Auf der 48. Bundeskammerversammlung in Berlin haben die Teilnehmer eine Resolution zur Verbesserung der Teilnahmebedingungen von Ingenieuren am Wettbewerbswesen verabschiedet.
Berlin - 12.04.2011
Darin wird gefordert, dass alle Wettbewerbe - soweit möglich - interdisziplinär ausgeschrieben werden sollen. Immer wieder erhalten Länderkammern Hinweise ihrer Mitglieder, dass Wettbewerbe für Architekten beschränkt seien.
Mit Wirkung vom 01.01.2009 sind durch das BMVBS die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2008 – eingeführt worden. Die RPW 2008 vereinfacht die Auslobung von Planungswettbewerben gegenüber der bis dahin geltenden GRW.
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008) macht in ihrer Präambel deutlich, dass Wettbewerbe nicht nur ein Zeit und Kosten sparendes Planungs- und Vergabeinstrument sind, sondern ein besonders geeignetes Verfahren darstellen, um mit vertretbarem Aufwand zu hochwertigen Planungslösungen zu finden.
Gegenstand von Wettbewerben sind nach RPW die nachfolgenden Aufgabenfelder: Stadtplanung- und Entwicklung, Landschafts- und Freiraumplanung, Planung von Gebäuden und Innenräumen, Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen und technische Fachplanungen. Sie umschließen nach dieser Definition Planungsleistungen, die von unterschiedlichen Disziplinen, vor allem aber auch von Ingenieuren erbracht werden.
Funktionalität und Wohlergehen von Gesellschaften, aber auch Baukultur beruhen zu einem erheblichen Teil auf den geistigen Leistungen von Ingenieuren im Bauwesen. Die außerordentlich bedeutsame Rolle der Ingenieure für Bauwesen und Baukultur findet bedauerlicherweise im Wettbewerbswesen bis heute nur einen geringen Niederschlag, obwohl bereits in der Präambel der RPW die Gleichbehandlung aller Teilnehmer, auch im Bewerbungsverfahren, gefordert ist.
Die traditionelle Auslobung von Wettbewerben, bei denen der Kreis der Teilnehmer auf Architekten, Stadtplaner und/oder Landschaftsarchitekten beschränkt ist, wird der Komplexität und Vielfalt der Aufgabenstellungen schon lange nicht mehr gerecht. Die einseitige Eingrenzung der Teilnahmeberechtigten beziehungsweise die Auslobung von reinen Architektenwettbewerben widerspricht den Grundsätzen des Wettbewerbswesens und einer fairen und transparenten Vergabe von Dienstleistungen. Qualitativ hochwertige Bauwerke verlangen interdisziplinäre Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren.
So ist eine bedeutsame Neuerung der RPW 2008, die klare Empfehlung von interdisziplinären Wettbewerben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) empfiehlt, der zunehmenden Bedeutung interdisziplinärer Planungsprozesse und des erheblichen Beitrags der Ingenieure Rechnung zu tragen und Wettbewerbe, wo immer möglich, als interdisziplinäre Wettbewerbe auszuloben.
Die Bundesingenieurkammer und mit ihr die in den 16 Länderkammern rund 43.000 organisierten Ingenieure des Bauwesens bekennen sich zu Baukultur und Wettbewerbswesen und fordern:
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