Rissbildung an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen

Hinweise der Obersten Baubehörde zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich Schäden und Schadensfolgepotential.

 

München   -  02.02.2011

Mit Schreiben vom 31.01.2011 gibt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern wichtige Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich möglicher Schäden aus dem Feuerverzinkungsprozess und des Schadensfolgepotentials durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten.

Nachdem in den Jahren von 2000 bis 2006 vermehrt Schäden an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen auftraten, wurden von der RWTH Aachen die drei folgenden, von der Bauministerkonferenz – Konferenz der für Städtebau, Bau-und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) – unterstützten Forschungsvorhaben zur Rissbildung in feuerverzinkten Stahlkonstruktionen durchgeführt:

  1. Stichprobe zur Erfassung der Verzinkungsschäden an in den Jahren 2000 bis 2005/2006 hergestellten Stahlbauten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  2. Erarbeitung einer Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Gütesicherung von bestehenden verzinkten Stahlkonstruktionen – Handbuch für die Überprüfungsinitiative
  3. Erarbeitung einer Richtlinie zur rissfreien Verzinkung von Stahlkonstruktionen

Während die als Ergebnis des unter 3. angegebenen Forschungsvorhabens erarbeitete DASt – Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen" vorrangig für den Neubau gilt, dienen die Ergebnisse der beiden anderen Forschungsvorhaben der Bewertung des zwischen 2000 und Anfang 2006 errichteten Bestandes an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen hinsichtlich eventueller die Standsicherheit beeinträchtigender Rissbildungen.

Die Untersuchung der betroffenen Konstruktionen mit einem hohen Schadensfolgepotential, wie z. B. Stadien, die wir mit Schreiben vom 24.05.2006 Az. IIB84135-012/06 an die Prüfingenieure, Prüfämter und Sachverständigen für Standsicherheit in die Wege geleitet haben, dürfte im Wesentlichen abgeschlossen sein.

Für Eigentümer, bauausführende Firmen, Prüfingenieure und Behörden wurden als Entscheidungshilfe zu der Frage, wie mit dem noch nicht untersuchten Bestand an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen aus dem besagten Zeitraum zu verfahren ist, die beiliegenden "Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich möglicher Schäden aus dem Feuerverzinkungsprozess und des Schadensfolgepotentials durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" unter der Leitung der RWTH Aachen unter Mitwirkung der ARGEBAU und des Deutschen Instituts für Bautechnik erarbeitet.

Überprüfung liegt im Verantwortungsbereich der Eigentümer / Verfügungsberechtigten

Die Überprüfung der zwischen 2000 und 2006 feuerverzinkten Stahlkonstruktionen anhand der vorgenannten „Hinweise“, die bisher nicht auf verzinkungsbedingte Risse untersucht wurden, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Eigentümer/Verfügungsberechtigten.

Ihnen wird empfohlen, erforderliche Untersuchungen auf feuerverzinkungsbedingte Risse möglichst bald, spätestens jedoch im Rahmen der nächsten Überprüfung nach den „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ einmalig durchzuführen.

Weitere Informationen

Die „Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich möglicher Schäden aus dem Feuerverzinkungsprozess und des Schadensfolgepotentials durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ wurden zum Download im Internet eingestellt:

www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik/

Direkter Download (PDF)

 

 

[ zurück ]

 

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern