Stellungnahme der Versorgungskammer zu Medienberichten über Rentenauszahlungen

30.03.2004

München (30.03.04) - Die Bayerische Versorgungskammer stellt zur Berichterstattung in den Medien, insbesondere des MM am 25. und 27. März 2004 Folgendes fest:

Der Bayerischen Versorgungskammer obliegt die Geschäftsführung für zwölf - teilweise bundesweit zuständige - Versorgungseinrichtungen.

Die in den Medien dargestellten Rentenauszahlungsprobleme betreffen ausschließlich die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden.

Die anderen Versorgungseinrichtungen sind von der Problematik in keiner Weise betroffen.

Zur Situation bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden ist zu erläutern:
- Mit Tarifvertrag vom 1. März 2002 hatten sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine grundlegende Systemänderung in der Zusatzversorgung geeinigt. Das bislang geltende Gesamtversorgungssystem wurde zum 31. Dezember 2001 geschlossen und ein neues, ab 1. Januar 2002 geltendes betriebsrenten-rechtliches Punktemodell eingeführt.

- Für die Berechnung der Rentenzahlungen aus Rentenanträgen ab Januar 2002 wurde es daher notwendig, die bis zum 31. Dezember 2001 im alten System erworbenen Anwartschaften in das neue Punktesystem zu überführen und entsprechend umzurechnen (so genannte Startgutschrift). Für bestimmte Fallkonstellationen war die Klärung rechtlicher Grundfragen erforderlich, die seitens der zuständigen Tarifvertragsparteien im März 2003 erfolgte.

- Zur Sicherstellung der laufenden Rentenzahlungen aus Rentenanträgen ab Januar 2002 hat die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden in Überbrückung der zeitweise bestehenden rechtlichen Unsicherheiten und vor Fertigstellung entsprechender EDV-Programme Vorschüsse geleistet, die der Höhe nach in aller Regel den späteren endgültigen Rentenfestsetzungen entsprachen. In dringenden Fällen ist die Startgutschrift manuell ermittelt und eine endgültige Rentenfestsetzung vorgenommen worden.

- In Ausnahmefällen konnte die Vorschussberechnung nicht so exakt wie gewünscht vorgenommen werden. Nachträglich festgestellte Abweichungen – in Einzelfällen auch zu Ungunsten von Versicherten – werden durch entsprechende Nachzahlungen seitens der Zusatzversorgungskasse reguliert.

- Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden bedauert außerordentlich, dass im Rahmen der komplexen Systemumstellung für insgesamt ca. 920.000 Beschäftigte im öffentlichen bzw. kirchlichen Dienst und rund 170.000 Rentenempfänger (Stand 1. Januar 2002) trotz Verstärkung der personellen und technischen Ressourcen – die EDV-Programmierung konnte mittlerweile abgeschlossen werden – bei Rentenanträgen ab Januar 2002 nicht sofort die endgültige Rente festgesetzt und ausgezahlt werden konnte. Um finanzielle Nachteile der Versicherten so weit wie möglich zu vermeiden, hat die Zusatzversorgungskasse den Weg über die Vorschussleistungen gewählt. Eine Zinszahlung für nachträgliche Leistungen der Zusatzrente ist bislang satzungsrechtlich nicht vorgesehen, diese Regelung wird jedoch bereits überprüft.

 

 

[ zurück zur Übersicht ]

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern