16.12.2003
Zur Vereinbarung im Vermittlungsausschuss, die von der Bundesregierung geplante Gemeindewirtschaftssteuer nicht einzuführen und damit auch nicht auf die Freien Berufe anzuwenden, erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich
Oesingmann:
"Mit dieser Entscheidung wird der Vermittlungsausschuss sowohl Freiberuflern als auch Kommunen gerecht: Den Freiberuflern, weil sie keine Gewerbetreibenden sind und sich bereits an der Gemeindefinanzierung beteiligen. Den Kommunen, weil ihnen mit einer verfassungsrechtlich angreifbaren, bürokratie- und kostenintensiven Ausweitung der Gewerbesteuer nicht geholfen gewesen wäre.
Der BFB begrüßt die Städten und Gemeinden zugedachten Soforthilfen. Sollten sich diese als nicht ausreichend erweisen, müssen die Kommunalfinanzen zügig auf eine andere Grundlage gestellt werden - konsequenterweise im Sinne der von allen Seiten geforderten Steuervereinfachung. Dazu gehört die alte Gewerbesteuer abgeschafft und den Kommunen ein Hebesatzrecht auf zuvor angepasste Einkommen- und Körperschaftssteuern eingeräumt.
Wenn sie nicht wieder ausgesperrt bleiben, werden die Freien Berufe ihre Fachkompetenz gerne in den Dienst einer tragfähigen Reform stellen: So ist etwa die Stadt-Umland-Problematik durchaus lösbar, indem das Steueraufkommen nach festen Regeln zwischen Arbeitsstätten- und Wohnsitzgemeinde verteilt wird."
Quelle: Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
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