Komplett überarbeitete Neuauflage mit Bewertungstabellen für Auswahl- und Auftragsverfahren
München - 30.08.2010
Mit
Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung am 11.06.2010 wurde
auch die Anwendung der neuen VOF, Ausgabe 2009 für die öffentlichen
Auftraggeber verbindlich. Aufträge für freiberufliche Leistungen der
Ingenieure und Architekten werden freihändig oder im
Verhandlungsverfahren vergeben. Für die Vergabe von freiberuflichen
Leistungen über dem EU-Schwellenwert von 193.000,- Euro (netto) müssen
die öffentlichen Auftraggeber dabei die Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF), Ausgabe 2009 anwenden.Die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat ihre bewährte Bewertungsgrundlage
zur Anwendung der VOF weiterentwickelt, inzwischen ergangene
Gerichtsurteile und Entscheidungen der Vergabekammern berücksichtigt und
die einzelnen Schritte des Verfahrens in einem Ablaufdiagramm
dargestellt.
Trotz der Intention des Gesetzgebers, das Vergaberecht weiter zu
vereinfachen, stellen wir immer wieder fest, dass die Vergabe
freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeordnung
öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen Schwierigkeiten
bereitet.
Dieser Leitfaden dient
Auftraggeber und Bewerber als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes
und transparentes Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von
geistig-schöpferischen Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen
Tätigkeit regelmäßig erbracht werden.
Die kostenlose Broschüre können Sie bei der Kammer bestellen oder im Internet herunterladen.
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VOF – Vergabeverfahren für freiberufliche Ingenieurleistungen Bewertungstabellen für Auswahlverfahren / Auftragsverfahren mit Erläuterungen Aktualisierte Neuauflage August 2010 |
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Für eine ausführliche Behandlung des Themas VOF empfehlen wir den Besuch des Seminars der Ingenieurakademie Bayern mit Dipl.-Ing. Karlheinz Gärtner und RA Frank Kosterhon. Dort werden Einzelheiten der VOF, Verfahrensschritte und Bewertungstabellen erläutert.
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