Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Stellungnahme zu den Freien Berufen
Berlin
- 05.05.2014
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), die institutionelle Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Europäischen Union, hat eine Stellungnahme zu den Freien Berufen verabschiedet. Damit gibt es das erste Mal in Europa einen Wunschkatalog der Zivilgesellschaft zu den Rahmenbedingungen der Freien Berufe.
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Stellungnahme (PDF)(Quelle: Verband Beratender Ingenieure)
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur
WSA) wurde 1957 im Rahmen der Römischen Verträge gegründet. Er berät die
Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU
bei Gesetzesvorschlägen. Er hat lediglich beratende, aber keine
Mitentscheidungskompetenz.
Der EWSA ist das Sprachrohr der
organisierten Bürgergesellschaft in der EU. Er besteht aus drei Gruppen:
a) Arbeitgeber, b) Arbeitnehmer und c) Vertreter verschiedener
Interessen, wie z.B. die Freien Berufe, Genossenschaften, Verbraucher-
und Umweltschutzorganisationen, sowie Familien-, Frauen- und
Behindertenverbänden.
Durch seine Stellungnahmen ist der EWSA an
der Erarbeitung und Umsetzung der Politiken der Europäischen Union
beteiligt. Sie ermöglichen es den Entscheidungsinstanzen, sich ein
genaues Bild davon zu machen, welche Auswirkungen die von der Kommission
vorgeschlagenen Maßnahmen für die unmittelbar betroffenen Personen
haben würden und welche Änderungen möglicherweise vorgenommen werden
sollten. Seine Anhörung ist verbindlich in bestimmten sozialen oder
wirtschaftlichen Fragen, so etwa in den Bereichen Landwirtschaft,
Verkehr, Sozialpolitik, Bildung oder Verbraucherschutz. In anderen
Politikfeldern kann der EWSA auf eigene Initiative Stellungnahmen und
Informationsberichte verfassen. In manchen Fällen veranlassen diese die
Kommission, Vorschläge für geeignete Maßnahmen auszuarbeiten.
Der
EWSA hat 344 Mitglieder aus 27 Mitgliedstaaten, die auf Vorschlag der
EU-Länder vom Ministerrat für jeweils fünf Jahre ernannt werden. (Quelle: www.eufis.eu)
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