Neuer Leitfaden des IGVB erschienen - Seminar am 04.05.2010 an der Ingenieurakademie Bayern
München - 06.04.2010
Im Zuge der Deregulierungsmaßnahmen im Baurecht wurde der Prüfsachverständige eingeführt. Die PrüfVBau ersetzt damit die alten Verordnungen über den verantwortlichen Sachverständigen und andere artverwandte Regelungen.
Für den Fachbereich Vermessung hat der IGVB (Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern e.V.) einen Leitfaden entwickelt, der die gesetzlichen Vorgaben für den Prüfsachverständigen für Vermessung in Prozessschritte aufgliedert und unter Würdigung rechtlicher Zusammenhänge und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten in Einzelnen beleuchtet. Wesentlich ist die Tatsache, dass mit einer Bescheinigung der Einhaltung der Grundfläche und Höhenlage gemäß genehmigten Baugesuchs die Abnahme gemäß Art 68 Abs. 6 Satz 2 BayBO erfolgt. Da der Prüfsachverständige für Vermessung häufig den Nachweis in Form der Schnurgerüstabsteckung selbst fertigt, muss eine klare Abgrenzung zur Einmessbescheinigung gemäß § 21 PrüfVBau geschaffen werden.
Der Leitfaden ist bei der Geschäftsstelle des IGVB als PDF-File unter der email-Adresse info@igvb.de zu beziehen. Nicht IGVB-Mitglieder erhalten ihn gegen eine Schutzgebühr von 50,--€.
Seminar "Aufgaben und Kompetenzen des Prüfsachverständigen für Vermessung" am 04.05.2010 in München
Am 04.05.2010 wird dies im Rahmen eines Seminars an der Ingenieurakademie Bayern thematisiert. Der Referent Dipl.Ing (Univ.) Thomas Fernkorn hat maßgeblich an der Entstehung dieses Leitfadens mitgewirkt und wird diesen vorstellen. Erstmals ist es gelungen, ein Papier zu entwickeln, das ein Profil für diese Aufgabe artikuliert. Es soll zeigen, dass die Entstaatlichung vom freien Beruf wahrgenommen und mit Leben erfüllt wird. Das Seminar soll dazu dienen, diese gewonnen Erkenntnisse einem breiten Fachpublikum näher zu bringen.
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