Rolf Sennewald als Vorsitzender im Amt bestätigt – Dr. Nicolaus Melcop wird neuer Stellvertreter
München - 07.08.2007
Rolf Sennewald wurde in der konstituierenden Sitzung am 18. Juli 2007 einstimmig wieder zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde mit Dr. Nicolaus Melcop erstmals ein Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten gewählt. Die Wahl erfolgte ebenfalls einstimmig. Damit wird im Vorsitz erstmals auch dem erst zum 1. Januar 2006 neu zum Versorgungswerk hinzugekommenen Berufsstand der Psychologischen Psychotherapeuten Rechnung getragen. Die vierjährige Amtsperiode der Verwaltungsratsmitglieder hat am 1. Januar 2007 begonnen und endet am 31. Dezember 2011.
Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungs- und Aufsichtsorgan der Versorgungsanstalt. Über den Verwaltungsrat haben die Mitglieder unmittelbar einen bestimmenden Einfluss auf die Versorgungsanstalt. Der Verwaltungsrat hat insbesondere das Satzungsgebungsrecht, legt die Beitrags- und Leistungshöhe est, nimmt den Jahresabschluss und den Lagebericht ab und beschließt über die Wirtschaftsplanung. Die Geschäftsführung für die BIngPPV liegt bei der Bayerischen Versorgungskammer, die die Geschäftsführung im Verbund für insgesamt zwölf rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen wahrnimmt.
Als berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung hat die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung die Aufgabe, ihren Mitgliedern Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie wurde 1995 für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau eingerichtet. Seit 1998 sind auch die Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und der Ingenieurkammer Sachsen, seit 2001 die Mitglieder der Baukammer Berlin und die Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes durch Staatsverträge einbezogen. Seit dem 1. September 2003 gehören zudem die Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen aufgrund entsprechender Staatsverträge der Versorgungseinrichtung an. Seit 2006 gehören aufgrund einer entsprechenden Abstimmung im Verwaltungsrat und einer Änderung des Versorgungsgesetzes durch das VersoG-Änderungsgesetz vom 24. Dezember 2005 auch die Mitglieder der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten der Versorgungseinrichtung ohne eigenen Abrechnungsverband an; dementsprechend wurde auch der Name des Versorgungswerks ergänzt.
Quelle: Bayerische Ingenieurversorgung-Bau
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