Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im Bestand: Anwendung der EnEV 2009 beim Bauen im Bestand und bei Aufgaben in der Denkmalpflege
München - 06.11.2009
Nach wie vor ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) der maßgebende Standard in der Energieeinsparung im Bauwesen und legt das Niveau für effizienten Energieeinsatz und Energieverbrauch fest. Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung, der EnEV 2009, die seit dem 1. Oktober 2009 anzuwenden ist, wurden die Anforderungen an die Energieeinsparung gegenüber der EnEV 2007 nochmals deutlich verschärft. Die vielfältigen Bestimmungen und Querverweise machen die Verordnung jedoch stellenweise schwer verständlich und wenig übersichtlich.
Anwendung der EnEV 2009 beim Bauen im Bestand und bei Aufgaben in der Denkmalpflege
Dies war Anlass für den Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im Bestand, eine neue Broschüre mit dem Thema „EnEV 2009 beim Bauen im Bestand“ zu erarbeiten. Darin werden häufige Fragestellungen erläutert, die bei der Anwendung der EnEV 2009 beim Bauen im Bestand und bei Aufgaben in der Denkmalpflege entstehen können.
Die Broschüre zeigt übersichtlich, was in der EnEV geregelt wird und was sich mit der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007 geändert hat. Auch die Fragen, wann beim Bauen im Bestand Nachweise nach der EnEV 2009 zu führen sind und welche Bestimmungen der EnEV 2009 Baudenkmäler betreffen, werden beantwortet. Ebenso wird dargestellt, was der Begriff der „Nachrüstung“ nach der neuen EnEV 2009 bedeutet, wer zur Nachrüstung verpflichtet ist und wann Ausnahmen von der Nachrüstungsverpflichtung gelten. Durch die Verweise auf den Verordnungstext und eine Übersichtstabelle können die jeweiligen Fragen gezielt vertieft werden.
Die Broschüre kann kostenfrei über die Geschäftsstelle der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bestellt werden.
Download
►EnEV 2009 beim Bauen im Bestand (PDF, 297 KB)
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