Bürgerbeteiligung bei Großprojekten vorgesehen
Berlin - 27.10.2016
Die Bundesregierung hat am 26.10. den von Minister Dobrindt vorgelegten Entwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Künftig soll die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch sein. Die Raumordnungsverfahren sind den Genehmigungsverfahren von großen Projekten wie dem Bau von Autobahnen und Schienenstrecken vorgelagert.
Maritime Raumplanung
Das neue Raumordnungsgesetz setzt außerdem die europäische Richtlinie zur maritimen Raumplanung 2014/89/EU um. Deutschland hat bereits seit 2009 Raumordnungspläne in der Ost- und Nordsee mit Festlegungen beispielsweise für die Schifffahrt, für die Offshore-Windenergie und für den Umweltschutz. Die europäische Richtlinie schreibt dies nun für alle EU-Länder vor. Mit der Pflicht zur grenzüberschreitenden Abstimmung soll sichergestellt werden, dass die Raumplanungen grenzüberschreitend abgestimmt werden.
Hochwasserschutz
Als dritten wichtigen Punkt erlaubt das Raumordnungsgesetz dem Bund künftig, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufzustellen. Damit soll der Hochwasserschutz, der in Deutschland Angelegenheit der Länder ist, unterstützt werden. Eine Projektgruppe des BMVI leitet bereits vorbereitende Verfahrensschritte für die Aufstellung solcher Pläne ein.
Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden.
(Quelle: Baulinks)
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