Kammer verabschiedet Resolution zum Erhalt der HOAI
Argumente für die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“:
Warum der Erhalt der HOAI für die Gesellschaft und Bauherren von Vorteil ist.
München
- 12.12.2008
Für den Erhalt der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sprechen mehrere gewichtige Argumente:
- Die
HOAI stärkt den Mittelstand. Eine Freigabe der Honorare würde zu einem
Verdrängungswettbewerb führen, den viele kleine und mittlere
Ingenieurbüros nicht überstehen würden. Übrig blieben langfristig nur
noch wenige große, meist international agierende Consulting Büros, die
den (öffentlichen) Auftraggebern sowohl Preise als auch Termine und
Qualität diktieren. In anderen Ländern ist dies bereits geschehen.
- Die
HOAI ist aktiver Verbraucherschutz. Sie gewährleistet die bestmögliche
Beratung des Bauherrn und verhindert ein Preisdumping, das zu einer
Gefahr für Leib und Leben werden kann. Das belegt die Berichterstattung
über Einstürze von Gebäuden und Dächern.
- Die HOAI sichert
Qualität am Bau: Die Verordnung fördert den Wettbewerb um die
bestmögliche ingenieurtechnische Idee. Sie verhindert einen ruinösen
Preiswettbewerb, der erfahrungsgemäß mit Qualitätseinbußen bei Planung
und Bau einhergeht. Dies würde zu Folgekosten führen, die bei
öffentlichen Gebäuden in der Regel der Bürger zu tragen hätte.
- Die
HOAI trägt zur Preisstabilität bei. Die Erfahrungen in anderen Ländern
zeigen: Nach einer Abschaffung der Verordnung würden die Preise
voraussichtlich zwar kurzfristig sinken, langfristig aber deutlich
steigen, weil ein Anbieter-Oligopol entsteht. Für den Auftraggeber
würde bei der Abschaffung der HOAI die Auswahl an guten Dienstleistern
deutlich abnehmen. In anderen Ländern, zum Beispiel in England, ist
dies bereits geschehen.
- Der Erhalt der HOAI bedeutet weniger
Bürokratie. Einheitliche Vergütungsregeln sorgen für klare Fixpunkte,
die bürokratische Verhandlungen ersparen. Die HOAI trägt damit zu einer
effizienten Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung bei. Da die
Rahmenbedingungen nicht frei verhandelbar sind, bekämpft sie außerdem
Korruption.
Fazit:
Auftraggeber
von Ingenieurleistungen haben die HOAI im Laufe der Jahre schätzen
gelernt. Als Grundlage für eine weitgehend komplette
Leistungsbeschreibung bildet sie eine ausgezeichnete Vertragsgrundlage.
Mit der HOAI können bei der Planung und Erstellung eines Objektes
Leistungen und Honorar exakt in Einklang gebracht werden. Sie
vereinfacht die Vergabe und das Controlling maßgeblich. Sie ermöglicht
Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit stellt die HOAI ein bewährtes
Instrument für eine leistungsgerechte Vergütung geistig-schöpferischer
Leistungen dar.
Der Ersatz des bisherigen Leistungswettbewerbs
durch einen reinen Preiswettbewerb wäre volkswirtschaftlich
unvernünftig und mittelstandsfeindlich.
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