Zentralverband der Ingenieurvereine ZBI e.V.

Promotionsrecht für forschungsstarke Fachhochschulen

 

Berlin   -  28.01.2014

Nach Schleswig-Holstein will jetzt auch Baden-Württemberg den Fachhochschulen ein eigenes Promotionsrecht zugestehen. Forschungsstarke Fachhochschulprofessorinnen und -professoren sollen künftig das Recht erhalten, ihre Studierenden ohne Mitwirkung von Universitäten zur Promotion zu führen.
 
Der ZBI begrüßt und unterstützt diese zukunftsweisenden Novellierungen und fordert die anderen Bundesländer nachdrücklich auf, den beispielgebenden Überlegungen aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu folgen.
 
Die Fachhochschulen werden im Hochschulrahmengesetz wie auch in vielen Landeshochschulgesetzen explizit auf Forschung verpflichtet; dies teilweise sogar ohne funktionale Bindung an ihren Ausbildungsauftrag. Die anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen ist - dies hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1 BvR 216/07 v. 13.04.2010) - ebenso als Forschung zu bewerten, wie die tendenziell eher grundlagenorientierte Forschung an Universitäten. Forschungsstarken Fachhochschulen ein eigenes Promotionsrecht zu verleihen ist da nur konsequent. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bologna-Prozess bereits die formale Gleichstellung der Master-Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen gebracht hat.

(Quelle: Zentralverband der Ingenieurvereine ZBI e.V.)

 

 

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