Kammer verabschiedet Resolution zum Erhalt der HOAI

Argumente für die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“:
Warum der Erhalt der HOAI für die Gesellschaft und Bauherren von Vorteil ist.

 

München   -  12.12.2008

Für den Erhalt der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sprechen mehrere gewichtige Argumente:



Fazit: 


Auftraggeber von Ingenieurleistungen haben die HOAI im Laufe der Jahre schätzen gelernt. Als Grundlage für eine weitgehend komplette Leistungsbeschreibung bildet sie eine ausgezeichnete Vertragsgrundlage. Mit der HOAI können bei der Planung und Erstellung eines Objektes Leistungen und Honorar exakt in Einklang gebracht werden. Sie vereinfacht die Vergabe und das Controlling maßgeblich. Sie ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit stellt die HOAI ein bewährtes Instrument für eine leistungsgerechte Vergütung geistig-schöpferischer Leistungen dar.
Der Ersatz des bisherigen Leistungswettbewerbs durch einen reinen Preiswettbewerb wäre volkswirtschaftlich unvernünftig und mittelstandsfeindlich.


 

 

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