Resolution zur Novellierung der HOAI

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau fordert die Rückführung von Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI

 

Nürnberg/München   -  25.04.2013

HOAI ResolutionGemäß den Maßgaben des Bundesratsbeschlusses vom 12.06.2009 (Drucksache 395/09) haben die Konferenzen der Bauminister und der Wirtschaftsminister der Bundesländer im Jahr 2012 die Rückführung der derzeit in der unverbindlichen Anlage 1 HOAI 2009 aufgeführten Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in das verbindliche Preisrecht der HOAI in einstimmigen Beschlüssen gefordert.
Mit großer Enttäuschung und erheblichem Unverständnis müssen wir feststellen, dass dieser mehrfach begründeten Forderung durch die Bundesregierung in dem Kabinettsbeschluss vom 24.04.2013 nicht entsprochen wurde.

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bittet die Bayerische Staatsregierung nachdrücklich, die Rückführung der genannten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI 2013 zu unterstützen, um diesen Fehler zu korrigieren.

Die Umsetzung der Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode hat oberste Priorität.

Nürnberg, den 25.04.2013
Die Mitglieder der VI. Vertreterversammlung der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

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