanierung kann die Energiewende im Gebäudebereich entscheidend voran gebracht werden, auch mit kommunaler Steuerung. Dabei sind integrierte Konzepte Grundvoraussetzung für den Erfolg der Maßnahmen. Quartiersbezogene Förderung bringt Synergien, steigert die Kosteneffizienz, bringt Akteure zusammen. Verdrängung in Quartieren mit vielen einkommensschwachen Haushalten kann verhindert werden. Die Bundesregierung hat im Zuge der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke einen Energie- und Klimafonds (EKF) aufgelegt, aus dem auch Mittel für die Effizienzförderung bereitgestellt werden. Dass die Maßnahmen nicht aus dem ordentlichen Haushalt finanziert werden, sondern von den Erlösen aus dem CO2-Zertifikatehandel abhängen, war von Anfang an ein Fehler. Die Einnahmen des EKF werden seit seiner Einrichtung im Jahr 2011 überschätzt. In der Folge wurden die Energieeffizienzprogramme zusammen gekürzt. Zentrale Programme, etwa das Gebäudesanierungsprogramm der KfW wurden massiv gekürzt, von 2,2 Mrd. Euro in 2009 auf rund 900 Mio. Euro in 2011, und inzwischen mit vielen Unsicherheiten und Änderungen auf derzeit rund 1,5 Mrd. Euro. Maßnahmen für Energieeffizienz auf Quartiersebene, verknüpft mit kommunalen Klimaschutzkonzepten, kommen viel zu kurz. Aus dem KfW Programm Energetische Stadtsanierung kann zwar die Erstellung kommunaler und quartiersbezogener Konzepte gefördert werden. Die geförderten Investitionen müssen sich darauf aber gar nicht beziehen. Energieeffizienz bei der Ver- und Entsorgung ist nicht mit energetischer Gebäudesanierung verzahnt. Trotz einzelner guter Ideen bleibt das Stückwerk. Die Mittelausstattung schwankt mit dem EKF hin und her und ist mit rund 100 Mio. Euro jährlich viel zu niedrig. Daher fordern wir, die sozialgerechte Energetische Quartierssanierung als neuen Förderschwerpunkt einrichten und dazu einen Energiesparfonds aufzulegen und jährlich mit 3 Mrd. Euro auszustatten, und diesen aus dem Abbau umweltschädlicher Subventionen zu speisen; mit Hilfe des Energiesparfonds Beratungsleistungen zum energiesparenden Verhalten in Haushalten, bspw. durch regionale Energiekompetenzzentren, in Höhe von 200 Millionen Euro zu fördern und HausbesitzerInnen über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu informieren; aus dem Energiesparfonds ein „Programm zur Steigerung der warmmietenneutralen energetischen Sanierung von Wohnquartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte“ (Energetische Quartierssanierung) aufzulegen und darüber den Kommunen – in Abstimmung mit den Bundesländern - jährlich 1,8Mrd. Euro bereit zu stellen, die insbesondere für die energetische Sanierung von Wohnquartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte eingesetzt werden sollen; auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie die Städtebauförderung; Damit sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, quartiersbezogene Sanierungsplanungen in die Wege zu leiten und HausbesitzerInnen und Wohnungsgesellschaften finanzielle Anreize für energetische Sanierung ohne wesentliche Erhöhung der Warmmieten zu geben. Die KfW Gebäudesanierungsprogramme wollen wir verlässlich in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt finanzieren. |
| CSU | Mit dem Konjunkturpaket II und dem Investitionspakt wurden in den letzten Jahren im Freistaat Bayern umfangreiche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Infrastruktur in den Kommunen umgesetzt. Darüber hinaus bleibt die Städtebauförderung ein verlässliches Instrument der Sicherung der Infrastruktur. Derzeit stehen acht Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Verfügung, darunter die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, die Sicherung der Daseinsvorsorge, der Erhalt lebendiger Ortszentren und die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. In diesem Jahr stehen hierfür 96 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, neben 45 Millionen Euro an Bundes- und 9 Millionen an EU-Mitteln. Auch der kommunale Finanzausgleich, der sich derzeit auf Rekordhöhe befindet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur. |
| FDP | Wir haben die Wasserversorgung als essenziellen Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung in das neue Landesentwicklungsprogramms aufgenommen. Das belegt einmal mehr, welchen Stellenwert wir den Kommunen einräumen. Allerdings tragen die Kommunen- im Sinne der Subsidiarität und kommunalen Selbstverwaltung- die Verantwortung für ihre Infrastruktur selbst. ln einzelnen Bereichen, die die Kommunen finanziell überfordern, gewährt der Staat Unterstützung. Im kommunalen Straßenbau existieren hierzu bereits mit dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Sonderbaulastprogramm Fördermöglichkeiten für bis zu 80% der Baukosten. Wasserver- und Entsorgungsanlagen werden durch das Finanzausgleichsgesetz gefördert. Diese Unterstützungsmöglichkeiten wollen wir für die Kommunen erhalten und dem Erhalt der kommunalen Infrastruktur besondere Bedeutung zumessen. |
| Freie Wähler | Es bestehen bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, den Kommunen für ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Infrastruktur Zuschüsse zukommen zu lassen. Allerdings sind die Fördertöpfe unübersichtlich, bürokratisch und reformbedürftig. Entsprechend setzen wir uns dafür ein, dass die entsprechenden Mittel, z.B. der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und des kommunalen Finanzausgleichs erhalten bleiben und praxisnah zum Einsatz kommen. |
| SPD | Wir stehen für starke und leistungsfähige Kommunen. Voraussetzung dafür ist eine Finanzausstattung, die allen Kommunen einen angemessenen Standard an kommunaler Daseinsvorsorge ermöglicht. Wir werden uns dafür einsetzen, den Kommunen mehr finanzielle Mittel für Errichtung und Erhalt kommunaler Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Der beste Weg ist eine (schrittweise) Erhöhung der Verbundquote für Landkreise und kreisfreie Städte auf 15 Prozent. Damit hätten die Kommunen nicht nur das nötige Geld zur Verfügung, sondern könnten - auch im Sinne der Subsidiarität - selbst frei vor Ort über ihre Prioritäten entscheiden. Entsprechende Anträge der SPD im Bayerischen Landtag wurden von der gegenwärtigen Mehrheit bislang abgelehnt. Im kommunalen Finanzausgleich wollen wir beispielsweise für die Verkehrsinfrastruktur, die Abwasserversorgung, die Abwasserentsorgung und vor allem auch für den Bauunterhalt den kommunalen Anteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund von aktuell nur 51 Prozent schrittweise erhöhen. Der kommunale Anteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund lag immerhin schon mal bei 65 Prozent. Darüber hinaus haben wir in den Haushaltsberatungen Mittel für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die Sanierung und den Bau kommunaler Breitensportanlagen und ein Schulhaussanierungsprogramm gefordert. |
Energiewende mitgestalten |
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Bei der Entwicklung und Realisierung energieeffizienter Lösungen auf Grundlage neuer Energiequellen und der Klimaschutzziele spielen die Ingenieure im Bauwesen eine Schlüsselrolle. Rund 40 % des Primärenergiebedarfs entfallen auf den Gebäudebereich. Effiziente Lösungen für ein Gebäude können nur dann entwickelt werden, wenn vorab eine ganzheitliche Bestandsaufnahme durch einen fachlich unabhängigen Planer erfolgt. Bei einer 50-Jährigen Nutzungsdauer müssten jährlich 2% des Bestands saniert werden. Derzeit erreicht diese Quote knapp 1%. Grund ist der Kapitalmangel vor allem der privaten Besitzer des Wohnungsbestands. Hier ist eine Förderung durch den Staat notwendig. |
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8. Werden Sie sich für dafür einsetzen, dass sich Bayern gemeinsam mit anderen Bundesländern wirksame Fördermittel zur energetischen Sanierung, insbesondere im Bereich des Altbestands der Wohngebäude schafft? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei jeder Sanierung alle denkbaren Potenziale gehoben werden, wollen wir eine Sanierungsquote von mind. 3 % jährlich erreichen. Dazu wollen wir, ähnlich wie in Baden-Württemberg, ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz auf den Weg bringen. Durch dieses Gesetz soll eine Nutzung von Erneuerbaren Energien (oder Ersatzmaßnahmen wie Dämmung, Anschluss an Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung) verpflichtend eingeführt werden, wenn Bestandsgebäude saniert werden. Die dafür nötige Förderpolitik gliedert sich in drei Teile: 1. Bereitstellung von Landesmittel für staatliche und kommunale Liegenschaften. 2. Erhöhung der Heizstoffsteuern, damit bestehende Förderprogramme kurzfristig aufgestockt werden können. 3. Einführung eines haushaltsunabhängigen Prämienmodells ähnlich dem EEG. In diesem Modell werden die Großhändler fossiler Rohstoffe verpflichtet, an diejenigen, die in energetische Gebäudesanierung oder in EE-Anlagen zur Wärme-/Kälteerzeugung investieren, eine Prämie zu zahlen. Gleichzeitig haben diese Großhändler die Möglichkeit, die dadurch entstehenden Kosten über eine Umlage an die Abnehmer fossiler Brennstoffe weiterzugeben. Nur so kann eine Planungssicherheit hergestellt werden, die von politischen Mehrheiten unabhängig ist. |
| CSU | Da rund 40 Prozent der Energie im Gebäudesektor verbraucht wird, kommt diesem Bereich eine wichtige Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende zu. Fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik kann es uns ermöglichen, bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs einzusparen. Dieses Potenzial muss unbedingt genutzt werden und dazu wird auch ein Beitrag von Haus- und Wohneigentümern erwartet. Dennoch muss das Wohnen gerade für unsere jungen Familien weiterhin bezahlbar bleiben und die Ei- gentümer dürfen in diesem Prozess wirtschaftlich nicht überfordert werden. Um die Energieeinsparung, die Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu erhöhen, setzen wir auf freiwillige Investitionen, die heute schon durch zahlreiche Programme gefördert und mit einem breiten Informations und Beratungsangebot unterstützt werden. Die energetische Gebäudesanierung werden wir durch Fördermaßnahmen in Form von Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen auf einem hohen Niveau weiter voranbringen. Kontinuität in der Förderung soll Planungssicherheit gewährleisten. Darüber hinaus halten wir am Plan der steuerlichen Förderung von energetischer Gebäudesanierung fest, die durch die ablehnende Haltung der Ministerpräsidenten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat bisher nicht erreicht werden konnte. Sie ist jedoch für die umfassende freiwillige Sanierung von Eigenheimen unverzichtbar. Wir werden dazu erneut einen Gesetzentwurf vorlegen. |
| FDP | Wir setzen uns für eine Anhebung der Sanierungsquote im Gebäudebestand ein, um die Energieeffizienz weiter zu steigern. Neben der weiteren Finanzierung des C02- Gebäudesanierungsprogramms auf mindestens dem bisherigen Niveau treten wir für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie für zinsvergünstigte Darlehen ein. Wir setzen bei der Gebäudesanierung auf "Anreiz statt Zwang". |
| Freie Wähler | Derartige Fördermittel sind dringend notwendig. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit hierfür stark gemacht und werden dies auch weiterhin tun. Ohne derartige Anreize wird die Energiewende nicht realisiert werden können. Hier. bedarf es eines Kraftakts auch der öffentlichen Hand. |
| SPD | Energiewende und Klimaschutz sind nicht zu trennen, sondern müssen Hand in Hand angegangen werden (vgl. Gesetzentwurf zum Klimaschutz in Bayern Drs. 16/16927). Der Dreiklang der Energiewende mit Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien bildet für uns die Grundlage der Energiewende. Besonders im Bereich der Energieeffizienz liegen enorme Potenziale für die Energiewende. Etwa 40% des gesamten deutschen Energieverbrauchs sowie ein Drittel aller C02-Emissionen entfallen auf den Gebäudebereich. Wir werden uns dafür einsetzen, die Bundesmittel für die Förderung der energetischen Sanierung auf vier Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Auch den Ersatzneubau wollen wir verstärkt fördern. Zudem beabsichtigen wir, ein eigenes Förderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für Maßnahmen der energetischen Sanierung von privaten Geschossmietwohnungen (Drs.16/13876) einführen. Für diesen Zweck planen wir jährlich die Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro ein. Um die Wärmeenergie wirtschaftlich und effizient zu nutzen, wollen wir zudem Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie die Forschung in diesem Bereich (Drs. 16/15136) aktiv fördern. |
Öffentlicher Bauherr |
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| Durch Personaleinsparungen in den Planungs- und Bauämtern hat die Sachkompetenz der öffentlichen Bauherrn gelitten. Das hat negative Folgen für freiberufliche Ingenieure und Architekten, die als Partner eine effiziente, flexible und sachkompetente Bauverwaltung brauchen. Die Bauverwaltung muss personell in der Lage sein, selbst zu planen. Dies ist für die Ausbildung von fachkundigen und kompetenten Mitarbeiter notwendig. Der Anteil der extern vergebenen Planung darf, besonders im Bereich des Hochbaus, nicht weiter gesteigert werden. |
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| 9. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich der öffentliche Bauherr mit seinen Bauverwaltungen auf seine Bauherrenfunktion konzentriert und dazu einen angemessenen Personalbestand erhält? | |
| Bündnis 90/Die Grünen | Wir stärken die Finanzlage der Kommunen so, dass Sie Ihre Aufgaben besser als heute erfüllen können. Die Finanzlage vieler Kommunen ist so dramatisch, dass vor Ort keinerlei Gestaltungsspielraum besteht. Dafür schaffen wir einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden, indem künftig zusätzliche Aufgaben des Bundes für die Kommunen immer durch zusätzliche Mittel vom Bund gedeckt werden müssen. (siehe auch Antworten zu Frage 7) |
| CSU | Die Bauverwaltung entwickelt sich immer mehr zur Managementverwaltung weiter und die Bauherrenfunktion ist unverzichtbarer Bestandteil dieser Entwicklung. Daher ist die Staatsbauverwaltung bereits bestrebt, trotz der notwendigen Personaleinsparungen sich in diesem Sinne zu reformieren und aufzustellen. Es wird darauf geachtet, durch den Erhalt eines angemessenen Eigenplanungsanteils und gegebenenfalls einer Erhöhung des Ingenieuranteils am Gesamtpersonal das notwendige Know-how aufrecht zu erhalten und die steigenden Management-Aufgaben auch bei steigendem Vergabeanteil zu erfüllen. |
| FDP | Im Rahmen der Reformen der Staatsbauverwaltung und den damit zusammenhängenden erforderlichen Personaleinsparungen war es bereits in der Vergangenheit das Ziel, die Eigenplanungen der Staatsbauverwaltungen zu reduzieren und diese durch eine Erhöhung des Vergabeanteils an freiberuflich Tätige auszugleichen. Im Hochbau wurde der Vergabeanteil an Planungsleistungen auf 80% angehoben und im Straßenbau wurden bis zu 40% der vergabefähigen Leistungen vergeben. Wir als FDP sehen bei Vergabeanteilen von 80% im Hochbau und maximal 70% im Straßenbau die absoluten Grenzen, um die notwendige fachliche Kompetenz in der Staatsbauverwaltung noch sicherstellen zu können. ln diesem Sinne setzen wir uns zudem für eine stärkere Qualifizierung des Personals ein und wollen deshalb den Ingenieuranteil innerhalb des Gesamtpersonals deutlich erhöhen; denn die Bauherrenfunktion ist und bleibt für die Staatsbauverwaltung-trotz der starken Weiterentwicklung hin zu einer Managementverwaltung - unverzichtbarer Bestandteil. |
| Freie Wähler | Wir halten es für geboten, dass die öffentliche Bauverwaltung mit dem notwendigen Fachwissen und bestens ausgebildeten Mitarbeitern ihre Funktion als Bauverwaltung wahrnehmen kann. Dementsprechend ist es das höchste Ziel, dass Techniker und Ingenieure auch ohne große bürokratische Hindernisse ihre Fachkompetenz in die öffentlichen Einrichtungen einbringen können. Dies ist aus unserer Sicht wichtiger, als der Beamtenstatus als Voraussetzung, um in der Bauverwaltung arbeiten zu können. |
| SPD | Steigende und komplexer werdende Bauvolumina erfordern eine fachlich kompetente mit ausreichend Stellen ausgestattete Staatsbauverwaltung. Verantwortungslose Reformen, die einen weiteren Stellenabbau zum Ziel haben, schränken die Funktionsfähigkeit ein. Die SPD tritt insgesamt für eine an den Erfordernissen orientierte und den Aufgaben angemessene Personalausstattung staatlicher Verwaltungen ein. |
Mittelstandsfreundliche Vergabepolitik - faire Vergabebedingungen schaffen |
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Ingenieure tragen große Verantwortung für die bauliche Gestaltung des Gemeinwesens. Sie müssen die Bauherren auch in Zukunft als Treuhänder unabhängig, umfassend und kompetent beraten. Das erfordert die Trennung von Planung und Ausführung und die Beibehaltung des bewährten Systems der Verdingungsordnungen - insbesondere der VOF. Wenn die Planung eines Bauwerks zusammen mit der Bauausführung vergeben werden, bestimmen die Interessen des ausführenden Unternehmens - anstatt die des Bauherrn - die Planung. Darunter leidet die Qualität und Nachhaltigkeit, was für den verantwortungsbewussten öffentlichen und privaten Bauherrn teuer wird. |
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10. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Landesregierung und alle landeseigenen Unternehmen und Institutionen am Grundsatz der Trennung von Planung und Bauausführung festhalten und dies auch bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt wird? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Ja, da man durch die Planung entscheidende Weichen für die Bauausführung stellen kann. Wir brauchen aber eine an den Zielsetzungen der Maßnahme ausgerichtete Planung. |
| CSU | An der getrennten Vergabe von Planungsleistungen und Bauleistungen halten wir grundsätzlich fest. Eine gemeinsame Vergabe soll nur in engen Grenzen, wie bereits auch jetzt schon, als Ausnahme, wie zum Beispiel bei ÖPP-Projekten, möglich sein. Im Rahmen der Behandlung der Vorschläge der EU für die neuen Vergaberichtlinien hat sich die CSU-geführte bayerische Staatsregierung in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und bei der Behandlung im Bundesrat dafür eingesetzt, dass der sehr weit gefasste Begriff der Auftragsvergabe entschärft wird. Die EU sah vor, dass die Gesamtheit aller Aufträge eine einzige Auftragsvergabe darstellt, sofern die Aufträge Teil eines einzigen Projektes sind. Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen ist dieser Passus entfallen. |
| FDP | Das Vergaberecht muss marktwirtschaftliehen Anforderungen gerecht werden. Deshalb wollen wir es leistungsfähiger, transparenter und unbürokratischer gestalten. Gleichzeitig muss aber auch die Qualität der Planungsleistung gesichert werden. Für uns Liberale ist die Trennung von Planung und Ausführung und die Beibehaltung des bewährten Systems der Verdingungsordnung daher unerlässlich. Für den Zuschlag im Verhandlungsverfahren muss die bestmöglich zu erwartende Leistung maßgebend sein. |
| Freie Wähler | Ja, diese Trennung halten wir für wichtig und werden uns entsprechend für die Beibehaltung einsetzen. |
| SPD | Die Trennung von Planung und Bauausführung ist ein bewährter Grundsatz. Deshalb gilt es, ihn auch bei der Reform des Vergaberechts beizubehalten. Unabhängig davon ist der Gesetzgeber gefordert, in diesem Land Rahmenbedingungen für gute und sichere Arbeit zu schaffen. Die SPD hat deshalb zwei Gesetzentwürfe zur Durchsetzung eines flächendeckenden Mindestlohns in Bayern und zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben in Bayern vorgelegt. Wir wollen die heimische Wirtschaft vor Billigkonkurrenz schützen und den Beschäftigten existenzsichernde Löhne gewährleisten. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, in dem Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde und faire Preise entscheidend sind. Wir wollen u.a. im Wettbewerb stehende bayerische kleine und mittlere Baugewerbebetriebe, die anständige Löhne zahlen und möglicherweise bei Ausschreibungen leer ausgehen, weil sie deshalb teurer anbieten, vor Schaden bewahren. |
11. Werden Sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, die EU-Schwellenwerte in der EU-Vergaberichtlinie auf über 500.000 Euro anzuheben und die Gültigkeit von Referenzen auf über fünf Jahre zu verlängern? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Ja, die Grünen werden und dafür einsetzen, dass die Schwellenwerte der europaweiten Ausschreibung angehoben werden, da ein erheblicher Aufwand mit der Ausschreibung verbunden ist und damit kleinere Projekte nicht darunter fallen. |
| CSU | Wir sind in der Frage der EU-Schwellenwerte grundsätzlich offen. Wir stehen der Anerkennung von Referenzen, die älter als drei Jahre sind, aufgeschlossen gegenüber. Trotz der derzeitigen Festlegung auf drei Jahre sowohl in EU- Vergaberichtlinien als auch in nationalen Vergabevorschriften, kann der Auftraggeber Referenzen akzeptieren, die weiter zurück liegen. Diese Erweiterung des Zeitraums kann insbesondere in Betracht kommen, wenn sonst kein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden kann. |
| FDP | Grundsätzlich ist die Anhebung der EU-Schwellenwerte nur dann möglich, wenn das zwischen der EU und weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation vereinbarte Government Procurement Agreement geändert wird. Eine Veränderung, die sich auf eine gewisse Berufsgruppe bezieht, ist nicht möglich. Grundsätzlich stehen wir einer Anhebung der Schwellenwerte aufgeschlossen gegenüber. ln den EU-Vergaberichtlinien sowie in den internationalen Vergabevorschriften ist die Anerkennung von Referenzen für drei Jahre festgelegt. Der Auftraggeber kann allerdings länger zurückliegende Referenzen akzeptieren, wenn beispielsweise ansonsten kein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden kann. Auch einer Erweiterung des Anerkennungszeitraums von Referenzen stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. |
| Freie Wähler | Bereits die vereinfachten Vergaberichtlinien im Rahmen des Konjunkturpakets II haben gezeigt, welche enormen positiven Effekte durch derartige Deregulierungen möglich sind. Entsprechend werden wir auch weiterhin an Lösungen arbeiten, die bürokratischen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Entbürokratisierung ist eine kostengünstige Konjunkturmaßnahme. Sie führt gerade im Bereich der Vergaberegeln zu einer guten Praxis für Ingenieure, die Verwaltung sowie Industrie und Handwerk. |
| SPD | Der Preis kann nicht das alleinige Kriterium bei der Vergabe sein. Daraus folgt, dass die gültigen Schwellenwerte nicht so niedrig sein dürfen, dass sie im Ergebnis eine optimale Leistungserbringung be- oder verhindern und nicht mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt halten. |
Planungswettbewerbe |
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Mit den neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) wurde die Grundlage für eine grundsätzliche interdisziplinäre Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen in Form von Planungswettbewerben geschaffen. Dies dient nicht nur der Qualitätsfindung, sondern stellt auch ein wichtiges Instrument zur öffentlichen Vermittlung von Baukultur dar. Durch den Wettbewerb erhält der Bauherr eine Fülle unterschiedlicher Lösungen, aus denen er die beste auswählen kann. Der Wettbewerb als Optimierungsverfahren lohnt sich allein schon durch rationellere und preiswertere Vorschläge. |
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12. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Landesregierung eine Kommission unter Vorsitz des Leiters der Obersten Baubehörde gebildet wird, der alle öffentlichen Bauherren auf Landesebene ihre Bauprojekte vorlegen müssen, um das Wettbewerbsprinzip bei allen Landesbauten durchzusetzen? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Bei allen wichtigen und städtebaulich sensiblen Planungen sollen städtebauliche Planungswettbewerbe durchzuführen. Das Einschalten der Landesebene ist nur nötig, wenn auf kommunaler Eben keine Lösungen gefunden werden können. Die Grünen setzen sich dafür ein, dass die städtebauliche Kompetenz in den Kommunen gestärkt wird und Kommunen unterstützt werden. |
| CSU | Die Staatsbauverwaltung, die grundsätzlich für alle staatlichen Baumaßnahmen zuständig ist, führt regelmäßig bei allen geeigneten Projekten Wettbewerbe auf der Grundlage der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) durch. Die Einrichtung einer Kommission erscheint für diesen Bereich daher nicht erforderlich. Aufgrund des in der Verfassung geregelten Selbstverwaltungsrechtes der Kommunen kann diesen eine solche Vorlagepflicht auch nicht auferlegt werden. |
| FDP | Die Durchführung von Planungswettbewerben für geeignete staatliche Baumaßnahmen ist bereits die gängige Praxis in der Staatsbauverwaltung. Wir setzen uns dafür ein, den Anteil der Planungswettbewerbe weiter zu erhöhen. Auf kommunale Baumaßnahmen darf die Staatsbauverwaltung aufgrund des "Kommunalen Selbstverwaltungsrechtes" keine Vorgaben machen. |
| Freie Wähler | Es ist wichtig, dass bestehende Regeln angewandt werden und entsprechend auch der Wettbewerb überwacht werden muss. Allerdings halten wir eine weitere- neu zu schaffende -Instanz für nicht nötig. Es besteht die Gefahr einer weiteren bürokratischen Institution. |
| SPD | Die SPD steht grundsätzlich für einen Abbau der Bürokratie und nicht für einen Aufbau. Das Wettbewerbsprinzip gilt bereits jetzt, es müsste nur korrekt angewendet werden. Bürokratie ist als Organisationsform eines modernen Staatswesens jedoch unerlässlich. Sie schützt vor willkürlichen Entscheidungen und sichert Chancengleichheit. Es geht darum, überflüssige Bürokratie abzubauen und Gesetze besser, einfacher und kostengünstiger in ihrer Umsetzung zu machen. Deshalb braucht der Bürokratieabbau neue Impulse. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen vom Bürokratieabbau profitieren, denn sie verfügen nicht über entsprechende administrative Ressourcen. Informations- und Statistikpflichten müssen gelockert werden und bei neuen Gesetzen ist der dadurch entstandene Bürokratieaufwand nach einigen Jahren zu überprüfen. |
13. Werden Sie sich außerdem dafür einsetzen, den Grundsatz von interdisziplinären Planungswettbewerben unter gleichberechtigter Beteiligung von Ingenieuren und Architekten zu fördern? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Wir Grünen begrüßen interdisziplinäre Planungswettbewerbe und öffentliche Ausschreibungen. Ingenieurwettbewerbe oder interdisziplinäre Architekten- und Ingenieurwettbewerbe bieten für örtliche Bauherrn sowie für private Investoren die Chance, auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens ihre Bau- und Planungsprojekte bestmöglich umzusetzen. Wir Grüne halten solche Wettbewerbe für Ingenieurbauwerke auch deshalb für sinnvoll, da sie zu einer effizienten Problemlösung ermutigen und innovative Herangehensweisen erfordern. Wichtig bei öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben ist unserer Meinung nach besonders die Transparenz der Auswahlkriterien und der Entscheidungsfindung. Ebenso sollte die gleichberechtigte Beteiligung von Ingenieuren und Architekten an interdisziplinären Planungswettbewerben selbstverständlich sein. Sonst würde hier das Grundprinzip der Öffentlichkeit und Offenheit gefährdet sein. |
| CSU | Interdisziplinäre Wettbewerbe werden bereits auch durchgeführt, wo dies aufgrund des Projektes erforderlich bzw. sinnvoll ist. |
| FDP | Wir halten interdisziplinäre Wettbewerbe für sinnvolle Instrumente, um optimale, effiziente und kostengünstige Lösungen für Maßnahmen ausfindig zu machen. Deshalb unterstützen wir diesen Ansatz und wollen Ingenieure und Architekten als gleichberechtigte Partner einbeziehen. |
| Freie Wähler | Ja |
| SPD | Interdisziplinäre Planungswettbewerbe wären schon sinnvoll und anstrebenswert. Sie werden aber sicher an den entsprechenden Kammern der einzelnen Berufsgruppen scheitern. Einen Versuch sollte man unternehmen. |
Ingenieurgesetz |
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Im derzeit gültigen Ingenieurgesetz ist der Schutz der Berufsbezeichnungen nicht befriedigend geregelt. Dies zeigen die Erfahrungen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen. Insbesondere die durch den Bologna-Prozess bedingte Vielfalt der Hochschulwelt macht es zunehmend schwieriger, den guten Ruf des deutschen Ingenieurs zu bewahren. Ingenieure im Bauwesen verantworten Sicherheit und Qualität unserer Infrastruktur und unserer Bauwerke. Hierzu ist eine solide Ausbildung an wissenschaftlichen Hochschulen erforderlich. |
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14. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in das Ingenieurgesetz aufgenommen wird, dass als Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ eine grundständige Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens dreijähriger Dauer in ingenieurwissenschaftlichen oder dem Ingenieurwesen verwandten naturwissenschaftlichen Fächern festgelegt wird? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Wir stimmen Ihnen voll und ganz zu, dass dem Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Ingenieurin“ eine solide Ausbildung an wissenschaftlichen Hochschulen vorausgehen muss. Dies ist bereits heute der Fall. So heißt es in Art. 1 des Ingenieurgesetzes, dass die Berufsbezeichnung führen darf, „wer ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder ein mindestens dreijähriges Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule (…) mit Erfolg abgeschlossen hat“. Eine darüber hinaus gehende Formulierung halten wir nicht für erforderlich. |
| CSU | Art. 1 Abs. 1 Nr. 1a IngG sieht vor, dass der Titel „Ingenieur“ eine mindestens 3-jährige Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule voraussetzt. Diese Regelung hat sich aus unserer Sicht so bewährt. Derzeit sind keine Änderungen geplant. |
| FDP | Absolventen einschlägiger Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge
dürfen gemäß des Bayerischen Ingenieurgesetzes nach wie vor die
Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen, sofern sie ein mindestens
dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule absolviert haben. Das Gesetz setzt damit die Vorgaben der EUBerufsqualifikationsrichtlinie um. Eine Beschränkung der Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" auf Absolventen einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule im ingenieurwissenschaftlichen oder dem Ingenieurwesen verwandten naturwissenschaftlichen Fächern würde dazu führen, dass Fachhochschulabsolventen von einer Führung ausgeschlossen wären. Damit würden drei viertel der deutschen Ingenieure nicht mehr Ingenieur heißen. Dies würde eine in der Praxis nicht nachvollziehbare Differenzierung und Benachteiligung der Fachhochschulabsolventen bedeuten. Die FDP tritt daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelung im Ingenieurgesetz ein. |
| Freie Wähler | Der Bologna-Prozess hat einen großen Missstand mit sich gebracht, nämlich die Aufgabe der einheitlichen Berufsbezeichnung "Ingenieur". Wir wollen uns daher dafür einsetzen, dass im Rahmen bestehender Systeme wieder ein Weg zurück zum weltweit anerkannten und geschätzten Titel des Ingenieurs gefunden wird. Es ist wichtig, dass der Ingenieurstitel künftig wieder Ausdruck einer einheitlichen, bekannten.und mit hoher Ausbildungsqualität verbundenen Berufsbezeichnung wird. |
| SPD | Siehe Antwort 15 |
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ |
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In der Praxis hat sich gezeigt, dass vor allem im europäischen Ausland zunehmend Bescheinigungen nachgefragt werden, die dokumentieren, dass jemand zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist. Dabei wird verlangt, dass eine solche Bescheinigung von einer staatlichen Stelle ausgestellt wird. Bescheinigungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau werden akzeptiert, nicht aber Bescheinigungen der Hochschulen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kann eine solche Bescheinigung aber nur für ihre Mitglieder ausstellen. |
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15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zuständige Stelle zur Bescheinigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ wird? |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Das Ingenieurgesetz gibt klar vor, wer die Berufsbezeichnung „IngenieurIn“ führen darf – Voraussetzung hierfür ist demnach die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Aus grüner Sicht ist es nicht erforderlich, dass die Bayerische Ingenieurkammer-Bau trotz aller anderen zentralen Kompetenzen alleinige Zuständigkeitsstelle zur Bescheinigung der Berechtigung zur Führung dieses Berufstitels wird. Wichtig ist unserer Auffassung nach, dass neben den klaren gesetzlichen Vorgaben auch eine unbürokratische und schnelle Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ermöglicht wird. |
| CSU | Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wurde zum Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ gegründet. Pflichtmitglieder sind im Bauwesen tätige Ingenieure, die die Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen. Sonstige Ingenieure können (frei- willige) Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sein. Da es keine generelle Pflichtmitgliedschaft für Ingenieure gibt, ist es nicht möglich, dass die Bayerische Ingenieurekammer-Bau für alle Ingenieure Bescheinigungen ausstellt. Im Übrigen bestätigt die Ingenieurekammer-Bau nicht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, sondern nur den Umstand, dass jemand berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ zu führen. Dies impliziert wegen der Verknüpfung mit dem Ingenieurgesetz, dass der Beratende Ingenieur berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Dies wird aber von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau nicht selbständig festgestellt, sondern ergibt sich entweder direkt aus dem Ingenieurgesetz oder die Berechtigung wurde von der Regierung von Schwaben festgestellt (vgl. Art. 5 Satz 1 IngG). Es besteht auch kein Erfordernis für eine einheitliche Zuständigkeit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, weil in Bayern eine Zuständigkeitskonzentration bei der Regierung von Schwaben existiert. |
| FDP | Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist zuständig für das Führen der Liste Beratender Ingenieure gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische lngenieurekammer-Bau. Für Absolventen eines entsprechenden Studiengangs in Deutschland sieht das Ingenieurgesetz (lngG) keinerlei weitere Genehmigung oder Bescheinigung zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" vor. Sofern ein Absolvent eines entsprechenden Studiengangs an einer ausländischen Hochschule die Berufsbezeichnung in Bayern führen möchte, kann er bei der gemäß Artikel 5 lngG zuständigen Regierung von Schwaben die Erlaubnis hierzu beantragen. Derzeit gibt es keine konkreten Pläne an dieser Zuständigkeitsverteilung etwas zu ändern. Wir werden jedoch sorgfältig prüfen, ob eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sinnvoll ist. |
| Freie Wähler | Aus unserer Sicht ist die Bayerische Ingenieurekammer-Bau die richtige Adresse für die Ausstellung dieser Bescheinigung. |
| SPD | Mit der Frage der Änderung des Ingenieurgesetzes haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode nicht auseinander gesetzt. Wir möchten uns vor der Festlegung einer Position mit den Beteiligten austauschen, um alle Konsequenzen einer Gesetzesänderung abzuklären. Auch halten wir eine bundesweit einheitliche Regelung für sinnvoll. Am Gespräch mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu dem Thema sind wir sehr interessiert. |
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