Energieausweis, Energieberatung und Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Bauen im Bestand.
München - 03.02.2010
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat zwei neue Broschüren zum Thema Energie veröffentlicht, die kostenlos bei der Kammer erhältlich sind.
Energiebroschüre
Die neue Energiebroschüre stellt den Ablauf einer Energieberatung bei Neubauten sowie Bestandsgebäuden vor und zeigt, worauf man achten sollte, um einen geeigneten Energieberater zu finden. Auch auf Nachweise und Energieausweise nach der EnEV 2009 wird detailliert eingegangen.
Die Energieeinsparverordnung sieht zwei Arten von Energieausweisen vor – den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. In der Broschüre wird erläutert, wann Nachweise nach der EnEV 2009 geführt werden müssen, wann ein Energieausweis ausgestellt werden muss und wer ihn ausstellen darf. In einem Stichwortverzeichnis werden die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z erklärt.
EnEV 2009 beim Bauen im Bestand
Bereits im November 2009 ist eine Broschüre der Kammer zum Thema „EnEV 2009 beim Bauen im Bestand” erschienen. Darin werden häufige Fragestellungen erläutert, die bei der Anwendung der EnEV 2009 beim Bauen im Bestand und bei Aufgaben in der Denkmalpflege entstehen können.
Die Broschüre zeigt, was in der EnEV geregelt wird und was sich mit der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007 geändert hat.
Auch die Fragen, wann beim Bauen im Bestand Nachweise nach der EnEV 2009 zu führen sind und welche Bestimmungen der EnEV 2009 Baudenkmäler betreffen, werden beantwortet. Ebenso wird dargestellt, was der Begriff der „Nachrüstung“ nach der neuen EnEV 2009 bedeutet, wer zur Nachrüstung verpflichtet ist und wann Ausnahmen von der Nachrüstungsverpflichtung gelten.
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