Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Fortschreibung VHF Bayern

 

München   -  04.07.2014

Für die Vergabe von Aufträgen über Freiberufliche Dienstleistungen sowie deren Honorierung und Abwicklung gelten die Vorschriften des mit Schreiben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 4. Dezember 2008, Gz. IIZ5-40012-004/08, eingeführten Handbuches für Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Dienstleistungen (VHF Bayern).

Diese Ausgabe wird mit Stand Juni 2014 fortgeschrieben. Neben redaktionellen Änderungen im gesamten Handbuch (siehe Änderungsdienst 0.3) ergingen maßgebliche Fortschreibungen in:

Abschnitt III
Dieser Abschnitt erhielt eine vollständige Überarbeitung im Bereich der VOF-Verfahren und insgesamt redaktionelle Ergänzungen. Alle Bereiche dieses Abschnitts sind somit aneinander angeglichen. So richten sich die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb strikt an Umfang und Reihenfolge der Vergabeverordnungen aus. Dies wird mit den Teilnahmeanträgen und den mit diesen korrespondierenden Anleitungen zur jeweiligen Bekanntmachung für alle Verfahren vorgegeben. Ergänzungen sind im individuellen Einzelfall entsprechend den Hinweisen und Bedarfstexten weiterhin möglich, vergaberechtliche Maßgaben dürfen jedoch weder erweitert noch verändert werden um die Bewerbungen nicht vergaberechtswidrig zu erschweren.

Abschnitte V und VIII
Der Richtlinien und Regelungen zu Vertragserstellung und -abwicklung werden vom bisherigen Abschnittes VIII in den bislang unbesetzten Abschnitt V übertragen, die Richtlinien entsprechend umbenannt.
Die Handreichung und Richtlinie V.B.4 (bislang VIII.B.4) für Umbauten und Modernisierungen wurde übersichtlicher geordnet und ergänzt um Regelungen zur Bestimmungen der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Abschnitt VI:
Zur Anwendung bei Erweiterungen bestehender Verträge, z. B. im Falle des § 10 Abs. 1 HOAI, wurde ein Vertragsmuster (VI.26) erarbeitet, das in allen Leistungsbild- und Spartenbereichen anzuwenden ist.

Abschnitt VII
Das Vertragsmuster VII.30 (Vergabe bauaufsichtlicher Leistungen an Prüfingenieure und Prüfämter) wurde überarbeitet. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen ist es mit VII.115 gleichgestellt.
Für Leistungen von Prüfsachverständigen sind weiterhin die Verträge VII.02 bzw. VII.100L zu verwenden.
Die Vertragsmuster VII.01 und .02 wurden an System und Struktur von VII.10 angepasst, aktualisiert wurden VII.108, .110, .110.1 und .114.

Die aktualisierte elektronische Lesefassung (www.vergabehandbuch.bayern.de) des VHF sowie die bearbeitbaren Unterlagen (http://www.stmi.bybn.de/vob/default.htm) stehen ab sofort zur Verfügung.

(Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

 

 

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