Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Stellungnahme zu den Freien Berufen

 

Berlin   -  05.05.2014

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), die institutionelle Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Europäischen Union, hat eine Stellungnahme zu den Freien Berufen verabschiedet. Damit gibt es das erste Mal in Europa einen Wunschkatalog der Zivilgesellschaft zu den Rahmenbedingungen der Freien Berufe.

Stellungnahme (PDF)

(Quelle: Verband Beratender Ingenieure)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) wurde 1957 im Rahmen der Römischen Verträge gegründet. Er berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU bei Gesetzesvorschlägen. Er hat lediglich beratende, aber keine Mitentscheidungskompetenz.

Der EWSA ist das Sprachrohr der organisierten Bürgergesellschaft in der EU. Er besteht aus drei Gruppen: a) Arbeitgeber, b) Arbeitnehmer und c) Vertreter verschiedener Interessen, wie z.B. die Freien Berufe, Genossenschaften, Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, sowie Familien-, Frauen- und Behindertenverbänden.

Durch seine Stellungnahmen ist der EWSA an der Erarbeitung und Umsetzung der Politiken der Europäischen Union beteiligt. Sie ermöglichen es den Entscheidungsinstanzen, sich ein genaues Bild davon zu machen, welche Auswirkungen die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen für die unmittelbar betroffenen Personen haben würden und welche Änderungen möglicherweise vorgenommen werden sollten. Seine Anhörung ist verbindlich in bestimmten sozialen oder wirtschaftlichen Fragen, so etwa in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Sozialpolitik, Bildung oder Verbraucherschutz. In anderen Politikfeldern kann der EWSA auf eigene Initiative Stellungnahmen und Informationsberichte verfassen. In manchen Fällen veranlassen diese die Kommission, Vorschläge für geeignete Maßnahmen auszuarbeiten.

Der EWSA hat 344 Mitglieder aus 27 Mitgliedstaaten, die auf Vorschlag der EU-Länder vom Ministerrat für jeweils fünf Jahre ernannt werden.


(Quelle: www.eufis.eu)

 

 

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