Vorstandsmitglied Dipl-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis zum aktuellen Stand der Entwicklungen.
München - 17.05.2013

Handlungsbedarf auf die Veröffentlichung der KfW vom 30.04.2013
Dipl-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, berichtet über den aktuellen Stand der Entwicklungen bei der Expertenliste für Bundesförderprogramme und die Veröffentlichung vom 30.04.2013 der KFW:
Um nach Vorgabe des Bundesrechnungshofes die Qualität bei hochenergetischen Bau- und Sanierungsvorhaben zu verbessern, haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Beraterliste für die Vor-Ort-Beratung des BAFA sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser entwickelt.
Die bundesweite Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes soll nach eigenen Angaben der Initiatoren durch einheitliche Qualifikationskriterien, den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung sowie der stichprobenweise Prüfungen der Ergebnisse die Qualität der genannten Förderprogramme verbessern.
Die Qualifizierung und Anerkennung von Sachverständigen für das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß § 24 EnEV (auch "Energieberater für Baudenkmale") steht in engem Zusammenhang mit einer Überarbeitung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Seit 1. April 2012 wird ein eigenes Fördersegment "Effizienzhaus Denkmal" im Programm "Energieeffizient Sanieren" innerhalb des CO2-Gebäudesanierungsprogramms angeboten. Hierfür wird der anerkannte Energieberater für Baudenkmale verpflichtender Partner einer jeden Förderung energetischer Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Die Bayerische Ingenieurkammer Bau hat dazu einen zertifizierten Kurs entwickelt, der mittlerweile bereits zum zweiten Mal durchgeführt wurde. Zuständig für die Anerkennung an Energieberater im Baudenkmal und die Weiterleitung zur Listung in der Expertenliste für Bundesförderprogramme ist die Koordinierungsstelle für Energieberater im Baudenkmal bei der WTA.
Unter www.energieberater-denkmal.de finden sich dazu alle notwendigen Erklärungen und Antragsblätter. Gerne hilft Ihnen auch unser Ingenieurreferat zu diesem Thema weiter.
Das vereinfachte Verfahren zur Anerkennung als Energieberater im Denkmal über die sogenannte Erstliste wurde bis zum 31.12.2014 verlängert.
Die KFW hat in einer Bekanntmachung zum 30.04.2013 angekündigt, sukzessive eine Verpflichtung zur Eintragung in der Liste der Experten für Bundesförderprogramme einzuführen, und ist dabei den wesentlichen Forderungen der Ingenieure wenig entgegengekommen.
Die Eintragung in die Energieeffizienz Expertenliste wird verpflichtend:
Als Antragsteller müssen Sie als Grundqualifikation ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sein.
Als verpflichtende Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Liste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung gemäß den Inhalten des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. In dem Regelheft wird dazu zwischen den Modulen "Beratung" und "Umsetzung und Planung" unterschieden:
Die Module basieren weitestgehend auf den Weiterbildungen zum Energieberater. Neu sind Inhalte, die bis 2012 nicht in den Mindestanforderungen der Weiterbildung in der BAFA-Richtlinie enthalten waren, aber den gestiegenen Anforderungen bei der Energieberatung und beim Bauen oder Sanieren hocheffizienter Gebäude Rechnung tragen sollen. Beide Module "Beratung" und "Umsetzung und Planung" enden mit einer verpflichtenden Abschlussprüfung für alle Berufsgruppen, die von dem Weiterbildungsträger abgenommen werden und haben jeweils einen Umfang von mindestens 130 UE für Architekten und Ingenieure, bei der Abdeckung beider Qualifikationen zusammen 200 UE.(1UE = 45min).
Die Bayerische Ingenieurekammer Bau hat dazu ein neues Lehrgangskonzept erarbeitet, das die Belange der neuen Richtlinie erfüllt und wird Ihnen in Kürze dazu ein neu gestaltetes Akademieprogramm vorstellen.
Als Ersatz für die o.g. Zusatzqualifikation aus Weiterbildungsmaßnahmen wird auch noch bis Jahresende (31.12.2013) der Nachweis von Referenzen möglich sein. Im Rahmen dessen sind mindestens zwei in den letzten sechs Jahren abgeschlossene, eigenständig durchgeführte einschlägige Projekte einer Planung der Errichtung oder Sanierung von energetisch hocheffizienten Gebäuden (Wohngebäude), insbesondere KfW-Effizienzhäuser 40 und 55, KfW 40 Häuser (EnEV 2007), KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) sowie Passivhäuser (gemäß PHPP) nachzuweisen.
Wird man dann nach Abschluss der Eintragungsprozedere auf der Liste der Experten für Bundesförderprogramme geführt, wird der Listeneintrag jedoch bereits nach Ablauf von 2 Jahren wieder einem Relistingverfahren unterzogen.
Hierzu muss jeder Experte Nachweise über durchgeführte Fortbildungen mit 16 UE, für die Vor-Ort-Beratung einen Praxisnachweis über durchgeführte Energieberatungen oder für die KfW-Förderprogramme einen Praxisnachweis über eine Tätigkeit als Sachverständiger bei der energetischen Fachplanung und/oder Baubegleitung für die Errichtung eines Effizienzhauses 40 oder 55 oder Sanierung eines Effizienzhauses 55 oder 70 liefern.
Zur Qualitätssicherung sind auch Stichprobenkontrollen angedacht, die über reine Plausibilätskontrollen hinausgehen.
Erfüllt ein Mitglied die Maßgaben des Relistingsverfahrens nicht, führt dies als mögliche Sanktion zum Verlust der Listeneintragung, und somit zum Verlust der Beantragungsberechtigung.
Der Ausgang der noch laufenden Verhandlungen mit dem BMVBS und der Projektgruppe Expertenlisten von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer ist noch nicht vorauszusehen. Die Ingenieure und Architekten setzen sich weiter dafür ein, für die Kammermitglieder vereinfachende Zugänge zur Expertenliste der Bundesförderprogramme zu schaffen. Dazu eignen sich aus Sicht der Kammer bereits heute schon die eigens dafür geführten Servicelisten.
Wir werden Sie dazu weiter auf dem Laufenden halten.
Dipl-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis
Mitglied des Vorstands der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
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