Warnvermerk zu DIN 1052:2004-08 bezüglich Durchbrüchen

Oberste Baubehörde weist auf wesentliche Änderung hin.

 

München   -  19.10.2007

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat die Kammer darauf hingewiesen, dass

"... die Sitzung des NABau-Arbeitsausschusses NA 005-04-09 AA „DIN1052“ am 20.09.2007 das Ergebnis brachte, dass zur Sicherstellung der Standsicherheit von bestimmten Holzkonstruktionen eine wesentliche Änderung der DIN 1052:2004-08 „Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau“, Abschnitte 11.3 „Durchbrüche“ und 11.4.4 „Durchbrüche bei Biegestäben mit Rechteckquerschnitt“ erforderlich ist. Die Änderungen betreffen vorwiegend eine Abminderung der rechnerischen Tragfähigkeit bei hohen Trägern (beginnend ab einer Höhe von 450 mm) und die Verschärfung der geometrischen Randbedingungen.

 

Das DIN hat deshalb einen Warnvermerk zu DIN 1052:2004-08, Abschnitte 11.3 und 11.4.4 veröffentlicht. In Bayern wird dieser Warnvermerk im Einvernehmen mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und den Ländern in der Weise umgesetzt, dass zu der auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern veröffentlichten Anlage 2.5/6 zu DIN 1052:2004-08 der Liste der Technischen Baubestimmungen – Fassung Januar 2007

(http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik )

folgende Ergänzung aufgenommen wird:

 

„Zu den Abschnitten 11.3 und 11.4.4:

Das DIN beabsichtigt, die Regelungen zu Durchbrüchen in den Abschnitten 11.3 und 11.4.4 zu ändern. Diese Abschnitte dürfen bis zum Vorliegen einer Neufassung nicht angewendet werden.“

 

Das DIBt wird diesen Warnvermerk auch in die Musterliste der Technischen Baubestimmungen (http://www.dibt.de/de/71.htm ) aufnehmen.

 

Die MPA Stuttgart wird die Holzbaubetriebe, die den Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen nach DIN1052 erbracht haben, und die Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V. wird ihre Mitgliedsbetriebe vom Sachverhalt unterrichten. Sie werden die Betriebe auffordern, über eventuelle Bauvorhaben nach DIN 1052:2004-08 zu berichten und entsprechende Holzbauteile mit Durchbrüchen zu überprüfen."


Quelle: Schreiben des StMI




 

 

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