In letzter Zeit mehren sich die Klagen darüber, dass Bauvorhaben bei der Prüfung durch Prüfsachverständige für Brandschutz wegen der Anzahl der Fälle längere Wartezeiten hinnehmen müssen.
München - 17.07.2008
Deshalb ergeht die Bitte an diejenigen Ingenieurkollegen, die auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes seit mindestens fünf Jahren bei Bauvorhaben höherer Schwierigkeit tätig sind, zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen des §16 der PrüfVBau erfüllen. Wenn mehr Prüfsachverständige für zur Verfügung stünden, könnten die eingangs angesprochenen Probleme besser gelöst werden und die Bauherrn ohne Verzögerung bedient werden.
Unabhängig davon ist die Nachweisberechtigung für vorbeugenden Brandschutz zu sehen, die bei Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten und Mittel- und Großgaragen erforderlich ist. In diesem Falle erfolgt die Listeneintragung aufgrund des Nachweises entsprechender Kenntnisse des Brandschutzes bei einer Prüfung, die im Anschluss an eine Fortbildung bei der Bayerischen Architektenkammer abzulegen ist.
(Herbert Luy)
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► Wie werde ich Prüfingenieur - Prüfsachverständiger (pdf, 318 KB)
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