Neue Mindestbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung
München - 07.12.2015
Auf ihrer jüngsten Sitzung hat die Vertreterversammlung am 26. November 2015 u.a. Änderungen im Berufsrecht beschlossen. Wichtig für eigenverantwortlich tätige Kammermitglieder: Die Mindestvoraussetzungen für die Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 der Berufsordnung werden geändert. Die Neuerungen betreffen folgende Haftpflichtbedingungen:
Die Änderungen treten schon zum 01.01.2016 in Kraft. Mitglieder, die unter die Versicherungspflicht fallen, werden gebeten, ihre Verträge daraufhin zu prüfen, ob sich ein Anpassungsbedarf ergibt.
Bei Fragen geben Ihnen die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle aus dem Bereich Recht - Honorarfragen - Vergabe gern Auskunft.
Kontakt:
Dr. Andreas Ebert, Tel: 089/419434-15, E-Mail: a.ebert@bayika.de
Monika Rothe, Tel: 089/419434-24, E-Mail: m.rothe@bayika.de
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de