Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hat beschlossen nachrichtlich eine Serviceliste „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ in der Internet-Planersuche der Bayerische Ingenieurekammer-Bau zu führen und hat hierzu eine Verfahrensordnung zur Aufnahme und Pflege der Daten durch Beschluss in Kraft gesetzt.
München - 05.05.2009
Kammermitglieder, die als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig sind, können auf Antrag auf die Dauer der Befristung durch die bestellende Körperschaft, bei unbefristeter Bestellung jedoch längstens auf fünf Jahre in die Serviceliste eingetragen werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Eintragung auf Antrag verlängert werden.
Die Verfahrensordnung und das Antragsformular zur Eintragung in die Serviceliste finden Sie HIER
Ergänzende Auskünfte erhalten Sie bei:

Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Referat Ingenieurwesen
Tel.: 089 419434-29
E-Mail: i.voswinkel@bayika.de
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