Regelungen zur Altersversorgung auf Beamte übertragen
Berlin - 20.01.2014
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich der Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können.
Der ZBI begrüßt diese Vereinbarung. Zugleich fordert er die Übertragung dieser Regelung auch auf Beamte. "Es darf keine Benachteiligung dieser Berufsgruppe geben. Der ZBI setzt sich dafür ein, dass Altersversorgungsregelungen für alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Status umgesetzt werden.", sagte ZBI-Vizepräsident Dipl.-Ing. Wilfried Grunau am 20. Januar in Berlin.
Gleiches gilt für die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (so genannte "Mütterrente"). Auch hier fordert der ZBI die systemgerechte Übertragung von Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, also der verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 und der Verlängerung der Zurechnungszeit, in das Beamtenversorgungsrecht.
(Quelle: Zentralverband der Ingenieurvereine ZBI e.V)
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