Gemeinsames Positionspapier der Kammern und Verbände der planenden Berufe

Zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung

 

Berlin   -  04.09.2015

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürworten den Abbau überflüssiger Bürokratie und überschießender Regulierungen. Dies gilt auch für den Bereich der Freien Berufe. Die Betonung liegt allerdings auf den Adjektiven „überflüssig“ und „überschießend“. Die Vorstellung, Regulierungen bei Freien Berufen seien per se wettbewerbsstörend und wachstumshemmend, verkennt die besondere Verantwortung und gesellschaftspolitische Bedeutung dieser Berufsgruppen.
Bei Architekten- und Ingenieurleistungen geht es um gesellschafts-, wirtschafts- und kulturpolitisch äußerst bedeutsame Leistungen, bei denen auch die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit ein bedeutsames Element darstellt. Reglementierungen tragen den besonderen Qualitäts- und Verbraucherschutzerwartungen Rechnung, die an Architekten und beratende Ingenieure sowie an unter diesen Berufsbezeichnungen firmierenden Gesellschaften bestehen. In Deutschland wird die Qualität der Leistungen der Architekten und beratenden Ingenieure in erster Linie durch den Titelschutz gewährleistet.

Bei Architekten- und beratenden Ingenieuren halten sich die Reglementierungen somit ohnehin in engen Grenzen. Im Vordergrund der Diskussion stehen daher nur die Regelungen zur Kapitalbeteiligung bei Berufsgesellschaften sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hierzu vertreten die Kammern und Verbände der planenden Berufe nachfolgende Positionen:


Beschränkungen der sogenannten Fremdkapitalbeteiligung gelten von vornherein nur für solche Gesellschaften, die die Bezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur in ihrem Namen führen wollen. Dann ist es aus Gründen der Transparenz und des Verbraucherschutzes aber auch zwingend, dass eine solche Gesellschaft nicht nur maßgeblich von Berufsangehörigen geleitet wird, sondern diesen auch zu einem wesentlichen Teil gehört. Mit einer vollständigen Freigabe der Kapitalbeteiligung an Berufsgesellschaften wäre eine Täuschung des Verbrauchers verbunden, der sich bei Architekten und beratenden Ingenieuren auf die Unabhängigkeit der Berufsausübung verlässt. Ein Interessenkonflikt zwischen der sachgemäßen, gemeinwohlorientierten Leistungserbringung der Architekten und beratenden Ingenieure und den wirtschaftlichen Interessen und Gewinnerwartungen gewerblicher Investoren kann nur durch die Beschränkung der Fremdkapitalbeteiligung wirksam unterbunden werden.

Wie andere Kosten- und Honorarordnungen auch verhindert die HOAI einen ausschließlichen Preiswettbewerb. Die Mindestsätze der HOAI dienen in erster Linie der Sicherung qualitativ hochwertiger Leistungen zu angemessenen Preisen und damit dem Verbraucherschutz. Sie ermöglichen zudem einen erleichterten Markteintritt sowie den Bestand am Markt und befördern nachhaltig den Binnenmarkt, indem sie die Vielfalt der Erbringer von Architekten- und Ingenieurleistungen sichern. Die Höchstsätze der HOAI dienen der Begrenzung der Baukosten und des Mietanstiegs, gewährleisten Kostentransparenz und unterbinden die Möglichkeit missbräuchlicher Praktiken bei der Honorarabrechnung. Sie dienen damit ebenfalls unmittelbar dem Verbraucherschutz. Insgesamt stellt die HOAI ein notwendiges Korrektiv dar, um die gemeinwohlorientierte Leistungserbringung vor der rein gewinnorientierten Leistungserbringung sicherzustellen.

* In alphabetischer Reihenfolge: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V, Bund Deutscher Architekten, Bund Deutscher Baumeister e.V., Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bundesstiftung Baukultur, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., Bundesvereinigung der Prüfingenieure, Deutsche Akademie für Städtebau und Landschaftsplanung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Informationskreis für Raumplanung e.V., Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurverbände e.V., Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Vereinigung Freischaffender Architekten, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung

Positionspapier (PDF)

 

 

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