Appell der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben an Bund und Länder
Berlin - 31.08.2016
Die Verbände der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben, appellieren eindringlich an Bund und Länder, den notwendigen Kurswechsel bei der Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung einzuleiten, um die Bauwerkssicherheit bereits bei der Planung sicherstellen zu können. Nur mit klaren und nachvollziehbaren Regelungen für alle am Bau tätigen Akteure können unkalkulierbare Haftungs- und Bauwerksabnahmerisiken vom nationalen Baumarkt, mit einem Jahresumsatz von rund 330 Mrd. Euro, abgewandt und dem gegebenen Schutzniveau im Hinblick auf Bauwerkssicherheit angemessen Rechnung getragen werden!
Die Verbände fordern Bund und Länder auf,
1. ihre hoheitlichen Fürsorgepflichten der vorbeugenden Gefahrenabwehr abschließend wahrzunehmen:
Sichere Bauwerke können nur aus sicheren Bauprodukten erstellt werden. Eine vorbeugende staatliche Gefahrenabwehr, welche die sichere und umweltverträgliche Verwendbarkeit von Bauprodukten transparent für alle Beteiligten bauaufsichtlich regelt, war und ist essentielle Bedingung für einen funktionsfähigen Baumarkt. Jedwedes künftige EU-rechtskonforme Nachweissystem für die Verwendbarkeit von Bauprodukten muss sicherstellen, dass dessen Akzeptanz durch die Bauaufsicht grundsätzlich gegeben und im Bauprozess von Anfang an geklärt ist. Die Bauaufsicht muss sich hierzu klar und unabdingbar bekennen.
2. ihre nationalen Neuregelungen an dieser Fürsorgepflicht zu orientieren:
Die Verabschiedung einer Musterbauordnung (MBO) und darauf basierender Landesbauordnungen (LBO), die bisher den staatlich sicherzustellenden bauordnungsrechtlichen Grundsatz vorbeugender Gefahrenabwehr gewährleistet haben, werden nunmehr teilweise aufgegeben und an die Baubeteiligten delegiert. Dies führt zu erheblichen Kostensteigerungen und birgt große Risiken für die künftige Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Bauwerke in Deutschland. Die hierzu ergänzend im Entwurf vorliegende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmun- gen (E VV TB) ist unter großem Zeitdruck und ohne angemessene Abwägung von Alternativen erarbeitet worden. Dies zeigt sich an zahlreichen Inkonsistenzen im Vorgehen, etlichen Lücken sowie systematischen Brüchen. Sie allein ist als konkretisierende Rahmenbedingung für einen Baumarkt mit rund 330 Mrd. Euro Jahresumsatz nicht akzeptabel.
3. essentielle Bedingungen für einen funktionierenden nationalen und europäischen Baumarkt in Brüssel ohne Abstriche zu vertreten und durchzusetzen:
Maßgaben der EU-Kommission folgend, überinterpretieren Bund und Länder derzeit die europäischen Vorgaben zu Bauprodukten und etablieren ein Bauordnungsrecht, das in Bezug auf Sicherheit von Leib und Leben, in Bezug auf den Brandschutz sowie in Bezug auf die Umweltverträglichkeit und den Gesundheitsschutz gravierende Lücken aufweist. Stattdessen sollten sich Bund und Länder tatkräftig und nachhaltig gegen unvollständige europäische Bauproduktnormen stellen, und nur die Maßnahmen ergreifen, die sich rechtssicher aus dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 ableiten lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Urteil lediglich drei national nachgeregelte Produktgruppen betrifft und sich zudem auf eine nicht mehr gültige EG- Bauproduktenrichtlinie bezieht.
4. den vorgegebenen europäischen Rechtsrahmen hierbei vollständig auszuschöpfen:
Deutschland hat nicht nur die Option, sondern die Verpflichtung, bei sämtlichen unzureichend genormten europäisch harmonisierten Bauprodukten den europäischen – durch die Bauproduktenverordnung vorgegebenen Rechtsweg zu beschreiten. Dies bedeutet, formale Einwände nach Artikel 18 der EU-Bauproduktenverordnung vorzubringen sowie die Vermarktung unsicherer CE-gekennzeichneter Bauprodukte durch konsequente Anwendung des Artikels 8 (4) der EU-Bauproduktenverordnung in Verbindung mit Artikel 18 und Artikel 58 sowie dem Erwägungsgrund 33 EU-Bauproduktenverordnung zu verbieten oder die Produkte mit einem Warnhinweis kennzeichnen zu lassen. Mit der Ausschöpfung dieser nach EU-Bauproduktenverordnung vorhandenen Möglichkeit würde die Bundesregierung auch dem europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte einen großen Dienst erweisen, indem die derzeitigen Mängel und damit auch der Weg zu einer funktionierenden europäischen Bauproduktennormung aufgezeigt werden.
Viele andere EU-Mitgliedstaaten schauen in dieser Frage auf Deutschland und hoffen auf das Muster einer praktikablen Lösung.
5. eigene Personalressourcen zur Wahrnehmung vorgenannter Pflichten aufzustocken:
Rechte und Pflichten, die das europäische Bauprodukten- recht den Mitgliedstaaten zubilligt und überträgt, werden von deutscher Seite bislang unzureichend wahrgenommen – fast immer unter dem Verweis auf zu geringe personelle Ressourcen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund eigener politischer Aussagen, „Mängel und Lücken in der Europäischen Normung von Bauprodukten rasch beseitigen“ zu wollen (Pressemitteilung BMUB, Nr. 221/14 vom 13.11.2014) und der hierzu erforderlichen Verfahren, sind die diesbezüglichen Schritte zügig einzuleiten.
► Die Erklärung im Wortlauf (PDF)
Quelle: siehe Grafik oben
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